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Datenschutz?
Autor: Fushimi 16.02.18 - 07:58
Wenn es um das Gehalt geht, besteht der Arbeitgeber in der Regel auf Verschwiegenheit und kann dich abmahnen oder sogar kündigen, wenn du deinen Mund nicht hältst.
Wenn du aber einen Kredit beantragst und abzahlst, darf der Vertragspartner diese Daten alle an ein intransparentes und fragwürdiges Konstrukt weitergeben?
Grandios! -
Re: Datenschutz?
Autor: amokk 16.02.18 - 08:27
Das gilt dann aber nur, wenn die Person, der du das erzählst, dadurch irgendeinen Wettbewerbsvorteil ggü. deinem Arbeitgeber hat.
Ansonsten kann man mit jedem über sein Gehalt reden, da hat kein Arbeitgeber sich einzumischen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.02.18 08:31 durch amokk. -
Re: Datenschutz?
Autor: Mingfu 16.02.18 - 08:41
Fushimi schrieb:
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> Wenn es um das Gehalt geht, besteht der Arbeitgeber in der Regel auf
> Verschwiegenheit und kann dich abmahnen oder sogar kündigen, wenn du deinen
> Mund nicht hältst.
Das stimmt so nicht. Auch wenn es im Arbeitsvertrag explizit verboten sein sollte, so dürften diese Klauseln in der Regel als unwirksam anzusehen sein, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen und unzulässig weit in seine Rechte, wie beispielsweise die Koalitionsfreiheit, eingreifen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte das schon 2009 entschieden.
Ausnahmen kann es wiederum dort geben, wo schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Jemand in der Personalabteilung, der Zugriff auf alle Gehaltsdaten hat, darf diese natürlich nicht veröffentlichen, weil es sich üblicherweise um ein Betriebsgeheimnis handelt. Auch wenn ein Gehalt beispielsweise prozentual an den Umsatz gekoppelt ist und demzufolge Rückschlüsse auf den Umsatz aus dem Gehalt möglich sind, kann es sein, dass das Interesse des Arbeitgebers diese Betriebszahlen geheimzuhalten höher einzustufen ist als die Veröffentlichung des Gehalts.



