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Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: quineloe 10.10.20 - 17:49
bei uns ginge es wohl wieder mal um einen Joint, eine Beleidigung oder ähnliche Banalitäten, wenns auffliegt.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: User_x 10.10.20 - 18:52
Auto angezündet ist jetzt relativ schwer? Ein Diebstahl oder eine Beleidigung oder Drohung ist auch relativ schwer, je nachdem wer davon betroffen ist.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: quineloe 10.10.20 - 19:25
Du musst das im Zusammenhang sehen. Hier wurde das Auto eines Zeugens in einem Strafverfahren angezündet, mit dem Ziel den Zeugen einzuschüchtern. Und das sind Mafiamethoden.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: elknipso 10.10.20 - 19:33
User_x schrieb:
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> Auto angezündet ist jetzt relativ schwer? Ein Diebstahl oder eine
> Beleidigung oder Drohung ist auch relativ schwer, je nachdem wer davon
> betroffen ist.
Aber hallo natürlich ist eine massive Zeugen Bedrohung in so einem Strafverfahren eine schwere Straftat. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: franzropen 10.10.20 - 21:49
In dem genannten Beispiel vielleicht. Ob in den andern Fällen bon denen die Rede ist, das Verbrechen ähnlich schwer war wissen wir nicht.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: divStar 10.10.20 - 22:23
KiPo oder Terrorismus sind immer die Hintertür. Bald wird es regelmäßig gemacht solange Menschen denken, dass es irgendwo gerechtfertigt ist.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: elknipso 10.10.20 - 22:52
divStar schrieb:
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> KiPo oder Terrorismus sind immer die Hintertür. Bald wird es regelmäßig
> gemacht solange Menschen denken, dass es irgendwo gerechtfertigt ist.
Noch leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat.
Und auch in diesem Fall wurde es nicht "einfach so" gemacht sondern unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Freigabe durch einen Richter. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: tomatentee 10.10.20 - 23:22
quineloe schrieb:
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> Du musst das im Zusammenhang sehen. Hier wurde das Auto eines Zeugens in
> einem Strafverfahren angezündet, mit dem Ziel den Zeugen einzuschüchtern.
> Und das sind Mafiamethoden.
>
Ich finde das steht trotzdem nicht im Verhältnis -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: divStar 11.10.20 - 00:08
elknipso schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> divStar schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > KiPo oder Terrorismus sind immer die Hintertür. Bald wird es regelmäßig
> > gemacht solange Menschen denken, dass es irgendwo gerechtfertigt ist.
>
> Noch leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat.
> Und auch in diesem Fall wurde es nicht "einfach so" gemacht sondern unter
> Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Freigabe durch einen
> Richter.
Ahh... Na dann ist alles in Ordnung. Denn Richter sind unfehlbar. Jup. Okay. Wie lange dauert es wohl bis das auch ohne Richter geht? Ich Wette ziemlich zügig. Erst Recht wenn irgendwelche Inlandsterror-Organisationen wie der BND oder für die USA die NSA involviert sind. Für mich jedenfalls steht fest: die besten Daten sind die, sie niemals erhoben worden sind. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: quineloe 11.10.20 - 00:24
tomatentee schrieb:
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> quineloe schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Du musst das im Zusammenhang sehen. Hier wurde das Auto eines Zeugens in
> > einem Strafverfahren angezündet, mit dem Ziel den Zeugen
> einzuschüchtern.
> > Und das sind Mafiamethoden.
> >
> Ich finde das steht trotzdem nicht im Verhältnis
>Die Staatsanwaltschaft wirft ihm inzwischen 13 Straftaten, darunter Herstellung von Kinderpornografie, Verführung einer minderjährigen Person, sexuelle Ausbeutung und Behinderung der Justiz vor.
Wo fangen bei dir eigentlich schwere Straftaten an?
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: Eheran 11.10.20 - 00:35
>Freigabe durch einen Richter.
Läuft das dann wie bei Hausdurchsuchungen?
"Wir haben nicht genug Zeit die Anträge durchzugehen" --> werden dann einfach blind unterschrieben, statt das genaue Gegenteil zu tun, wie es einem Rechtsstaat würdig wäre.
>[...] Richter, die wegen des pünktlichen Feierabends schon mal Fünfe gerade sein lassen. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: quineloe 11.10.20 - 01:08
eher nicht, da es in den USA sehr viel schneller zu Beweisverwertungsverboten kommt als bei uns.
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: AntonZietz 11.10.20 - 21:18
> Wo fangen bei dir eigentlich schwere Straftaten an?
Falls die Frage ernst gemeint war: "Schwere Straftaten" sind Verbrechen, die gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder aber gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen. Darunter fallen alle Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Beispiele (laut StGB):
Sexueller Missbrauch (Abschnitt 13)
Üble Nachrede (§ 186)
Verleumdung (§ 187)
Mord (§ 211)
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
Menschenraub (§ 234)
Kinderhandel (§ 236)
Geiselnahme (§ 239b)
Nötigung (§ 240)
Raub (§ 249)
Betrug (§ 263)
Urkundenfälschung (§ 267)
Schwere Brandstiftung (§ 306a)
Bestechung (§ 334)
Ja, auch üble Nachrede ist laut StGB eine "schwere Straftat", genau so wie Mord. Und üble Nachrede findet man an jeder Ecke im Internet. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: User_x 11.10.20 - 22:12
Und Nötigung in jedem Vertrag - z.B. Bonitäts-Auskunft, trotzdem machts jeder...
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: quineloe 12.10.20 - 00:22
AntonZietz schrieb:
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> Ja, auch üble Nachrede ist laut StGB eine "schwere Straftat", genau so wie
> Mord. Und üble Nachrede findet man an jeder Ecke im Internet.
Uff, da solltest du noch mal in den Paragraphen schauen. "Bis zu zwei Jahren" ist ein ganz stumpfes Schwert im StGB. Da hast du dich vertan. Das ist kein Verbrechen.
Ich frage mich ja, warum du die üble Nachrede in die Liste aufgenommen hast, die schwere Brandstiftung nach §306a, aber die normale Brandstiftung (1 bis 10 Jahre, also ein Verbrechen) §306 StGB eben nicht.
Also um mal hier konkret bei dem Fall zu bleiben während wir das Drumherum ausklammern, haben wir hier eine Brandstiftung. Also ein Verbrechen, auf das eine Mindeststrafe von einem Jahr steht. Und da gehen wir nur davon aus, dass jemand einfach so das Auto angezündet hat. Aber im großen Zusammenhang steht diese Brandstiftung nun mal als Einschüchterungsversuch gegenüber einem Zeugen in einem Strafverfahren im Raum, der u.a. wegen von dir bereits genannten Verbrechen aussagen soll. Und damit macht man sich mit diesen Verbrechen gemein.
Ist dir das beim Zitieren meines Beitrags entgangen?
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Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: TodesBrote 12.10.20 - 04:55
divStar schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> elknipso schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > divStar schrieb:
> >
> > Noch leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat.
> > Und auch in diesem Fall wurde es nicht "einfach so" gemacht sondern
> unter
> > Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Freigabe durch einen
> > Richter.
>
> Ahh... Na dann ist alles in Ordnung. Denn Richter sind unfehlbar. Jup.
> Okay. Wie lange dauert es wohl bis das auch ohne Richter geht? Ich Wette
> ziemlich zügig. Erst Recht wenn irgendwelche Inlandsterror-Organisationen
> wie der BND oder für die USA die NSA involviert sind.
So weit muss man garnicht schauen.
Bei uns darf die Polizei schon ohne richterliche Genehmigung jemanden zur Blutabnahme zwingen, ist zwar Körperverletzung und man kann nichts machen wenn's trotzdem negativ ist, aber hey, Hauptsache nachts nicht den Richter aus dem Bett geworfen.
Liegt natürlich im "Ermessensspielraum der Polizisten" aber welche Begründung sie dafür haben müssen ist nicht wirklich überprüfbar.
Auch wenn die Polizei jemanden anhält kann sie sich sonst was aus den Fingern saugen als Begründung, ebenso kann die Polizei sagen:"Ihre Augen sehen für mich etwas Glasig aus, hätten sie etwas gegen einen Drogentest?". Und wenn man nicht gerade Frei hat, ist es wohl leicht nachvollziehbar wenn man nicht unbedingt Lust darauf hat, da das schonmal gut ne Stunde oder zwei dauern kann (mit zu Wache, Speicheltest usw.) - das Problem ist, wenn man dann sagt man will nicht, dann wirkt es ja so als ob man etwas zu verbergen hätte, dann wird die Blutentnahme unter erlogenen aber leider nicht überprüfbaren "Ausfallerscheinungen" angeordnet. Und das dauert dann noch länger.
Ist mir schon 2 Mal passiert, jedes Mal negativ.
Da fragt man sich manchmal echt ob man im Irrenhaus ist.
Deutschland: Brücke gesperrt weil baufällig, Reparatur nicht möglich wegen Denkmalschutz. Ein Hoch auf unsere Vorschriften. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: Profi_in_allem 12.10.20 - 06:11
TodesBrote schrieb:
>
> So weit muss man garnicht schauen.
> Bei uns darf die Polizei schon ohne richterliche Genehmigung jemanden zur
> Blutabnahme zwingen, ist zwar Körperverletzung und man kann nichts machen
> wenn's trotzdem negativ ist, aber hey, Hauptsache nachts nicht den Richter
> aus dem Bett geworfen.
> Liegt natürlich im "Ermessensspielraum der Polizisten" aber welche
> Begründung sie dafür haben müssen ist nicht wirklich überprüfbar.
> Auch wenn die Polizei jemanden anhält kann sie sich sonst was aus den
> Fingern saugen als Begründung, ebenso kann die Polizei sagen:"Ihre Augen
> sehen für mich etwas Glasig aus, hätten sie etwas gegen einen Drogentest?".
> Und wenn man nicht gerade Frei hat, ist es wohl leicht nachvollziehbar wenn
> man nicht unbedingt Lust darauf hat, da das schonmal gut ne Stunde oder
> zwei dauern kann (mit zu Wache, Speicheltest usw.) - das Problem ist, wenn
> man dann sagt man will nicht, dann wirkt es ja so als ob man etwas zu
> verbergen hätte, dann wird die Blutentnahme unter erlogenen aber leider
> nicht überprüfbaren "Ausfallerscheinungen" angeordnet. Und das dauert dann
> noch länger.
> Ist mir schon 2 Mal passiert, jedes Mal negativ.
>
> Da fragt man sich manchmal echt ob man im Irrenhaus ist.
Das stimmt meines Wissens nicht. Eine erzwugene Blutabnahme MUSS von einem Richter genehmigt werden auch nachts. Die Polizisten können sich aber die Gründe dafür natürlich aus der Nase saugen, sprich wenn sie das wollen wird der Richter dem auch zustimmen. Muss er ja, da er den Verdächtigen nicht sieht oder hört. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: TodesBrote 12.10.20 - 06:29
Profi_in_allem schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> TodesBrote schrieb:
>
> >
> > So weit muss man garnicht schauen.
> > Bei uns darf die Polizei schon ohne richterliche Genehmigung jemanden
> zur
> > Blutabnahme zwingen, ist zwar Körperverletzung und man kann nichts
> machen
> > wenn's trotzdem negativ ist, aber hey, Hauptsache nachts nicht den
> Richter
> > aus dem Bett geworfen.
> > Liegt natürlich im "Ermessensspielraum der Polizisten" aber welche
> > Begründung sie dafür haben müssen ist nicht wirklich überprüfbar.
> > Auch wenn die Polizei jemanden anhält kann sie sich sonst was aus den
> > Fingern saugen als Begründung, ebenso kann die Polizei sagen:"Ihre Augen
> > sehen für mich etwas Glasig aus, hätten sie etwas gegen einen
> Drogentest?".
> > Und wenn man nicht gerade Frei hat, ist es wohl leicht nachvollziehbar
> wenn
> > man nicht unbedingt Lust darauf hat, da das schonmal gut ne Stunde oder
> > zwei dauern kann (mit zu Wache, Speicheltest usw.) - das Problem ist,
> wenn
> > man dann sagt man will nicht, dann wirkt es ja so als ob man etwas zu
> > verbergen hätte, dann wird die Blutentnahme unter erlogenen aber leider
> > nicht überprüfbaren "Ausfallerscheinungen" angeordnet. Und das dauert
> dann
> > noch länger.
> > Ist mir schon 2 Mal passiert, jedes Mal negativ.
> >
> > Da fragt man sich manchmal echt ob man im Irrenhaus ist.
>
> Das stimmt meines Wissens nicht. Eine erzwugene Blutabnahme MUSS von einem
> Richter genehmigt werden auch nachts. Die Polizisten können sich aber die
> Gründe dafür natürlich aus der Nase saugen, sprich wenn sie das wollen wird
> der Richter dem auch zustimmen. Muss er ja, da er den Verdächtigen nicht
> sieht oder hört.
Das war lange Zeit so, nun jedoch nichtmehr.
Siehe: https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richtervorbehalt-bei-der-blutprobe-wurde-gesetzlich-aufgehoben_206_424102.html
Man hat Mal eben den Richtervorbehalt praktisch außer Kraft gesetzt. Also er ist schon noch vorhanden, aber nun irrelevant
Deutschland: Brücke gesperrt weil baufällig, Reparatur nicht möglich wegen Denkmalschutz. Ein Hoch auf unsere Vorschriften. -
Re: Wenigstens ging es um eine relativ schwere Straftat.
Autor: Eheran 12.10.20 - 07:47
Deine Auflistung ist schlicht nicht korrekt. Schon die ersten zwei Beispiele sind nicht Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Also wie kommst du zu der abenteuerlichen Aussage:
>Ja, auch üble Nachrede ist laut StGB eine "schwere Straftat", genau so wie Mord. Und üble Nachrede findet man an jeder Ecke im Internet.



