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Grundsätzlich sei es nicht verboten, eine Kamera in seiner Wohnung einzubauen
Autor: derdiedas 12.08.21 - 08:27
Der Satz ist so nicht korrekt.
1. Sind Geräte die der Überwachung dienen und als andere Objekte getarnt werden schlichtweg verboten. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/bundesnetzagentur-vertietet-puppe-cayla-wegen-spionage-14882601.html
Zitat: Verbotene Sendeanlage“ nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes, weil sie eine Art Spionagegerät ist.
2. Sehen diverse Urteile das auch anders: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Videoüberwachungen
Etwa wenn die Hausgemeinschaft beschießt die eigene Garage zu überwachen.
Kurzum - sobald eine Überwachungstechnologie eingebaut wird die man anderen Nutzern verschweigt bewegt man sich rechtlich auf superdünnem Eis. Dabei ist es egal ob es andere Familienmitglieder sind oder Freunde oder wie bei AirBNB zahlende Kunden.
Gruß DDD



