1. Foren
  2. Kommentare
  3. Sonstiges-Forum
  4. Alle Kommentare zum Artikel
  5. › Balkonkraftwerke: Solarvereine…

Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

  1. Thema

Neues Thema


  1. Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Student14 18.01.24 - 14:31

    Ich hatte mal angefragt, ein 3kg Modul auf die Fensterbank montieren zu dürfen.
    Die Antwort war, dafür ist ein Gutachten eines Statikers notwendig.
    Solche Forderungen sollten doch genau damit verhindert werden.

  2. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Martin1992 18.01.24 - 14:51

    Wir hatten gestern unsere außerordentliche Eigentümerversammlung in der wie zu erwarten von den älteren Parteien im Haus ordentlich Wind gegen dieses neue Regelung gemacht wurde.

    Auch bei uns Stand die Forderung im Raum ein statisches Gutachten bei Installation vorzulegen. Gott sei Dank wurde dies von unserem Verwalter ab moderiert, welcher auf die Blumenkübel verwies, die an den Balkonen hängen und voraussichtlich mehr als 3KG wiegen. Zudem verwies unser Verwalter darauf das keine unverhältnismäßigen Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Im Endeffekt wurde ein Kompromiss ausgehandelt. Anlagen dürfen installiert werden, jedoch nur leichte Module bis maximal 10 KG pro Modul. Dem Antrag wurde knapp zugestimmt.

    VG Martin



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.01.24 14:52 durch Martin1992.

  3. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: x2k 18.01.24 - 15:22

    Naja wer ist haftbar wen. So ein Modul runter segelt und einen erschlägt? Da ist ein Gutachten dann doch etwas beruhigendes.
    Wobei ich bei Solarmodulen weniger Bauschschmerzen hätte als bei den dann irgendwann auftauchenden forderungen nach Speichern.
    Wenn einer meint sich da 30 pfund liion Akkus in die bude zu stellen ist das dann doch eher kritisch. Die dinger sind zwar noch nicht so weit verbreitet haben aber schon die ersten Häuser in schutt und Asche gelegt. Als Vermieter muss ich das nicht haben.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.01.24 15:27 durch x2k.

  4. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: MarcusK 18.01.24 - 15:28

    x2k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Naja wer ist haftbar wen. So ein Modul runter segelt und einen erschlägt?
    wer haften für ein Sonnenschirm oder ein Blumenkasten - es ist ja scheinbar bis jetzt kein Problem.

  5. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Clodortle 18.01.24 - 15:29

    Aus 3kg können beim Sturm schnell paar Kilo mehr werden. So ein Panel ist ein großer Windfang.
    Die Frage ist auch, ob man jedem eine Installation eines solchen Gerätes, und die meisten PV Module wiegen eher 20kg, zutrauen möchte.

  6. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Weitsicht0711 18.01.24 - 15:59

    x2k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Die dinger sind zwar noch nicht so weit
    > verbreitet haben aber schon die ersten Häuser in schutt und Asche gelegt.
    > Als Vermieter muss ich das nicht haben.

    Keine Akkus im Haus?
    Arme Mieter die ohne Handys, Uhr und Co. leben müssen.

  7. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Mixermachine 18.01.24 - 16:04

    Clodortle schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Aus 3kg können beim Sturm schnell paar Kilo mehr werden. So ein Panel ist
    > ein großer Windfang.
    > Die Frage ist auch, ob man jedem eine Installation eines solchen Gerätes,
    > und die meisten PV Module wiegen eher 20kg, zutrauen möchte.

    Bei leichten Modulen befürchte ich da nicht viel.
    Ein nasser Blumenkübel hat da mehr Wucht.

    Bei regulären Modulen kann es anders aussehen.
    Die müssen gut gesichert werden.

    Getter, Setter, Hashcode und Equals manuell testen in Java?
    Einfach automatisieren: https://github.com/Mixermachine/base-test

  8. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: aguentsch 18.01.24 - 17:37

    x2k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Naja wer ist haftbar wen. So ein Modul runter segelt und einen erschlägt?
    > Da ist ein Gutachten dann doch etwas beruhigendes.
    > Wobei ich bei Solarmodulen weniger Bauschschmerzen hätte als bei den dann
    > irgendwann auftauchenden forderungen nach Speichern.
    > Wenn einer meint sich da 30 pfund liion Akkus in die bude zu stellen ist
    > das dann doch eher kritisch. Die dinger sind zwar noch nicht so weit
    > verbreitet haben aber schon die ersten Häuser in schutt und Asche gelegt.
    > Als Vermieter muss ich das nicht haben.

    Aus meiner Sicht ist es doch recht simpel: Der Balkon/das Geländer muss sicher sein. Wenn das Ding kein Modul trägt, dann stellt sich mir doch sehr die Frage, ob es überhaupt sicher ist, also z. B., ob sich eine Person anlehnen/draufsetzen darf. Und dafür hat der Vermieter zu sorgen. Wenn der Mieter etwas anbringt, ist er natürlich für die Sicherheit der Anbringung verantwortlich. Wenn also das Modul am Geländer angebracht ist und das Geländer aus der Verankerung reißt, ist der Vermieter haftbar. Wenn die Befestigungsschrauben der Module am Geländer reißen der Mieter.

    Das Gutachten ist ja auch nur eine Momentaufnahme. Und vor allem: Wenn die Anlage 400 EUR kostet, will doch niemand > 100 EUR für ein Gutachten zahlen. Ich meine damit nicht x2k, aber: Erstaunlich, dass wir manchmal eine sehr selektive Auffassung haben, wenn ein Tempolimit grob die Freiheit des Einzelnen bedroht, aber Balkonkraftwerke streng reglementiert werden müssen.

  9. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: mj 18.01.24 - 20:11

    Ein Blumenkübel hat aber nicht die Angriffsfläche eines Kübels

  10. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: jnsmth 18.01.24 - 23:39

    x2k schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Naja wer ist haftbar wen. So ein Modul runter segelt und einen erschlägt?
    > Da ist ein Gutachten dann doch etwas beruhigendes.
    > Wobei ich bei Solarmodulen weniger Bauschschmerzen hätte als bei den dann
    > irgendwann auftauchenden forderungen nach Speichern.
    > Wenn einer meint sich da 30 pfund liion Akkus in die bude zu stellen ist
    > das dann doch eher kritisch. Die dinger sind zwar noch nicht so weit
    > verbreitet haben aber schon die ersten Häuser in schutt und Asche gelegt.
    > Als Vermieter muss ich das nicht haben.


    Was heißt hier nicht so verbreitet und außerdem - „in Schutt und Asche“, ja? Womit soll ich anfangen? Damit vielleicht, dass es Akkus seit Jahren gibt und nur, weil sie jetzt größer sind, heißt es nicht, dass sie öfter defekt sein sollen (nein, vom „herumstehen“ gehen sie nicht in Flammen auf, genauso wenig, wie ein Heizöltank nicht ohne Grund hoch geht). Und zum zweiten Punkt - Akkus sind eben anders im Brandverhalten, weil sie sich selber den Sauerstoff produzieren quasi, aber solange du ein Akkupack nicht i der Scheune im Heuhaufen tust, solltest du keine größeren Probleme haben.
    Dass es dazu Regelungen geben sollte und sowas nicht im Wohnzimmer steht, gehe ich mit - allein wegen des Rauchs bei einem evtl. Brand

  11. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: spyro2000 19.01.24 - 08:42

    Student14 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich hatte mal angefragt, ein 3kg Modul auf die Fensterbank montieren zu
    > dürfen.
    > Die Antwort war, dafür ist ein Gutachten eines Statikers notwendig.
    > Solche Forderungen sollten doch genau damit verhindert werden.


    Ja, im Verhindern waren wir immer schon super. Keine ausgedachte "Gefahr" ist dafür zu dämlich. Gilt natürlich immer nur für neue Dinge.

  12. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: Geomander 19.01.24 - 13:36

    > Wenn einer meint sich da 30 pfund liion Akkus in die bude zu stellen ist
    > das dann doch eher kritisch. ...haben aber schon die ersten Häuser in schutt und Asche gelegt.

    --------------

    Naja, die 'klassischen' Li-Ion-Akkus können brennen/explodieren (bekannt aus den reißerischen Pressemeldungen über die phösen Fahrradakkus, die ja angebl. alle naslang in die Luft fliegen ;).
    Aber für SOLAR werden die kaum (noch) hergenommen: da waren's früher klassischerweise Blei-Gel-Akkus (brennen nicht), und jetzt sind es vornehmlich LFP --Lithium-Eisenphosphat-- Akkus -- und die brennen/explodieren eben AUCH nicht...

  13. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: captain_spaulding 20.01.24 - 19:52

    Martin1992 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Im Endeffekt wurde ein Kompromiss ausgehandelt. Anlagen dürfen installiert
    > werden, jedoch nur leichte Module bis maximal 10 KG pro Modul. Dem Antrag
    > wurde knapp zugestimmt.
    Ist ja toll, aber wie kommt man auf so einen Quatsch? Man darf 2 10kg Module dranhängen aber kein 20kg Modul?

  14. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: captain_spaulding 20.01.24 - 19:54

    MarcusK schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > wer haften für ein Sonnenschirm oder ein Blumenkasten - es ist ja
    > scheinbar bis jetzt kein Problem.

    Wohl eher anscheinend.

  15. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: RolandDe 20.01.24 - 21:06

    ist doch recht einfach. Der Mieter haftet bei den Schäden bzw. seine Haftpflichtversicherung. Bis 5 Mio Euro bei Personenschäden.

    Damit ist es dann Sache der Versicherung die Halterung zu überprüfen.

  16. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: RiKER 21.01.24 - 19:21

    RolandDe schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ist doch recht einfach. Der Mieter haftet bei den Schäden bzw. seine
    > Haftpflichtversicherung. Bis 5 Mio Euro bei Personenschäden.
    >
    > Damit ist es dann Sache der Versicherung die Halterung zu überprüfen.

    sehr viele Menschen haben noch nicht mal eine Haftpflicht. Man braucht auch nicht damit kommen, das man für soetwas dann eine Haftpflicht Plficht einführen muss. Die Hundehaftpflicht ist auch verpflichtent und trotzdem gibt es genügend, die keine haben.

    Man kann es drehen und wenden wie mal will, man kommt bei dem Punkt Mieter und BKW zu keinem gemeinsammen nenner. ich als Vermieter will einfach nur das, dass ganze Sicher und Fachgerecht Montiert ist und das ist nun mal mit Kosten verbunden. Der Mieter will so wenig wie möglich ausgeben (deshalb gibt es auch die abenteuerlichsten Konstruktionen) und der Mieter ist nicht bereit diese Kosten zu tragen.

    Ich habe nichts gegen BKWs, habe selber zwei, aber es hat auch genug gekostet es so zu Montieren und zu verkabeln das eigentlich nichts passieren kann und wenn doch, kann die Versicherung nicht Jammern, denn ich habe alles notwendige getan. Die Anlage wir sich zwar erst in was weiß ich 100 Jahren rentieren, aber ich muss bei Sturm nicht ständig schauen ob das alles noch da ist. Denn ich habe in der Nachbarschaft leztes Jahr drei Module fliegen sehen, entstandener Sachschaden ca. 20.000 ¤ und einen Nachbarn, dessen Versicherung nicht Zahlt wegen grober Fahrlässigkeit (Balkonbrüstung aus der Wandgerissen und die Module waren so steil angewinkelt, die hätte man zum Segeln nehmem können.) .

    Ich kenne diese Diskussionen und fakt ist, wenn der Mieter nicht bereit ist diese Kosten auf sich zu nehmen, gibt es kein BKW und wenn der Gesetzgeber meint mich dazu zu zwingen, wird dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt und es wird nicht mehr Vermietet. Dann mach ich mir da ein Sommerhaus draus und fertig.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.01.24 19:30 durch RiKER.

  17. Re: Statisches Gutachten bei 3kg Solarpanel

    Autor: norinofu 22.01.24 - 12:04

    > Man kann es drehen und wenden wie mal will, man kommt bei dem Punkt Mieter
    > und BKW zu keinem gemeinsammen nenner. ich als Vermieter will einfach nur
    > das, dass ganze Sicher und Fachgerecht Montiert ist und das ist nun mal mit
    > Kosten verbunden. Der Mieter will so wenig wie möglich ausgeben (deshalb
    > gibt es auch die abenteuerlichsten Konstruktionen) und der Mieter ist nicht
    > bereit diese Kosten zu tragen.
    So schauts aus. Ich hab schon ein paar Wilde Sachen gesehen. Mein Highlight waren zwei Module, die mit Blumendraht durch die vier Löcher der Module am Geländer befestigt waren.
    Aufgefallen ist es, weil der Mieter darunter plötzlich Rostflecken auf dem Balkon hatte.

    Anderer Aspekt ist, was passiert, wenn der Mieter umzieht und die Anlage mitnimmt. Wer kommt für den fachgerechten Rückbau auf, ggf. müssen Löcher an der Fassade bzw. dem Geländer wieder verschlossen werden. Das hat nix mit üblicher Abnutzung der Mietschache zu tun.

    > Ich kenne diese Diskussionen und fakt ist, wenn der Mieter nicht bereit ist
    > diese Kosten auf sich zu nehmen, gibt es kein BKW und wenn der Gesetzgeber
    > meint mich dazu zu zwingen, wird dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt und
    > es wird nicht mehr Vermietet. Dann mach ich mir da ein Sommerhaus draus und
    > fertig.

    Kann ich nachvollziehen. Allerdings sind die Hürden für Vermieter leider recht hoch,. Einen Mieter loszuwerden. Teilweise zu recht aber teilweise bedeutet das auch Narrenfreiheit für Mieter.
    Was die Balkonkraftwerke betrifft, sind wir in unserem Mietobjekt zwischen den Eigentümern und Mietern so übereingekommen, dass das Material über die Eigentümer beschafft wurde und somit bei Auszug am Haus bleibt. Die Installation erfolgte gemeinsam mit den Mietern. Die Kosten fürs Material werden per Sonderumlage über 5 EUR monatlich auf die Miete aufgeschlagen, bis der Kram bezahlt ist.

  1. Thema

Neues Thema


Um zu kommentieren, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich. Sie müssen ausserdem in Ihrem Account-Profil unter Forum einen Nutzernamen vergeben haben. Zum Login

Stellenmarkt
  1. Softwareingenieur (m/w/d)
    HIT Hafen- und Industrietechnik GmbH, Wardenburg
  2. Scrum Master (m/w/d) in Vollzeit (39, 4 Std. / Woche)
    Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V., Berlin
  3. Embedded Software Engineer (m/f/d) BMC
    Delta Energy Systems (Germany) GmbH, Fremont (CA/USA)
  4. Senior Expert Platforms and Infrastructure (m/w/d)
    BENTELER-Group, Paderborn

Detailsuche


Golem pur
  • Golem.de ohne Werbung nutzen

Anzeige
Hardware-Angebote
  1. (reduzierte Überstände, Restposten & Co.)


Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de