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Bericht unvollständig
Autor: FaLLoC 12.08.14 - 18:16
Ein vieleicht ganz interessanter Aspekt:
In diesem Fall ging es bei dem Dashcam-Benutzer um einen Rechtsanwalt, der schon 22 Anzeigen bei der Polizei abgesetzt hatte und davon einige mit Dashcam-Bildern belegt hatte.
Hier ging es um einen notorischen Verkehrserzieher, der mit der Dashcam herumgekurvt ist und genau das getan hat, wovor das Datenschutzrecht schützen soll. Wahrscheinlich ist die Datenschutzbehörde auch nur deshalb aktiv geworden, weil die Praxis des Querulanten amtsbekannt war.
Worauf das Urteil aber keinen Einfluss haben dürfte, ist, dass viele Gerichte im Falle eines Unfalls (und keiner Anzeige) solche Aufnahmen als Beweise zulassen. Aber rumfahren und dutzendweise Leute anzeigen sollte man nicht...
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FaLLoC -
Re: Bericht unvollständig
Autor: floggrr 12.08.14 - 18:32
Ja, hier ging es um so einen ganz miesen Typen der auch Falschparker aufschreibt.
Zu Recht hat das Gericht dem verboten, die Polizei weiter mit sowas zu belästigen. -
Re: Bericht unvollständig
Autor: schap23 12.08.14 - 18:59
Und der miese Typ ist nicht derjenige, der mit seinem SUV den Bürgersteig zuparkt und sowohl die junge Mutter mit dem Kinderwagen wie auch die Oma mit dem Rollator auf die Fahrbahn zwingt, nein, der miese Typ ist derjenige, der sich nicht damit abfinden will, daß die Polizei da beide Augen zudrückt statt die Fußgänger (und Radfahrer) zu schützen.
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Re: Bericht unvollständig
Autor: Jasmin26 12.08.14 - 19:04
floggrr schrieb:
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> Ja, hier ging es um so einen ganz miesen Typen der auch Falschparker
> aufschreibt.
>
> Zu Recht hat das Gericht dem verboten, die Polizei weiter mit sowas zu
> belästigen.
neeeee, es ging um den Datenschutz(Bayrischer-Daten-schutzbeauftragter), der dem Anwalt ein Benützung(dashcam) untersagt hatte, was aus formallen Fehler aber nicht Gültigkeit hat. -
Re: Bericht unvollständig
Autor: currock63 12.08.14 - 21:11
schap23 schrieb:
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> Und der miese Typ ist nicht derjenige, der mit seinem SUV den Bürgersteig
> zuparkt [...] der miese Typ ist
> derjenige, der sich nicht damit abfinden will, daß die Polizei da beide
> Augen zudrückt statt die Fußgänger (und Radfahrer) zu schützen.
Ja, leider ist es so. Diese tiefergelegten Geländewagen sind genau so überflüssig wie die Leute, die sich so etwas kaufen und sich dann über zu kleine Parkplätze beschweren. -
Re: Bericht unvollständig
Autor: jaykay2342 12.08.14 - 21:35
FaLLoC schrieb:
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> Ein vieleicht ganz interessanter Aspekt:
> Hier ging es um einen notorischen Verkehrserzieher, der mit der Dashcam
> herumgekurvt ist und genau das getan hat, wovor das Datenschutzrecht
> schützen soll.
Ist mir neu dass das Datenschutzrecht dich davor schützen soll dass du immer wenn die Exekutive nicht in Sicht ist gegen Gesetze verstoßen darfst. Ich bin auch dagegen dass ich ungefragt gefilmt werde aber dass hat nichts mit Schutz vor "Verkehrserziehern" zu tun.
> Wahrscheinlich ist die Datenschutzbehörde auch nur deshalb
> aktiv geworden, weil die Praxis des Querulanten amtsbekannt war.
>
Querulanten mag keiner, aber wenn die Datenschutzbehörde Zugriff auf die Daten aus Anzeigen hat wäre das ganze ein sehr absurdes Unterfangen oder? Vermutlich hat eins seiner Opfer ihn gemeldet.
> Worauf das Urteil aber keinen Einfluss haben dürfte, ist, dass viele
> Gerichte im Falle eines Unfalls (und keiner Anzeige) solche Aufnahmen als
> Beweise zulassen. Aber rumfahren und dutzendweise Leute anzeigen sollte man
> nicht...
Dafür muss man nicht extra rumfahren. Hätte ich eine dashcam würde ich vermutlich jede Woche, bei den normalen Fahrten, mindestens einen Fall aufzeichnen der Nötigung und/oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zeigt. Straßenverkehr ist echt Krieg. Kein wunder dass die Leute da hochrüsten. -
Re: Bericht unvollständig
Autor: GeRe 12.08.14 - 23:41
@schap23
Lese ich hier den Neid heraus und es geht nicht mehr um das eigentliche Thema. -
Re: Bericht unvollständig
Autor: Zwangsangemeldet 13.08.14 - 03:52
Jasmin26 schrieb:
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> neeeee, es ging um den Datenschutz(Bayrischer-Daten-schutzbeauftragter),
> der dem Anwalt ein Benützung(dashcam) untersagt hatte, was aus formallen
> Fehler aber nicht Gültigkeit hat.
Zudem wurde ja auch nur die Benutzung zu bestimmten Zwecken untersagt. Wenn da schon gesagt wird "solange das Video nur im Familienkreis gezeigt wird, ist es OK", dann heißt doch, dass eine vernünftige Benutzung einer Dashcam kein Problem darstellt. Mit vernünftiger Benutzung meine ich, das Ding einfach mitlaufen zu lassen, automatisch alles immer überschreiben zu lassen, und nie sieht jemand das Video...bis es zu einem Unfall kommt (wenn, bzw. falls es dazu kommt). Und in diesem Fall darf natürlich das Video, was man dann gesichert hat (oder von der Polizei ggfs. beschlagnahmt wurde, weil es den Dashcambenutzer belasten würde, und er es somit nicht freiwillig herausgegeben hätte), vor Gericht als Beweis verwendet werden. Und nur dafür sind diese Cams sinnvoll, gut und gedacht.
Wo ist das Problem bei dieser Benutzung? Die Aufnahmen werden immer nur einem geschlossenen Benutzerkreis an Betroffenen zugänglich gemacht (eben z.B. vor Gericht dem Richter, den Anwälten und Verfahrensbeteiligten etc). Oder in 99,9999999999999% aller Fälle einfach ungesehen überschrieben...