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Wo ist das Problem?

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  1. Wo ist das Problem?

    Autor: TigerPixel.DE 07.03.24 - 13:01

    Augenscheinlich begeht das Unternehmen einen Rechtsbruch.

    Sollte eine Einzugsermächtigung vorliegen, kann man ohne Angabe von Gründen eine Lastschriftrückgabe bei der Hausbank einleiten.

    So geschehen bei mir.

    Ich hatte vergangenes Jahr mein Amazon Music Unlimited mit einer Laufzeit von einem Jahr gekündigt, nachdem Amazon die Gebühren dafür erhöht hatte.

    Einen Monat vor Ende des Abos hatte mir Amazon diese Kündigung noch einmal bestätigt.

    Aber oh Wunder, dann wurde mir der Jahresbetrag noch einmal abgebucht. Ich hatte mehrmals eine E-Mail erhalten, ob ich denn wirklich kündigen wollte, augenscheinlich waren einige Personen bei Amazon der Meinung, ich kann es nicht so gemeint haben.

    Ich habe postwendend eine Lastschriftrückgabe eingeleitet und Amazon hat sich dann auch nicht mehr gemeldet.

    Die Gebühren für die Lastschriftrückgabe trägt erst einmal (laut Verbraucherschutzgesetz oder so) der Empfänger, der dann klagen muss.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 07.03.24 13:11 durch TigerPixel.DE.

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