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So was gehört gesetzlich untersagt...
Autor: flasherle 12.07.23 - 08:37
... das so wichtige Daten an einen Dienstleister outgesourct werden dürfen. Das ist Aufgabe der Banken!
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Re: So was gehört gesetzlich untersagt...
Autor: nightmar17 12.07.23 - 10:57
flasherle schrieb:
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> ... das so wichtige Daten an einen Dienstleister outgesourct werden dürfen.
> Das ist Aufgabe der Banken!
Du musst das als Kunde ja nicht nutzen. -
Re: So was gehört gesetzlich untersagt...
Autor: flasherle 12.07.23 - 11:09
Also Kunde muss ich davon ausgehen, das bei einem Bankenwechsel nur diese beiden Banken involviert sind und nicht irgendein Serviceunternehmen...
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Re: So was gehört gesetzlich untersagt...
Autor: LeeRoyWyt 12.07.23 - 14:33
Wieso? Der Dienstleister ist genauso an die DSGVO gebunden.
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Re: So was gehört gesetzlich untersagt...
Autor: flasherle 13.07.23 - 09:14
Klassiker beim Umgang der Daten, umso weniger Parteien umso weniger Risiko für Lecks



