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Haftungsfrage
Autor: wgvdl 19.01.24 - 20:04
Bei einem Schaden, der durch herabstürzende Gebäudeteile verursacht wird, haftet der Gebäudeeigentümer. Wenn die Panele fest verbunden sind, gehören sie zum Gebäude.
Wie ist das rechtlich zu sehen, wenn der Schaden durch unsachgemäße Montage des Mieters verursacht wurde. Geht die Haftung irgendwie auf den Mieter über und wie und wo ist das geregelt? -
Re: Haftungsfrage
Autor: Bonarewitz 20.01.24 - 19:33
wgvdl schrieb:
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> Bei einem Schaden, der durch herabstürzende Gebäudeteile verursacht wird,
> haftet der Gebäudeeigentümer. Wenn die Panele fest verbunden sind, gehören
> sie zum Gebäude.
Nein.
Wie kommst du darauf?
> Wie ist das rechtlich zu sehen, wenn der Schaden durch unsachgemäße Montage
> des Mieters verursacht wurde. Geht die Haftung irgendwie auf den Mieter
> über und wie und wo ist das geregelt?
Bei unsachgemäßer Montage haftet der Monteur, wenn es ihm nachgewiesen werden kann.
Balkon-PV ist rechtlich einem Blumenkasten gleichzusetzen. -
Re: Haftungsfrage
Autor: wgvdl 20.01.24 - 23:40
> > Bei einem Schaden, der durch herabstürzende Gebäudeteile verursacht
> > wird, haftet der Gebäudeeigentümer. Wenn die Panele fest verbunden sind,
> > gehören sie zum Gebäude.
> Nein.
> Wie kommst du darauf?
Rechtsgrundlage?
> > Wie ist das rechtlich zu sehen, wenn der Schaden durch unsachgemäße
> > Montage des Mieters verursacht wurde. Geht die Haftung irgendwie auf den
> > Mieter über und wie und wo ist das geregelt?
> Bei unsachgemäßer Montage haftet der Monteur, wenn es ihm nachgewiesen
> werden kann.
> Balkon-PV ist rechtlich einem Blumenkasten gleichzusetzen.
Auch hier die Frage nach der Rechtsgrundlage. Das war die eigentliche Frage.



