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Verstehe den Artikel nicht
Autor: AllDayPiano 12.11.20 - 09:57
Der Artikel lässt viele Fragezeichen.
Urteil: Die Bank haftet für Schäden.
Begründung: Die Bank kann die Haftung ausschließen (was sie ja auch getan hat).
Weil: Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, für die die Haftung auf den Kunden verlagert werden kann.
Dennoch: Die Aussage der Bank stimmt nicht, man könne die Karte nicht sperren
Verweis: Gibt's keinen. Kann die NFC-Funktion nun gesperrt werden, oder nicht?
Häää?
Alles, was oben steht, ist eine Meinung. Meine Meinung. Wenn ich eine absolute Aussage treffe, dann ist das ebenfalls eine Meinung. Meine Meinung. Wenn ich etwas mit Quellen belege, ist es entsprechend gekennzeichnet und damit keine Meinung, sondern eine Schlussfolgerung oder Tatsachendarstellung. Gut, dass wir das jetzt abschließend geklärt haben. Springen wird Golem.de trotzdem weiterhin. -
Re: Verstehe den Artikel nicht
Autor: anonym 12.11.20 - 10:33
Das Urteil besagt: Prinzipiell muss die Bank nicht immer haften bei Missbrauch der NFC Funktion, steckt aber die Bedingungen dafür klar ab.
Und dazu zählt, dass die Karte z.b. nicht gesperrt wurde. Und da das in diesem Fall aber getan wurde, muss die Bank haften. -
Re: Verstehe den Artikel nicht
Autor: thinksimple 12.11.20 - 11:27
AllDayPiano schrieb:
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> Der Artikel lässt viele Fragezeichen.
>
> Urteil: Die Bank haftet für Schäden.
> Begründung: Die Bank kann die Haftung ausschließen (was sie ja auch getan
> hat).
> Weil: Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, für die die Haftung auf den
> Kunden verlagert werden kann.
> Dennoch: Die Aussage der Bank stimmt nicht, man könne die Karte nicht
> sperren
> Verweis: Gibt's keinen. Kann die NFC-Funktion nun gesperrt werden, oder
> nicht?
>
> Häää?
Ich denke schon das sie gesperrt werden kann. Schließlich kann die Bank auch fie Höhe des Kleinbetrags ändern.
Bei meiner änderte er sich von 25¤ auf 50¤. Ohne neue Karte. Daher wirds wohl ne Abfrage und Freigabe geben.
Alleinfahrende Autos hin oder her,
aber Backpapierzuschnitte sind schon eine geile Erfindung. -
Re: Verstehe den Artikel nicht
Autor: chefin 13.11.20 - 08:01
thinksimple schrieb:
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> AllDayPiano schrieb:
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> > Der Artikel lässt viele Fragezeichen.
> >
> > Urteil: Die Bank haftet für Schäden.
> > Begründung: Die Bank kann die Haftung ausschließen (was sie ja auch
> getan
> > hat).
> > Weil: Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, für die die Haftung auf den
> > Kunden verlagert werden kann.
> > Dennoch: Die Aussage der Bank stimmt nicht, man könne die Karte nicht
> > sperren
> > Verweis: Gibt's keinen. Kann die NFC-Funktion nun gesperrt werden, oder
> > nicht?
> >
> > Häää?
>
> Ich denke schon das sie gesperrt werden kann. Schließlich kann die Bank
> auch fie Höhe des Kleinbetrags ändern.
> Bei meiner änderte er sich von 25¤ auf 50¤. Ohne neue Karte. Daher wirds
> wohl ne Abfrage und Freigabe geben.
Das hat sich nicht für deine sondern für alle geändert. Aktuell ist es nicht vorgesehen, Karten einzeln zu sperren. Allerdings ist es technisch möglich, das zu implementieren. Deswegen ist das Urteil so ergangen wie es ist. Kunden dürfen nicht deswegen benachteiligt sein, weil Banken etwas weglassen, das die Sicherheit erhöhen würde