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Richtlinien zur Absicherung der Praxis IT
Autor: reca_cgn 10.01.21 - 09:20
An dem 01.04.2021 gelten die ersten Richtlinien zur Absicherung der Praxis IT.
Ab dann gilt "Nur verschlüsselte Internet Anwendungen nutzen." - was auch immer das bedeutet. Und aus irgendeinen Grund soll eine WAF in jeder Praxis verwendet werden, aber TLS für Webseiten ist erst ab einer Praxisgröße größer gleich 6 Personen relevant. *Puh* Haben die meisten Praxen nochmal Glück gehabt ;) So geht es immer weiter, keine Ahnung wie diese wirre Liste zustande gekommen ist.
Noch ein Einschub noch, Datei- und Freigabeberechtigungen ist explizit nur für Windows relevant. Für Linux oder macOS braucht mal das wohl nicht.
Schaut euch das selber mal:
RICHTLINIE NACH § 75B SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT
(Sorry, darf noch keine Links posten)
Die Richtlinie enthält Anforderungen u.a. zu den folgenden Themen:
- Schutz des Internetzugangs und des Praxisnetzwerkes (LAN, WLAN und Powerline)
- Schutz der Smartphones und Tablets
- Schutz der Praxis-PCs mit PatientInnendaten
- Schutz des Konnektors und des Kartenterminals
- Umgang mit Wechseldatenträgern wie USB-Sticks
- Umgang mit Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint, …)
- Regelmäßiges Einspielen von Updates für Geräte und Software
- Virenschutz
Wer Probleme hat, diese Richtlinie zu verstehen kann sich von der KBV für 120¤ Zertifizieren lassen. Aber keine Angst mit 66% richtiger Fragen besteht man.



