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Stellt das VPN urheberrechtlich doch dem Kopierer gleich

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  1. Stellt das VPN urheberrechtlich doch dem Kopierer gleich

    Autor: Padina42 02.09.21 - 17:26

    Die Hersteller von Kopierern müssen an die VG-Wort für das Kopieren von Büchern pauschal Geld abführen, um auf diesem Weg die Urheberrechtsverletzungen pauschal abzugelten.

    Die Bereitsteller von VPN-Netzwerken sollten den Traffic in Bytes loggen müssen und für diesen pauschal Geld an Urherberechtsvereine wie GEMA abführen. Die Geld sollte dann an Urheber verteilt werden.

    Es sind ja nicht nur die großen Filmstudios, sondern auch die vielen Kleinkünstler, die durch virtuelle Vampire um den Lohn für ihre Arbeit gebracht werden.

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