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Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Signator 17.02.17 - 13:57
oder zumindest eine Entschädigung?
Oder ist dies bereits der NEUE Verbraucherschutz??? -
Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Oktavian 17.02.17 - 13:59
Versuchen kann man es. Da der Importeur Schwierigkeiten haben wird, seinerseits das Geld aus China zurückzubekommen und die Ware vernichtet ist, sollte der Kunde aber schnell sein. Viel zu holen wird da nicht sein.
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Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: _4ubi_ 17.02.17 - 14:18
Signator schrieb:
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> oder zumindest eine Entschädigung?
>
> Oder ist dies bereits der NEUE Verbraucherschutz???
In jedem deiner Beiträge meckerst du über die deutsche Gesetzgebung, besitzt aber nicht einmal die *einfachsten* Grundkenntnisse darüber.
Ist diese Handlungsweise jetzt modern? -
Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Signator 17.02.17 - 14:28
Das denke ich auch.
Was mich allerdings erstaunt ist dass hier der Verbraucher abgestraft wird (inkl. Strafandrohung) und nicht die Händler oder die Produzenten zur Rücknahme und Vernichtung gezwungen werden.
Letzteres wäre eigentlich der richtige Weg. -
Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Signator 17.02.17 - 14:29
ich reiche Sie mal weiter, weil ich schon Schreiben bekommen habe.
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Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Quantium40 17.02.17 - 14:37
Signator schrieb:
> Das denke ich auch.
> Was mich allerdings erstaunt ist dass hier der Verbraucher abgestraft wird
> (inkl. Strafandrohung) und nicht die Händler oder die Produzenten zur
> Rücknahme und Vernichtung gezwungen werden.
Grundsätzlich könnte man als Verbraucher auch versuchen, den Verkauf rückabzuwickeln, da die Tatsache, dass der gekaufte Gegenstand verboten ist, ja doch einen erheblichen Mangel darstellen dürfte.
So eine Rückabwicklung ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und fällt nicht in das Aufgabenfeld der Bundesnetzagentur. -
Re: Bekommen die Kunden ihr Geld zurück...
Autor: Berner Rösti 17.02.17 - 14:38
Signator schrieb:
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> Das denke ich auch.
> Was mich allerdings erstaunt ist dass hier der Verbraucher abgestraft wird
> (inkl. Strafandrohung) und nicht die Händler oder die Produzenten zur
> Rücknahme und Vernichtung gezwungen werden.
>
> Letzteres wäre eigentlich der richtige Weg.
Da bereits der Besitz und nicht nur das Inverkehrbringen strafbar ist, sind hier eben in erster Linie die Besitzer in der Pflicht.