-
Sind sie doch eigentlich schon.
Autor: Sharra 06.02.21 - 17:15
1. Datenschutz
2. Personelle Selbstbestimmung
3. Vorbereitung einer Straftat
4. Anstiftung zu einer Straftat
Alles Punkte, nach denen man so etwas jetzt schon aburteilen könnte. Man müsste eigentlich nur wollen. -
Re: Sind sie doch eigentlich schon.
Autor: User_x 06.02.21 - 20:14
oder man summiert gleiches unter vielen Namen um das Strafmaß zu verdoppelb?
<Das ist eine Signatur> -
Re: Sind sie doch eigentlich schon.
Autor: Ragtime 08.02.21 - 12:34
Sharra schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> 1. Datenschutz
> 2. Personelle Selbstbestimmung
> 3. Vorbereitung einer Straftat
> 4. Anstiftung zu einer Straftat
>
> Alles Punkte, nach denen man so etwas jetzt schon aburteilen könnte. Man
> müsste eigentlich nur wollen.
Die Vorbereitung einer Straftat ist in der Regel nicht strafbar (es gibt ganz wenige Ausnahmen). Du kannst eine Bank ausspähen, den Fahrplan der Geldboten auskundschaften und dir minutiös deinen ganz persönlichen Überfall ausmalen und notieren. Strafbar wird es erst, wenn du nach deiner Vorstellung unmittelbar zu der Tat ansetzt (vorausgesetzt, der Versuch dieser Tat ist strafbar).