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Gesetzt oder Empfehlung
Autor: Rori 22.12.21 - 11:48
Was mit aus dem Artikel nicht ganz klar wurde ob die DSK die Auslegung des Gesetzes bestimmen darf oder ob dies nur ein frommer Wunsch ist. Sprich dürfen wir uns in Zukunft auf die DSK berufen und es ist ggf eine Besserung in Sicht?
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Re: Gesetzt oder Empfehlung
Autor: Schnarchnase 22.12.21 - 12:10
Ist es ein Gesetz?
Nein, eindeutig nicht.
Kannst du dich darauf berufen?
In gewisser Weise schon. Die Datenschutzbeauftragten werden von den Parlamenten gewählt, welche auch die Gesetze erlassen. Die Gerichte berücksichtigen bei der Rechtsprechung auch die Intention des Gesetzgebers insofern kann man schon sagen, dass die Datenschutzbeauftragten diese repräsentieren. Letztendlich entscheiden die Gerichte aber unabhängig auf Basis des Gesetzes und nicht aufgrund anderer Dokumente (auch wenn das hier weitestgehend deckungsgleich sein dürfte). -
Re: Gesetzt oder Empfehlung
Autor: Rori 22.12.21 - 15:36
Danke



