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Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: 23456236 19.11.10 - 12:28
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand!!!
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Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: See Not 19.11.10 - 12:37
Das stimmt so nicht, denn auf hoher See hast du immerhin den sehr effektiven Seenotrettungsdienst...
23456236 schrieb:
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> Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand!!! -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Django79 19.11.10 - 13:06
23456236 schrieb:
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> Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes
> Hand!!!
Da hab' ich auch einen:
"Gott schütze uns vor Sturm und Wind
und Menschen, die Halunken sind ..." -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Daniel-Düsentrieb 19.11.10 - 13:07
ach von dem Urteil könne sie sich doch nichts kaufen. Das heißt erst mal, dass sie die IP als Beweismittel vorbringen dürfen aber das heißt noch lange nicht dass das Gericht die IP als Beweismittel ausreicht!
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Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Anonymer Nutzer 19.11.10 - 13:27
Naturgewalt und juristisch-bürokratische GEWALT.
Hat sich dieser Berufsstand mittlerweile für seine Treue zum Nazi-Regime enttschuldigt? Sicherlich nicht. Genausowenig wie für Fehlurteile die ein komplettes Menschenleben zerstören können.
Komischerweise sind es immer nur Minderheiten welche noch Anstand und Moral/Menschlichkeit verkörpern und diese kann man ausschalten. Schöne Mehrheitsdemokratie... :/ -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: mir 19.11.10 - 13:29
Daniel-Düsentrieb schrieb:
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> ach von dem Urteil könne sie sich doch nichts kaufen. Das heißt erst mal,
> dass sie die IP als Beweismittel vorbringen dürfen aber das heißt noch
> lange nicht dass das Gericht die IP als Beweismittel ausreicht!
Exakt.
Aber das Urteil an sich ist in sofern in Ordnung, als dass eine IP tatsächlich kein Personenbezogenes Datum darstellt. Erst der Provider kann dies einem Anschluss zuordnen. Dass IPs als Beweise grundlegend zulässig sind ist also durchaus nachvollziehbar und richtig.
Aber ja, als alleinstehender Beweis ist sie wohl vollkommen nutzlos. Einzig das verwenden des Rechners des "Täters" und das Auffinden der heruntergeladenen Datei kann als richtiger Beweis dienen. -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Youssarian 20.11.10 - 08:06
mir schrieb:
> Einzig das verwenden des Rechners des "Täters" und das Auffinden
> der heruntergeladenen Datei kann als richtiger Beweis dienen.
Dir scheint nicht klar zu sein, dass es hier nicht um einen Strafprozess sondern um einen Zivilprozess geht. Im letzteren Fall genügt der Anschein. -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Youssarian 20.11.10 - 08:10
firehorse schrieb:
> Hat sich dieser Berufsstand mittlerweile für seine Treue zum Nazi-Regime
> enttschuldigt?
Wie entschuldigt sich denn ein Berufsstand? Und wer sollte eine solch billige, anonyme oder stellvertretende Entschuldigung akzeptieren wollen?
> Genausowenig wie für Fehlurteile die ein
> komplettes Menschenleben zerstören können.
Für zu Unrecht erlittene Haft gibt es doch ein Haftentschädigung. -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Captain 21.11.10 - 14:51
Youssarian schrieb:
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> Für zu Unrecht erlittene Haft gibt es doch ein Haftentschädigung.
rofl... ich verdiene in meinem Job mehr als 25€ am Tag, ich denke mal, wenn ich auch nur für U-Haft eingebunkert werde, dann kann ich mich von meinem Job verabschieden, selbst wenn ich unschuldig sein sollte.
Mein Leben ist somit vernichtet und der Staat grinst mir noch frech ins Gesicht...
Schönen Tag auch... -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Nunja 30.11.10 - 10:01
Youssarian schrieb:
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> firehorse schrieb:
>
> > Hat sich dieser Berufsstand mittlerweile für seine Treue zum Nazi-Regime
> > enttschuldigt?
>
> Wie entschuldigt sich denn ein Berufsstand? Und wer sollte eine solch
> billige, anonyme oder stellvertretende Entschuldigung akzeptieren wollen?
>
> > Genausowenig wie für Fehlurteile die ein
> > komplettes Menschenleben zerstören können.
>
> Für zu Unrecht erlittene Haft gibt es doch ein Haftentschädigung.
Du musst aber wenig verdienen, wenn die Haftentschädigung bei dir den entgangenen Lohn wenigstens deckt. -
Re: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
Autor: Youssarian 30.11.10 - 16:32
Nunja schrieb:
>> Für zu Unrecht erlittene Haft gibt es doch ein Haftentschädigung.
> Du musst aber wenig verdienen, wenn die Haftentschädigung bei dir den
> entgangenen Lohn wenigstens deckt.
Soweit Du mich meinst: Ich gehöre doch zu den Guten, ich werde nicht eingesperrt. Aber was heißt schon ""Entgangener Lohn"? Den Lohn erhält man i.d.R. für irgendeine Form der Arbeit, da man in haft nicht arbeitet, bekommt man den halt nicht. Am Ende forderst Du auch noch einen Ersatz für den mittelbar erlittenen Schaden (etwa wegen Entlassung). Wo kommen wir denn da hin?