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Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

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  1. Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: SagINet_ 20.02.24 - 10:01

    Ich sehe da vorallem eine paar Probleme:
    1. Wer haftet wenn das Balkongeländer die Steckersolarkraftanlage bei starken Windlasten nicht tragen kann und abstürzt.
    2. Oder sich die Anlage durch unsachgemäße Montage löst und Passanten trift.
    3. Was passiert wenn die Anlage Nachbarn in ihrer gegenüberliegenden Wohnung blendet.
    4. Kann die Weg bestimmte Module vorschreiben oder wird das unansehnliches Stückwerk.
    5. Muss der Hausanschluss größer Ausgelegt werden und wer trägt die Kosten wenn nun jeder im Hochhaus eine Steckersolaranlage nutzen will.

  2. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 10:12

    SagINet_ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich sehe da vorallem eine paar Probleme:
    > 1. Wer haftet wenn das Balkongeländer die Steckersolarkraftanlage bei
    > starken Windlasten nicht tragen kann und abstürzt.
    > 2. Oder sich die Anlage durch unsachgemäße Montage löst und Passanten
    > trift.

    Wer haftet denn jetzt, wenn sowas mit Blumenkästen passiert?

    > 3. Was passiert wenn die Anlage Nachbarn in ihrer gegenüberliegenden
    > Wohnung blendet.

    Passiert ja jetzt schon mit normalen Glasscheiben. Glaube nicht, dass man da viel tun kann, außer sich Vorhänge zuzulegen.

    > 4. Kann die Weg bestimmte Module vorschreiben oder wird das unansehnliches
    > Stückwerk.

    Sehen Solaranlagen denn wirklich so stark unterschiedlich aus?

    "Nie wieder" ist jetzt!

    ---

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  3. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: BlindSeer 20.02.24 - 10:37

    Vertu dich da nicht mit dem Blenden:

    https://efahrer.chip.de/news/solaranlage-blendet-nachbarn-gericht-faellt-klares-urteil_109647

  4. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: Paule 20.02.24 - 10:40

    der_wahre_hannes schrieb:
    ------------------------------------------------------
    > SagINet_ schrieb:
    > --------------------------------------
    > > Ich sehe da vorallem eine paar Probleme:
    > > 1. Wer haftet wenn das Balkongeländer die Steckersolarkraftanlage bei
    > > starken Windlasten nicht tragen kann und abstürzt.
    > > 2. Oder sich die Anlage durch unsachgemäße Montage löst und Passanten
    > > trift.
    >
    > Wer haftet denn jetzt, wenn sowas mit Blumenkästen passiert?

    Es gibt oft Vorgaben, dass Blumenkästen nur nach Innen zum Balkon hin hängen dürfen und nicht nach Außen. Das schmälert schon mal das Risiko, dass etwas Außen runterfällt und jemanden trifft.
    Und der Mieter haftet wohl eh für alles was er auf seinem Balkon macht und dranhängt.

    ggf. müsste es eine Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung geben, die speziell den wortwörtlichen "Fall" eines "Balkonkraftwerkes" abdeckt.
    bzw. sollte man als Mieter wohl schon aus Selbstschutz eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschliessen.

    Bleibt aber halt die Frage ob das jeweilige Balkongeländer für eine größere Solaranlage geeignet ist, weil es nie dafür konstruiert und geprüft wurde. Das wäre ja eine gewisse zusätzliche Belastung die zur geplanten normalen Belastung hinzukommt.
    Und da sehen die Eigentümer sich halt im Risiko, wenn sie dem Mieter die Montage gestatten (müssen), aber die Statik nicht ausreichte, was erst bei einem Unfall bemerkt wird.

  5. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 10:46

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Vertu dich da nicht mit dem Blenden:
    >
    > efahrer.chip.de

    Ok. Kommt also drauf an, ob jemand "wesentlich beeinträchtigt wird" oder nicht.

    "Nie wieder" ist jetzt!

    ---

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  6. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: Bob_Youser 20.02.24 - 10:50

    der_wahre_hannes schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > BlindSeer schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Vertu dich da nicht mit dem Blenden:
    > >
    > > efahrer.chip.de
    >
    > Ok. Kommt also drauf an, ob jemand "wesentlich beeinträchtigt wird" oder
    > nicht.

    Kann dann ja bei Bedarf auch einfach im Einzelfall geklärt werden.

  7. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 10:50

    Paule schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Bleibt aber halt die Frage ob das jeweilige Balkongeländer für eine größere
    > Solaranlage geeignet ist, weil es nie dafür konstruiert und geprüft wurde.

    So ein Balkongeländer muss schon einiges an Last aushalten. Ansonsten könnte man sich die Dinger auch gleich sparen.

    "Nie wieder" ist jetzt!

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  8. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 10:51

    Bob_Youser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > der_wahre_hannes schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > BlindSeer schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > Vertu dich da nicht mit dem Blenden:
    > > >
    > > > efahrer.chip.de
    > >
    > > Ok. Kommt also drauf an, ob jemand "wesentlich beeinträchtigt wird" oder
    > > nicht.
    >
    > Kann dann ja bei Bedarf auch einfach im Einzelfall geklärt werden.

    Ja, denke ich auch. Vermutlich reicht es in den meisten Fällen auch schon, eine Seite der Anlage um ein paar cm "anzuheben", dann ist der Winkel gleich ein anderer.

    "Nie wieder" ist jetzt!

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  9. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: BlindSeer 20.02.24 - 10:59

    Ging halt nur darum, dass du meintest wegen PV wird da keiner klagen oder urteilen. ;) Ich hoffe doch, dass jedes Urteil in so einem Fall individuell nach Situation gefällt werden wird und kein Richter einfach sagt "Ab mit dem Ko... ehm der PV!".

  10. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: ronda-melmag 20.02.24 - 11:24

    SagINet_ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich sehe da vorallem eine paar Probleme:

    > 5. Muss der Hausanschluss größer Ausgelegt werden und wer trägt die Kosten
    > wenn nun jeder im Hochhaus eine Steckersolaranlage nutzen will.

    Nein muss nicht grösser werden, nicht wegen der PV, wenn dann wegen Wallboxen

    und warum keine Fassaden PV ? liefert so 70%

    und wenn der Vermieter ein einheitlichen Look will keiner hindert Ihn ne Balkonanlage zu Installieren und mit zu vermieten ?

    UND Grosse Anlage - Strom an Mieter verhökern - ich dachte das ist schon geregelt worden ?

  11. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 11:29

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ging halt nur darum, dass du meintest wegen PV wird da keiner klagen oder
    > urteilen. ;)

    Das habe ich doch gar nicht gesagt? Ich schrieb "ich glaube nicht, dass man da viel tun kann". Das ist schon was anderes als "wegen PV wird da keiner klagen oder urteilen", findest du nicht?

    "Nie wieder" ist jetzt!

    ---

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  12. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: Bob_Youser 20.02.24 - 11:42

    ronda-melmag schrieb:

    > UND Grosse Anlage - Strom an Mieter verhökern - ich dachte das ist schon
    > geregelt worden ?

    Diese Mieterstromprojekte sind halt für kleinere Vermieter und WEGs einfach nicht attraktiv. Man lädt sich dafür Komplexität und Bürokratie an den Hals für ziemlich wenig Umsatz.

    Wenn man z.B. jetzt ein MFH mit sagen wir 6-8 Mietparteien hat und allein verwaltet, dann kann man den Mietern im Monat Strom für 40-80¤ -> ca 400¤ verkaufen. Umsatz, nicht Gewinn. Dafür muss man den ganzen Kram aber verwalten, sich um Steuern und andere Bürokratie kümmern und halt die Investition stemmen. Das lohnt sich für Vermieter kaum.

    Und für Mieter lohnts sich eigtl. auch nicht. Denn dann binden sie sich für ihren Strombezug an den Vermieter oder eben den Vertragspartner des Vermieters. Während gleichzeitig flexible Stromtarife immer attraktiver werden.

    Imho ist das auch der sinnvollere Weg. Es für Immobilieneigentümer interessant machen in PV auf MFHs zu investieren und den Strom einfach ins Netz einspeisen. Die Mieter beziehen einfach wie gehabt über einen Anbieter ihrer Wahl.

    Wenns irgendwelche positiven Effekte bzgl. Erzeugung und Verbrauch in räumlicher Nähe gibt, dann treten die ja unabhängig davon ein, wie das ganze verrechnet und vermarktet wird.

    Und für WEGs muss es auch attraktiv gemacht werden, sich eine Anlage aufs Dach zu setzen und unkopliziert und unbürokratisch den Strom einspeisen zu können und die Erlöse auf die an der Investition beteiligten Parteien zu verteilen. Ohne dass man dafür allein schon jeweils nen Steuerberater benötigt.

  13. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: Sonnenberg 20.02.24 - 11:56

    Bob_Youser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Imho ist das auch der sinnvollere Weg. Es für Immobilieneigentümer
    > interessant machen in PV auf MFHs zu investieren und den Strom einfach ins
    > Netz einspeisen. Die Mieter beziehen einfach wie gehabt über einen Anbieter
    > ihrer Wahl.

    Für Volleinspeisung gibt es bereits einen ordentlichen Zuschlag. Insofern brauch man da nicht mehr wirklich was machen (außer Bürokratieabbau). Ist übrigens auch ein Grund, warum Mieterstrom in der Praxis nicht wirklich lohnenswert ist. Wer von Voll- auf Überschusseinspeisung wechselt, verschenkt die 5c Bonus

  14. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: fg (Golem.de) 20.02.24 - 12:02

    Hallo!

    Zu den Haftungs- und Versicherungsfragen haben schon folgende Texte veröffentlicht:

    https://www.golem.de/news/juristisches-gutachten-wer-haftet-bei-schaeden-durch-ein-balkonkraftwerk-2312-180232.html

    https://www.golem.de/news/hausrat-und-haftpflicht-wie-ein-balkonkraftwerk-versichert-werden-sollte-2311-179496.html

    zu 4: Ja, die WEG kann bestimmte Ausführungen vorschreiben, ebenso wie bei Markisen.

    zu 5: Der Hausanschluss muss selbst dann nicht größer ausgelegt werden, wenn jeder Bewohner ein Balkonkraftwerk mit maximal 800 Watt Leistung betreibt.

    Grüße

    Friedhelm Greis
    Golem.de

  15. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: BlindSeer 20.02.24 - 12:17

    Es ist die erweiterte Line. "Nicht viel tun können" -> "Ja doch: Klagen" -> Richter urteilt (nach Situation und zum Glück nicht allgemein, denn wir wollen PV Anlagen und ich finde das Recht gut) -> PV Anlage muss versetzt werden.
    Man KANN also was tun und es kann durchaus rauskommen, dass man was an der Anlage verändern muss. Aber über Semantik lässt sich herrlich streiten. Wie hieß es beim Kleinen Prinzen? "Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" :)

  16. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: BlindSeer 20.02.24 - 12:20

    "Tankstellen-Strompreise" sind IMHO NIE attraktiv, wenn man sich und sein Leben nicht dem Gutdünken von Konzernen unterwerfen will. Auf der einen Seite seigen einige "Endlich keine Tankstellen-Zappelpreise mehr mit BEV" und dann sagen zum anderen (zum Teil die gleichen Leute) "Tankstellen-Zappelpreise für Zuhause sind toll!". Warte ab und in ein paar Jahren hast du dann undurchsichtige "nutzungsabhängige Faktoren" über die du dann keine zwei Tarife mehr vergleichen kannst und immer den höchsten Preis für Strom zahlst.

  17. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: der_wahre_hannes 20.02.24 - 12:34

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es ist die erweiterte Line. "Nicht viel tun können" -> "Ja doch: Klagen"

    Ja, das ist die Antwort auf meine Einlassung. Das heißt aber nicht, dass ich gesagt hätte "ich glaube nicht, dass da einer klagen wird".

    "Nie wieder" ist jetzt!

    ---

    Zum Tode eines engagierten Fahrradaktivisten: https://www.pf-bits.de/2024/01/zum-tode-eines-engagierten-fahrradaktivisten

  18. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: SagINet_ 20.02.24 - 13:09

    Zu Punkt 5. So eindeutig ist das nicht.

    Es ist die Normung "Planung und Bemessung von Hauptstromversorgungssystemen nach DIN 18015-1" zum Anschluss von Mehrparteien und Hochhäusern anzuwenden.
    Einfach mal googeln kann leider keine Links posten.

    Nehmen wir mal an ein Hochhaus mit 100 Parteien davon 50 in Südrichtung mit optimalen Verhältnissen und nur die Südseite hat ein Balkonkraftwerk mit 800 W.
    Laut Norm bei 100 Wohneinheiten Anschlusswert Imax = 58 A pro Phase

    Ferner nehmen wir Spasseshalber an wir haben einen Sommertag mit optimaler Einstrahlung, die Südseite ist untertags auf der Arbeit und nicht zu Hause ist.
    50 x 800W = 40kW
    40kW / 230V = 174 Ampere
    Jetzt könnte man die noch auf die 3 Phasen auftrennen = 174 Ampere / 3 = 58 A
    Wer jetzt meint alles Super sind doch genau die 58 A.
    Der hat die Rechnung ohne die Bewohner auf der anderen Seite des Hochhauses gemacht die noch zu Hause sind und verbrauchen :-)

    Natürlich sind das Sonderfälle und werden in der Praxis niemals der Fall sein.
    Weil Grundverbraucher laufen und wahrscheinlich auch der ein oder andere zu Hause oder nicht sein wird, gleichzeitg den Herd und Staubsauger anhat, usw...

    Aber ein Anschluss muss immer für den Worst Case ausgelegt werden.
    Ich wollte nur für das Problem sensibilisieren...

  19. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: cubei 20.02.24 - 13:31

    SagINet_ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > 5. Muss der Hausanschluss größer Ausgelegt werden und wer trägt die Kosten
    > wenn nun jeder im Hochhaus eine Steckersolaranlage nutzen will.

    Warum denn größer?
    Während die Sonne scheint könnte er ja sogar kleiner sein.

  20. Re: Fragen: Statik, Monatage, Haftung, Kosten

    Autor: Bob_Youser 20.02.24 - 13:41

    SagINet_ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Zu Punkt 5. So eindeutig ist das nicht.
    >
    > Es ist die Normung "Planung und Bemessung von Hauptstromversorgungssystemen
    > nach DIN 18015-1" zum Anschluss von Mehrparteien und Hochhäusern
    > anzuwenden.
    > Einfach mal googeln kann leider keine Links posten.
    >
    > Nehmen wir mal an ein Hochhaus mit 100 Parteien davon 50 in Südrichtung mit
    > optimalen Verhältnissen und nur die Südseite hat ein Balkonkraftwerk mit
    > 800 W.
    > Laut Norm bei 100 Wohneinheiten Anschlusswert Imax = 58 A pro Phase
    >
    > Ferner nehmen wir Spasseshalber an wir haben einen Sommertag mit optimaler
    > Einstrahlung, die Südseite ist untertags auf der Arbeit und nicht zu Hause
    > ist.
    > 50 x 800W = 40kW
    > 40kW / 230V = 174 Ampere
    > Jetzt könnte man die noch auf die 3 Phasen auftrennen = 174 Ampere / 3 = 58
    > A
    > Wer jetzt meint alles Super sind doch genau die 58 A.
    > Der hat die Rechnung ohne die Bewohner auf der anderen Seite des Hochhauses
    > gemacht die noch zu Hause sind und verbrauchen :-)
    >
    > Natürlich sind das Sonderfälle und werden in der Praxis niemals der Fall
    > sein.
    > Weil Grundverbraucher laufen und wahrscheinlich auch der ein oder andere zu
    > Hause oder nicht sein wird, gleichzeitg den Herd und Staubsauger anhat,
    > usw...
    >
    > Aber ein Anschluss muss immer für den Worst Case ausgelegt werden.
    > Ich wollte nur für das Problem sensibilisieren...

    Die 58A dürften sich auf den einzelnen Wohnungsanschluss beziehen, denn 58A * 230V = 13,34kW maximalleistung. Bei drei Phasen dann eben 40kW. Das ist das was man braucht, wenn man sowohl nen Herd als auch nen Durchlauferhitzer im Bad betreiben möchte und eben das Kleinzeug was sich in der Wohnung befindet.

    Bei deiner Rechnung kommt aber nicht eine Wohnung auf die 40kW Leistung, sondern 50 Wohnungen.

    Und wenns um die Hausanschlussgröße geht, dann sollte das von dir beschriebene Szenario sowieso gar kein Problem darstellen. Denn erstens muss der Hausanschluss ja auch so groß ausgelegt sein, dass alle Wohnungen gleichzeitig jeweils mehr als 800W Leistung aus dem Netz ziehen können. Wenn z.B. typische Kochzeiten sind. Selbst klein dimensionierte Haushaltsanschlüsse dürften ja min. 3x 16A 230V haben, meistens jedoch deutlich mehr.
    Wenn also die Haushalte zusammengenommen im Mittel mehr als 800W Strom aus dem Netz ziehen können, dann können sie auch 800W einspeisen.

    Zweitens, bezogen auf deine Verbraucher auf der anderen Seite des Gebäudes: Die verharmlosen die Situation ja sogar noch. Der Hausanschluss besteht ja aus drei Phasen. Dort laufen alle Wohnungen zusammen. Wenn nun also die Stromeinspeisung von der Südseite auf die Stromverbraucher von der Nordseite trifft, kommt am Ende ein geringerer Strom heraus, den der Hausanschluss ggü. dem Netz aushalten muss, als wenn du nur Verbraucher hast.

    Aber dein Beispiel zeigt schön, wie belanglos diese popeligen 800W für das Thema Hausanschlussdimensionierung sind.

    Wir reden doch über so einen Kram auch nicht, wenn es darum geht, dass Leute evtl. einen Fön anschließen oder an Sylvester in jedem zweiten Haushalt 2 Raclettegrills laufen.

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