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Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Anonymer Nutzer 20.03.12 - 13:25
Es gibt sicher Apps, die ihr Geld nicht wert sind, aber man muss auch sagen, dass das Rückgaberecht sehr häufig missbraucht wird. Vielen Käufern geht es nur um eine bestimmte Funktion, die sie nur ein einziges Mal brauchen. Danach wird die App dann einfach wieder zurückgegeben.
Interessant bei der Sache ist auch, dass Google zwar deutlich betont, dass jeder Entwickler selber für seine Software verantwortlich ist. Wenn es dann aber um die Rückgabe geht, schaltet sich Google dazwischen und bevormundet die Entwickler. Das darf einfach nicht sein! Von den Kosten, die den Entwicklern bei der Rückgabe durch die Finanzdienstleister entstehen, mal ganz zu schweigen. -
Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Anonymer Nutzer 20.03.12 - 14:32
DTF schrieb:
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> Es gibt sicher Apps, die ihr Geld nicht wert sind, aber man muss auch
> sagen, dass das Rückgaberecht sehr häufig missbraucht wird. Vielen Käufern
> geht es nur um eine bestimmte Funktion, die sie nur ein einziges Mal
> brauchen. Danach wird die App dann einfach wieder zurückgegeben.
Sicherlich hast Du auch Quellen, die Deine Aussage mit Zahlen untermauern? Das "sehr häufig" ist aus meiner Sicht eine reine Erfindung. Außerdem bleibt zu erwarten, dass Google auch in Europa abgemahnt bzw. verklagt wird - das Fernabsatzgesetz verlangt 2 Wochen Rückgaberecht.
Üblicherweise kalkulieren Händler bei ihren Preisen die Rückläuferquote mit ein, so dass das Risiko über einen höheren Kaufpreis auf die Kunden abgewälzt wird. Aber welches Risiko bzw. welche Kosten entstehen dem Verkäufer bei einer zurückgegebenen App? -
Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Gu4rdi4n 20.03.12 - 14:40
Das fernabsatzgesetzt umfasst aber nicht "geöffnete" Software wie in diesem Fall....
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Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Bouncy 20.03.12 - 15:02
Gu4rdi4n schrieb:
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> Das fernabsatzgesetzt umfasst aber nicht "geöffnete" Software wie in diesem
> Fall....
Aber durchaus Software, die geöffnet wurde und nicht funktioniert, sei es weil sie imkompatibel ist, verbuggt ist oder eine versprochene Funktion nicht bietet. Dann kann man es dem Händler zurückgeben, egal ob geöffnet oder nicht oder was die jeweilige AGB sagt. Insofern gilt hier nicht "wie in diesem Fall", denn genau dieser Fall ist vom Gesetz abgedeckt... -
Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Anonymer Nutzer 20.03.12 - 15:17
Bouncy schrieb:
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> Aber durchaus Software, die geöffnet wurde und nicht funktioniert, sei es
> weil sie imkompatibel ist, verbuggt ist oder eine versprochene Funktion
> nicht bietet.
Leider überprüft das Google aber nicht, sondern räumt den Käufern, ohne dass der Verkäufer Einfluss darauf nehmen kann, ein grundsätzliches Rückgaberecht ein.
Ich habe einen Teil meiner Apps deshalb wieder aus dem Android Market entfernt und die übrig gebliebenen mit Werbung zugekleistert. Schade dass es nicht anders geht... -
Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Gu4rdi4n 20.03.12 - 15:36
Die beste Methode ist immernoch eine app mit werbung zu releasen und diese dann optional über eine Kaufapp freizuschalten.
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Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: linuxuser1 21.03.12 - 01:18
Ich dachte unter Android nutzen alle AdBlock um werbefreie Apps zu haben.
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Re: Rückgabemöglichkeit wird leider auch missbraucht
Autor: Bouncy 21.03.12 - 16:11
linuxuser1 schrieb:
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> Ich dachte unter Android nutzen alle AdBlock um werbefreie Apps zu haben.
Jep. Werbung ist ganz sicher nicht der "beste Weg", wer darauf setzt der verliert.
Was nichts damit zu tun hat, dass man den Entwickler nicht entlohnen will, es geht einfach darum, dass man den Werbesystem nicht vertraut, und zwar NULL! Gerade auf einem Handy hat keine Anwendung willkürlich (und ggf. kostenpflichtig) Daten an unbekannte Adressen zu verschicken, niemals...