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immer noch zu schwammig
Autor: jake 17.09.18 - 08:59
"in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt" => was ist "nicht unerheblich" exakt?
"nur geringfügig abgewichen worden ist" => was ist "geringfügig" exakt?
"erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift" => was ist "erheblich" exakt?
"ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden ist" => welche bezirke gibt es denn so im internet?
"kommerziell motivierte und missbräuchliche Abmahnungen" => abmahnungen sind immer kommerziell motiviert. die rechtsmissbräuchlichkeit von massenabmahnungen ist schon heute kaum nachweisbar. oder wie es mein anwalt angesichts einer textbaustein-abmahnung mal ausdrückte: "es ist und bleibt eben ein rechtsbruch!".
also: mal wieder viele nebelkerzen, so wie auch bei der mietpreisbremse, aber das dürfte wohl kaum was ändern. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: emuuu 17.09.18 - 09:08
Für die Abmahnwellen ist ein völlig anderer Satz wichtig:
Bei der missbräuchlichen und berechtigten Abmahnung könnten die Betroffenen künftig die Anwaltskosten zur Abwehr der Abmahnungen geltend machen.
Der hat das Potential die Abmahnindustrie zu killen. Die beruht ja gerade darauf, dass eine große Zahl an Abmahnungen rausgehauen wird, ohne Risiko. Die die einfach so zahlen: gut. Die die sich wehren (auf eigene Kosten): Schade, aber vllt gibts ja noch nen paar ¤.
Wenn ich als Abmahnender jetzt aber alle Kosten von gescheiterten Abmahnungen tragen muss, kann das Ganze sehr schnell unattraktiv werden. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: b.mey 17.09.18 - 09:15
Genau das ist der relevante Punkt. Dies in Kombination mit den, in Gesetzen immer schwammig formulierten, geänderten Voraussetzungen bzw. Ausnahmen zu Abmahnungen, macht es für die Abmahner unberechenbarer, welche finanziellen Folgen unberechtigte Abmahnungen für sie haben können. Es ist sehr zu hoffen, dass sich dies genauso durchsetzt, und das die Abmahnopfer noch deutlicher vermittelt bekommen, dass sie keinerlei Verteidigungskosten zu tragen haben, sollte die Abmahnung unberechtigt gewesen sein. Das dürfte hoffentlich viele Opfer dazu motivieren, doch Rechtsmittel einzuleiten oder Abmahnungen nicht einfach zu zahlen.
Denn einer der großen Gründe war ja, dass man unabhängig davon ob man nun Recht bekommt oder nicht, auf jeden Fall die Anwaltskosten zu tragen hatte. Wenn man also sowieso Geld auf den Tisch legen muss, selbst wenn man im Recht ist, dann neigt man eher dazu den einfachen Weg zu gehen und dann halt die moderaten Abmahnkosten zu tragen. Wenn es nun aber in Zukunft heißt: Wenn ich im Recht bin, kostet es mich am Ende gar nichts, mich gewehrt zu haben, sieht die Situation vollkommen anders aus. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: Akaruso 17.09.18 - 09:51
Etwas schwammig muss jedoch sein.
Ansonsten müsste man ja alle Fälle detailiert auflisten, was gar nicht möglich ist.
Schlaue Menschen würden dann genau den Fall finden der im Gesetz nicht geregelt ist. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: Blindie 17.09.18 - 09:59
Richtig, Gesetze müssen auslegbar und etwas schwammig sein, hauptsächlich damit sie allgemeingülltig und auch von Gerichten auslegbar sind. Zu einem Gesetz gehört nämlich immer ein Richter mit Menschenverstand der die lage überblickt und richtig Interpretiert.
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Re: immer noch zu schwammig
Autor: Shred 17.09.18 - 10:07
Die Formulierungen sind allerdings auch für den Abmahner schwammig, und damit auch für ihn ein Risiko. Legt er die Formulierungen zu großzügig aus, bekommt er vor Gericht die Abmahnung um die Ohren geschlagen, und trägt dann sogar noch die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Ich finde es gut so... Das Instrument der Abmahnung ist ja grundsätzlich nicht verkehrt. Bisher war es für Abmahnvereine nur mit einem viel zu geringen Risiko verbunden. Wenn eine Abmahnung jetzt auch für den Abmahner ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko birgt, wird er sich zweimal überlegen, ob er nur wegen eines Tippfehlers im Impressum gleich mit der Anwaltskeule draufhauen möchte. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: jake 17.09.18 - 11:58
finde ich nicht. abgemahnte unterschreiben auch jetzt schon häufig deswegen, weil sie die kosten und den ärger einer rechtlichen auseinandersetzung fürchten. und da am anfang ja eher nicht feststeht, ob die abmahnung zu recht oder zu unrecht erfolgt ist, dürfte sich daran auch nichts ändern.
gleiches gilt übrigens auch für eine massenabmahnung per textbaustein, solange der rechtsbruch zu bejahen und erheblich ist - und da gibt es leider immer neue steilvorlagen aus neuen oder geänderten gesetzen. -
Re: immer noch zu schwammig
Autor: Richard Wahner 19.09.18 - 23:09
jake schrieb:
> "in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt" => was ist "nicht unerheblich"
> exakt?
Gesetze sind fast immer "schwammig", der Grund wurde bereits in diesem Thread erläutert. Und glaub mir, das möchtest Du auch nicht anders. Wenn Richter durch Automaten ersetzt werden, gibt es kein Erbarmen mehr.
Die Möglichkeit zur Abmahnung von Wettbewerbern ist wichtig und richtig. Der Staat hat überhaupt nicht die Kapazität, um die Einhaltung der nach Zehntausenden zählenden Paragraphen und anderen gesetzähnlichen Bestimmungen zu überwachen. Der Fliesenleger A überwacht den Fliesenleger B und umgekehrt und erreicht durch eine kostenpflichtige Abmahnung eine außergerichtliche Beilegung des Konfliktes. So war es gedacht und so war es gut. Dass der Abmahnende den Gerichtsstand seines eigenen Standorts wählen konnte, war gut. Der Abgemahnte sollte Angst haben dürfen, dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.
Heute muss jeder Fliesenleger befürchten, irgendwo und nicht nur in der Nähe seines Standorts vor den Kadi gezerrt zu werden, sobald er eine "Homepage" aus dem 1&1-Baukasten hat. Erschwerend kommt hinzu, dass der demokratische Rechtsstaat keine Möglichkeit hat, tendenziös urteilende Gerichtshöfe auszuschalten. Radikale Richtergenerationen wie beim berüchtigten (nicht "berühmten", lieber Redakteur) OLG Hamburg agieren außerhalb der Griffweite der Legislative und Exekutive, Sie sind nicht antastbar.
Auch wenn es mir schwer fällt: Die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstandes" scheint mir ein probates Mittel zu sein, den Abmahnwahn (der die Gesetze missbrauchende Juristen, wohlgemerkt!) eindämmen zu können. Denn die das Recht missbrauchende Juristen lassen sich nicht auf legale Weise ausschalten. (Ausnahmen wie die Verbrecher des Redtube-Abmahnskandals , die vorsätzlich den überarbeiteten Richter täuschten, und deshalb tatsächlich bestraft wurden, bestätigen nur die Regel.)



