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Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

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  1. Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

    Autor: Hurrdurrgurrlem 30.01.17 - 13:59

    Genau aus jenem an entsprechender Stelle verlinktem früheren Artikel geht eben NICHT hervor, dass das "verschlüsselte Postfach" gegen eine TKÜ schützt.

    Genauere Auskunft vom Support gab es in diesem userticket:

    https://support.mailbox.org/topic/tk%C3%BC-und-verschl%C3%BCsseltes-postfach

  2. Re: Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

    Autor: hg (Golem.de) 30.01.17 - 14:59

    Danke für den Link zu dem ausführlichen Post. Die Tatsache, dass nur verschlüsselte Mails an die Polizei übergeben werden stellt meiner Interpretation nach schon einen gewissen Schutz da. Durch weitere polizeiliche Maßnahmen kann es natürlich möglich sein, die Inhalte der Mails dennoch zu kompromittieren.

    Viele Grüße,

    Hauke Gierow - Golem.de

  3. Re: Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

    Autor: Moe479 30.01.17 - 18:24

    "Das verschlüsselte Postfach schützt nicht bei einer TKÜ nach § 100 a oder § 100 b StPO."

    die verschlüsselung ist ja auch nichtig, wenn der schlüssel dazu bei dem postfach liegt, das ist bildlich gesprochen genau so wie den schlüssel mit ner schnur schlüssel an jeden briefkasten hängen ... oder für jeden interessierten stecken zu lasssen. der rest ist blabla was real schon wiederlegt wurde.

  4. Re: Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

    Autor: albob81 31.01.17 - 09:39

    Moe479 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > "Das verschlüsselte Postfach schützt nicht bei einer TKÜ nach § 100 a oder
    > § 100 b StPO."
    >
    > die verschlüsselung ist ja auch nichtig, wenn der schlüssel dazu bei dem
    > postfach liegt, das ist bildlich gesprochen genau so wie den schlüssel mit
    > ner schnur schlüssel an jeden briefkasten hängen ... oder für jeden
    > interessierten stecken zu lasssen. der rest ist blabla was real schon
    > wiederlegt wurde.

    Das stimmt nur bedingt: In der Regel ist der Schlüssel selbst mit einem Passwort geschützt, so dass darauf dann wieder eine BruteForce Attacke laufen müsste. Insofern ist das nur bedingt richtig.
    Je nach Passwortstärke sind die verschlüsselten Informationen in den Mails dann schon wieder veraltet, wenn das Passwort geknackt wurde.

  5. Re: Fehler im Artikel bzgl Sicherheit bei Telekommunikationsüberwachung

    Autor: Moe479 08.02.17 - 19:37

    Jede Verschlüsselung die ich knacken kann ist praktisch keine Verschlüsselung für mich. Rechtsprechung mag sich der Realität versuchen zu entziehen, nur holt diese sie immer ein! Die Frage ist nur wie Zeitnah und wie, manchmal wird auch dafür geschossen ...

    Hürden die keine mehr sind, sind faktisch keine Hürden mehr.

    Inwiefern stimmt das nicht?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.02.17 19:43 durch Moe479.

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