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Strafe?
Autor: User_x 05.03.17 - 00:04
...wird es da was geben?
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Re: Strafe?
Autor: quineloe 05.03.17 - 13:32
In Oberbayern?
Unwahrscheinlich. -
Re: Strafe?
Autor: chefin 06.03.17 - 09:46
Die Strafe wird ein Richter ermitteln, weil das eine Straftat ist.
Die Kunden welche ihm Geld gezahlt haben für diese Rufnummern, müssen schauen wie sie das Geld zurück bekommen. Allerdings gehe ich davon aus, das die welche 5-stellige Beträge zahlen für attraktive Rufnummern, auch reich genug sind Anwälte zu beauftragen.
Der betrogene Kunde bekommt seine Rufnummer zurück, mögliche Schadenersatzforderungen muss er aber beim Händler einklagen. Zivilrecht.
Welcher Strafrahmen da nun genau im Raum steht, weis ich nicht, da ich auch nicht weis, welches Gesetz genau verletzt wurde. Es gibt da mehrere Möglichkeiten. Kommt drauf an, wie die Mitschuld bei Vodafon angesehen wird. Und mit dieser Entscheidung hätten die Privatkunden dann durchaus auch Möglichkeiten statt dem Händler bei dem nichts zu holen ist, dann Vodafon ans Bein zu pinkeln und sich dort Schadenersatz zu hlen.



