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Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: Sharra 10.02.23 - 20:14
Die Daten werden ja erst einmal erhoben. Ohne Zustimmung werden sie dann zu diesem Token zusammengeführt. Dass am Ende die Daten nicht mehr ersichtlich sind, spielt hier keine Rolle. Der Verarbeitung alleine wurde schon nicht zugestimmt.
Wenn das System also nicht zu 100% Opt-In ist, dürfte es Klagen geben. Womit man es auch gleich lassen kann, denn wer meldet sich denn freiwillig gezielt für Werbeterror an?
Ich jedenfalls werde einen Dreck tun, und jemals Vodafone oder Springer eine Erlaubnis für irgendwas erteilen, ausser mich kategorisch in Ruhe zu lassen, oder Pleite zu gehen. -
Re: Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: jes77 10.02.23 - 20:17
Die DSGVO wird von unseren "Freiheits"fetischisten nach Gewährung der gewünschten Gefälligkeiten schon aufgeweicht werden.
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Re: Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: masel99 11.02.23 - 07:03
Sharra schrieb:
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> Die Daten werden ja erst einmal erhoben. Ohne Zustimmung werden sie dann zu
> diesem Token zusammengeführt. Dass am Ende die Daten nicht mehr ersichtlich
> sind, spielt hier keine Rolle. Der Verarbeitung alleine wurde schon nicht
> zugestimmt.
>
> Wenn das System also nicht zu 100% Opt-In ist, dürfte es Klagen geben.
> Womit man es auch gleich lassen kann, denn wer meldet sich denn freiwillig
> gezielt für Werbeterror an?
Die, die auch auf akzeptieren bei den Cookie-Bannern klicken? ;-)
Aus der Quelle: "Auf der Testplattform gibt erst die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher Marken die Möglichkeit, über Verlage und Medienhäuser mit ihnen zu kommunizieren. Die einzigen Daten, die dann weitergegeben werden, sind ein pseudonymisierter, digitaler Token, der nicht zurückverfolgt werden kann." -
Re: Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: Kilpikonna 13.02.23 - 15:15
masel99 schrieb:
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> Aus der Quelle: "Auf der Testplattform gibt erst die ausdrückliche
> Zustimmung der Verbraucher Marken die Möglichkeit, über Verlage und
> Medienhäuser mit ihnen zu kommunizieren. Die einzigen Daten, die dann
> weitergegeben werden, sind ein pseudonymisierter, digitaler Token, der
> nicht zurückverfolgt werden kann."
Und wie kommunizieren die dann, wenn man das Token nicht zurückverfolgen kann? -
Re: Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: masel99 14.02.23 - 14:59
Kilpikonna schrieb:
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> masel99 schrieb:
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> > Aus der Quelle: "Auf der Testplattform gibt erst die ausdrückliche
> > Zustimmung der Verbraucher Marken die Möglichkeit, über Verlage und
> > Medienhäuser mit ihnen zu kommunizieren. Die einzigen Daten, die dann
> > weitergegeben werden, sind ein pseudonymisierter, digitaler Token, der
> > nicht zurückverfolgt werden kann."
> Und wie kommunizieren die dann, wenn man das Token nicht zurückverfolgen
> kann?
"Kommunizieren" heißt in dem Fall, das Darstellen von personalisierter Werbung (ermittelt anhand des Tokens) der Marken. -
Re: Und wie vereinbart sich das mit der DSGVO?
Autor: ptepic 16.02.23 - 23:28
Einfach alle angezeigten Marken auf die Blacklist.
C&A macht kaum Werbung, Aldi auch nicht.
Mach ich seit Jahren so.
Vote with your Wallet und...
...Saitenbacher, das voll nervige Kackmüsli von Saitenbacher...
Saitenbacher... klar, was ich meine?



