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Geschäftsfähigkeit
Autor: Waldemar 08.03.24 - 08:27
Ich habe kein Dazn und bin daher nicht betroffen. Offensichtlich versuchen sie, ihre Kunden zu überrumpeln, in dem sie darauf spekulieren, dass diese, wenn sie einen Film schauen wollen, Hinweise einfach aus dem Weg klicken. Sonst würde die Umstellung nicht am Fernseher, sondern per Email oder im Account angeboten.
Da ich für mich und meine Frau völlig ausschließen kann, rechtliche Hinweise ungelesen aus dem Weg zu klicken, kämen bei uns nur die Kinder dafür in Frage. Alternativ vielleicht noch besuchende Kinder im Rahmen einer Familienfeier. Viel Spaß beim Nachweis, dass hier eine rechtswirksame Zustimmung des Vertragspartners vorliegt. Bis dahin kann man unberechtigte Abbuchungen einfach zurück gehen lassen.



