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Schadensersatzanspruch für jedermann aus Art. 82 DSGVO
Autor: mfeldt 19.11.18 - 11:33
Statt auf Milliardenstrafen durch die EU zu warten, sollte man den Weg vielleicht mal versuchen:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dsgvo-schadensersatz-bei-datenschutzverstoss-moeglich/ -
Re: Schadensersatzanspruch für jedermann aus Art. 82 DSGVO
Autor: pre3 21.11.18 - 14:01
mfeldt schrieb:
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> Statt auf Milliardenstrafen durch die EU zu warten, sollte man den Weg
> vielleicht mal versuchen:
>
> www.datenschutzbeauftragter-info.de
Naja schön, aber ist ein Schaden nicht grundsätzlich nachzuweisen?
Wenn ja wie macht man das?



