Wir läuten hier mit den Freitag ein und bitten ins entsprechende Forum!
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@Golem: § 145 StGB
Autor: m9898 15.02.13 - 01:11
kT
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Re: @Golem: § 145 StGB
Autor: case 15.02.13 - 08:22
Schlauberger! Den Notruf kannst du immer ausführen und die Redaktion wird sicher keinen Notruf getätigt haben...
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Re: @Golem: § 145 StGB
Autor: m9898 15.02.13 - 14:22
Man darf die Notrufnummern immer dann anwählen, wenn es auch berechtigt ist.
Das ist hier aber wohl kaum der Fall.
Und es hat sich sehr wohl so gelesen, als hätte die Redaktion auch ein paar mal die Nummern angewählt:
>Nach einigen Versuchen konnte die Golem.de-Redaktion die Sicherheitslücke bei >einem iPhone 5 mit iOS 6.1 erfolgreich ausnutzen, einen Anruf ausführen und >Telefonbucheinträge lesen und bearbeiten. -
Re: @Golem: § 145 StGB
Autor: ck2k 16.02.13 - 21:24
Ich denke nicht, dass eine Verbindung aufgebaut wurde. Vielleicht bis zum Provider, aber sicher nicht bis zur Notrufzentrale - so kurz wie da angerufen wurde sollte es nicht mal "getutet" haben...
Troll dich. -
+1
Autor: Phreeze 18.02.13 - 11:00
ck2k schrieb:
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> Ich denke nicht, dass eine Verbindung aufgebaut wurde. Vielleicht bis zum
> Provider, aber sicher nicht bis zur Notrufzentrale - so kurz wie da
> angerufen wurde sollte es nicht mal "getutet" haben...
>
> Troll dich.
ich denke die Anfrage wurde nicht einmal vom iphone zum Provider gesendet