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Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: NeoCronos 17.06.16 - 15:11
Das ich ein offenes WLAN betreibe kann ich ja noch irgendwie nachweisen, aber das ich die den Film NICHT selbst hochgeladen habe? Wie soll man das denn beweisen?
Also bleibt alles so wie es ist, WLAN zu und Down-/Upload nur auf privaten Trackern. -
Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: Anonymer Nutzer 17.06.16 - 15:34
Sofern du nachweisen kannst das du regelmäßig ein offenes wlan betreibst sollte der käse gegessen sein.
Soweit mir bekannt müssen Provider erst ab einer bestimmten Größe irgendwelche Verbindungsdaten für eine gewisse zeit speichern. Und da kommt der otto-normal wlan Hotspot anbieter nicht ran würde ich mal meinen.
Und selbst wenn dann hat man eh nur die mac adresse des Gerätes...ende.
Der rechteinhaber kann dich dann dazu auffordern Maßnahmen zu ergreifen um den rechtsverstoß für die zukunft zu verhindern. Das dürfte im allgemeinen mit dem blocken der mac erfüllt sein.
Die kosten für so ein schreiben dürften aber weit unter dem liegen was die geier sonst immer so einfordern wollten.
Davor sicher ist man dann doch nur wenn man z.b. freifunk nutzt. Dann hat man zum einen einen sehr guten beweis das man ein offenes wlan betreibt und die kosten für die briefchen fallen auch nicht auf dich zurück. -
Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: css_profit 17.06.16 - 18:29
Prinzeumel schrieb:
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> Sofern du nachweisen kannst das du regelmäßig ein offenes wlan betreibst
> sollte der käse gegessen sein.
Oder du kannst nachweisen dass du als Anschlussbetreiber nicht der einzige bist, der das Internet nutzt dass z.B. WG-Genossen oder Familien-Mitglieder auch dran hängen. Dann kann kein eindeutiger "Schuldiger" gefunden werden. -
Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: user0345 17.06.16 - 19:47
Ich hab einen WLAN Router der am Balkon angebracht ist und wenn das Gesetz kommt werde ich das WLAN gedrosselt frei gäben. Ich denke vor Gericht kann mit einem außen angebrachten Router was reißen.
Schwammige Gesetzes Texte sind wirklich ein Graus! -
Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: Moe479 17.06.16 - 22:16
so eine drossel würde ich nicht unbedingt erwähnen ... denn dann ist jeder schnellere transfer nicht aus dem offenem wlan getätigt worden ...
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Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: AllibertNigg 17.06.16 - 23:41
Bedeutet dass nicht im Umkehrschluss, dass es für mich sicherer ist, wenn ich mein Wlan in Zukunft öffne, als wenn ich mein Wlan weiterhin so gut es geht verschlüssle.
Ich meine wenn es reicht dass ich nachweisen kann, dass ich ein offenes Wlan betreibe, dann mache ich mich doch von jeder Schuld frei, wenn ich mein Wlan aber verschlüssel, dann bin ich der Böse wenn doch irgendwer über meinen Anschluss etwas unrechtes tut. -
Re: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
Autor: ArthurDaley 20.06.16 - 11:51
Dann hast Du aber für dich selber Nachteile, wenn Du Dein eigenes WLAN offen lässt und nicht nur ein Gäste-WLAN, welches keine Netzverbindung hat.