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Urheberrecht auf Software vs auf Ideen/Spezificationen
Autor: spiderbit 06.01.16 - 16:10
Es ist hier wirklich an spannender Grenzfall, der so in der Art soweit ich weis Einzigartig ist.
So hat google ja kein Urheberrecht verletzt in dem sie irgendwo Code unrechtmaesig kopiert/gestohlen haben. Oder binaeren Code wo einfach gegen die Bestimmungen des Rechteinhabers gestohlen haben, das ist so der klassische Fall von Urheberrechtsverletzung.
Nun haben die Gerichte soweit mir bekannt zum ersten mal (zumindest bei so nem grossen Fall) Urheberrecht auf die reine Idee hinter einer Software bzw deren Spezificationen als Rechtens gesprochen, damit quasi neues Richterrecht geschaffen.
Der Gesetzgeber war dort wohl nicht so eindeutig, das dem Gericht beide optionen offen standen dies so zu interpretieren, das Urteil war so nicht zwingend, warum das Erstaunen ja so gross war. Finde ich auch ein interesssanter Fakt der viel zu unbekannt ist das es sowas wie Richterrecht gibt, und das auch gewollt ist, da die Gesetzgeber zu Faul sind genauere Gesetze zu schreiben und wenn sie manches zu explizit schreiben, sie zu viel politischen Widerstand bekommen.
Aber zurueck zu dem Fall, hier ist was witziges der Fall, Google und die anderen Hersteller bevorzugen wie oft Lizensen die es ihnen ermoeglicht verbesserungen geheim und fuer sich zu behalten. BSD artige Lizensen, daher eben die neu implementation statt gemeinnsamen Codeteilen mit der GPL Version von Java.
Da nun aber eine offizielle GPL Version die oeffentlich zugaenglich ist vom Hersteller raus gegeben wurde, koennen die Hersteller diese verwenden erweitern forken, unter der Bedingung der GPL, sprich das die Forks auch alle GPL bleiben. Letztendlich koennte und so aenlich wirds sicher auch kommen, das neue Google java fast eine 1:1 Kopie auf den Geraeten werden zu dem bisherigen dalvik in dem man nen Fork von openjdk eben so umbaut, aber eben unter der GPL Lizenz. Dafuer kann dann Oracle erstmal auch keine Lizensgebuehren verwenden, da die GPL sowas mal ohne spezielle eingefuegte Paragraphen nicht fordert und damit kein anspruch stellt.
Wie schon gesagt ist dann allerdings interessant wie Software die darauf auf setzt gesehen wird. Hier koennte es ein unterschied machen ob die Software proprietaer ist oder nicht, muss aber nicht. letztlich koennte es im worstcase drauf raus laufen das man die javavm kostenfrei mit lifern darf weiterhin eben die andere version, aber die apps weiterhin lizenskostenpflichtig sind, wenn das wirklich so waere, waere das natuerlich der Horror.
Andererseits koennte es im extremfall wenn die GPL oder wenigstens opensourcing der Apps vor Lizenzzahlungen schuetzen wuerde, es dazu fuehren das viel mehr apps opensource gestellt werden, und die Geschaeftsmodelle auf buildservice verkauf (owncloud app) oder anderes hinaus laeuft.
Auf jeden fall spannende/interessante Zeiten, das entweder sehr positiv oder negativ sein koennte. Aber eher aus Zufall, haette Sun damals kein OpenJDK veroeffentlicht, waere dieses Urteil in dem Fall auch ne Katastrophe, andererseits werden nonprofits oft von sowas aus genommen, aber es soll ja auch opensource entwickler mit gewinnabsichten geben, diese koennten von solchen urteilen eben auch zu unrecht negativ betroffen werden. -
Re: Urheberrecht auf Software vs auf Ideen/Spezificationen
Autor: Horcrux7 06.01.16 - 19:31
Das OpenJDK hat die classpath exception. Das heißt auf Apps wirkt sich die Lizenz nicht aus.
Aber auf alles was direct verlinkt ist, wirkt die Lizenz. Dies könnte bei Android einige closed source Treiber betreffen. Und natürlich die Custom L&F. Das dürfte den Handy Herstellern gar nicht schmecken. -
Re: Urheberrecht auf Software vs auf Ideen/Spezificationen
Autor: Lord Gamma 06.01.16 - 20:13
spiderbit schrieb:
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> Aber zurueck zu dem Fall, hier ist was witziges der Fall, Google und die
> anderen Hersteller bevorzugen wie oft Lizensen die es ihnen ermoeglicht
> verbesserungen geheim und fuer sich zu behalten. BSD artige Lizensen, daher
> eben die neu implementation statt gemeinnsamen Codeteilen mit der GPL
> Version von Java.
> ...
Das betrifft soweit ich weiß Google nicht wirklich direkt, sondern eher die anderen Hersteller mit proprietären Anpassungen und Treibern. Google hatte ja auch damals schon mit Sun verhandelt [1], bevor der Oracle-Chef seinem besten Freund Steve Jobs zu Hilfe eilte [2].
[1]
[www.zdnet.de]
"Ein wesentliches Problem bestand darin, dass Google nicht die GPL-Lizenz verwenden wollte. Den Grund dafür nannte Android-Chef Andy Rubin im Mai 2008 gegenüber News.com: „Nehmen wir an, Samsung will ein Handy bauen, das sich in Features und Funktionalität von einem anderen Mobiltelefon von LG unterscheidet. Wenn alles rund um das Handy unter GPL stünde, alle von Samsung entwickelten Anwendungen oder Verbesserungen am User Interface, dann müssten sie es für andere freigeben.“"
[2]
[www.cnet.com]
[macsfuture.com] -
Re: Urheberrecht auf Software vs auf Ideen/Spezificationen
Autor: spiderbit 07.01.16 - 01:48
die google apps sind proprietaer, von daher betrifft das google schon, wuerde ich mal behaupten :)
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Re: Urheberrecht auf Software vs auf Ideen/Spezificationen
Autor: bofhl 07.01.16 - 15:23
Stellt sich natürlich wieder die Frage, was Google daran hindert endlich die Nutzung von "echten" Java-Sourcecode für die Libs/Apps in die Wüste zu schicken und eigene Libs (mehr wird ja nicht benutzt) erstellt und diese dann für die Entwicklung als JARs zur Verfügung stellt (und daher das Ganze ähnlich dem Eclipse-SWT-System nutzt)
Zum Kompilieren kann man ja immer noch die "echte" Java-Compiler nutzen - nur muss da eben der Android-JAR von Google in den ClassPath mit rein (sollte kein Beinbruch sein das richtig zu konfigurieren!)



