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Rechtsmissbräuchlich handelnden Anwälten die Lizenz zu entziehen ...

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  1. Rechtsmissbräuchlich handelnden Anwälten die Lizenz zu entziehen ...

    Autor: dummzeuch 17.09.18 - 14:58

    ... wäre auch noch eine Möglichkeit. Aber da traut sich ja keiner ran.

  2. Re: Rechtsmissbräuchlich handelnden Anwälten die Lizenz zu entziehen ...

    Autor: Seismoid 17.09.18 - 16:40

    Das ist doch jetzt schon möglich. Nur muss man das eben erstmal nachweisen können. Anwälte mahnen ja idR nicht von sich aus ab (dürfen sie nicht mal), sondern machen das auf "Anweisung" bzw brauchen einen (Alibi-)Klienten.

    Schikaneverbot § 226: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."

  3. Re: Rechtsmissbräuchlich handelnden Anwälten die Lizenz zu entziehen ...

    Autor: Diether 20.09.18 - 18:26

    Es soll aber - in der "Hochzeit" der Massenabmahnungen bei Tauschbörsenbenutzung - schon verschiedentlich Fälle gegeben haben, die von Rechtsverdrehern ausgingen! So in etwa " ich weiß, wie man kostenpflichtig abmahnt, ermittele/erfinde/gib mir Adressen, um denen was anzuhängen". Immer mal wieder wurden 80+jährige Rentner abgemahnt, weil sie aktuelle CDs von Hardcore-Rappern getauscht haben sollen. Und die dabei von Computern nur wissen, daß man wohl Strom zu deren Betrieb braucht - und natürlich selber keinen haben.

    Natürlich gab es von dieser "Zielgruppe" nur sehr wenige, aber die Familien, denen so eine Abmahnung in Haus flatterte, gerieten dadurch auch schon ganz gehörig durcheinander. Da die Eltern von damals auch nicht entschieden viel mehr von Computern wußten als o.g. Senioren - im Gegensatz zu den Junioren... Für die betroffenen Familien war´s heftig, für die Justiz ´n Fliegenschiß und absolut kein Grund zur Aberkennung der antwaltlichen Zulassung. Auch nicht dadurch, das es ja gang und gebe war, die Abmahnungen zu Zehntausenden bei Gericht einzureichen. DA hätte man allerdings hellhörig werden müssen! Weil die Abmahngeschichte ursprünglich mal dafür gedacht war, daß EIN Händler EINEM oder ganz wenigen anderen Händlern verwarnen wollte/konnte. Aber eben nicht buchstäblich Zehntausenden, und die nächste Woche nochmal und nochmal und nochmal... Das hätte auffallen MÜSSEN.

    Und dann auch die abartig horrenden "Schadennsummen"! Bei ein, zwei, drei nicht gekauften CDs für 10¤ dann Halbjahresgehälter abdrücken sollen: KANN nicht mit rechten Mitteln zugehen! Niemand hat und hatte einen dermaßen monströsen monetären Schaden erlitten! Zumal die Firmen, die Familien mit solchen Damoklesschwertern überzogen, überhaupt niemals auch nur ein en Cent "Schaden" zu erleiden hatten. Weil sie nie an Einzelpersonen verkaufen. Wenn überhaupt einer klagen dürfte, dann der CD-Laden oder ein Kinobesitzer, der auf seiner Ware sitzengeblieben ist.

    Das hätte auffallen müssen.

    Ist es dann ja schließlich auch und es hat ja einige ihre Zulassung gekostet. Ha! :-))

    Aber wie verhindern? 1. Nichts mehr tauschen. 2. Vermehrt überprüfen. Können die Gerichte aber nicht, da es davon zu viele Eingaben gibt. Also 3. Muß man Massenabmahnungen zumindest finanziell unergiebig machen. Z.B. dadurch, daß nicht schon bei der allerersten Kontaktaufnahme derart horrende Summen gefordert werden dürfen. Der erste Kontakt muß stets eine Art "Aufmerksamkeitsmachung" sein, also in etwa so "das, was Du da machst ist nicht erlaubt, hör auf damit oder es kommt was auf Dich zu!" Und wenn der Angesprochene bei weiterer Beobachtung nicht aufhört, nochmal eine strammere Ansage und dann erst darfs was kosten., und auch dann aber nur die TATSÄCHLICH entstandenen Kosten! Ohne die monetäre "Berücksichtigung" der Zwangs-Wartezeit...

    Dadurch wird die Sache für Abmahner uninteressant. Die meisten so Angeschriebenen werden wahrscheinlich tatsächlich aufhören, schwarz zu tauschen, was dem ganzen die Grundlage entzieht.

    Also, das ganze Verfahren muß zeitlich enorm gedehnt werden und die Gerichte müssen genauer hingucken und wenn wieder mal einer mit wieder Zehntausenden "Fällen" daherkommt, die Reißleine ziehen. Angeblich haben die ja alle eine juristische Ausbildung genossen von Anfang bis Ende und die Leute wissen genau, daß sie das mit den Massenabmahnungen so nicht dürfen und wenns einer trotzdem macht, wäre es - analog zum Idiotentest bei unbelehrbaren Autofahrern - sehr angesagt, auch ihnen aufzuerlegen, einen nennenswerten Teil ihres Jurastudiums mit allen ausnahmslos zu bestehenden Prüfungen nochmal zu wiederholen. Warum nicht? Wär ich sehr dafür.

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