-
Endlich wieder eine Tastatur
Autor: elitezocker 30.04.14 - 09:00
Drei streifen senkrecht nebeneinander geklebt und man hat wieder eine erfühlbare Zahlentastaturum blind wählen zu können. Nützlich, wenn malwieder wegen fehlender Datenverbindung die Spracheingabe nicht funktioniert. Z.B. aus dem schnell fahrenden PKW heraus.
Mein Uralt Nick aus Zeiten der XBox 360 Elite
Kann man etwas anderes unter Elitezocker verstehen? シ -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Atrocity 30.04.14 - 09:11
Wie wäre es wen Du im Auto einfach die Finger vom Handy lässt, genau so wie es das Gesetz und die Sicherheit deiner Mitbürger vorsieht?
-
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Louis Cyphre 30.04.14 - 09:15
+1
-
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: das Keks 30.04.14 - 09:15
Atrocity schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wie wäre es wen Du im Auto einfach die Finger vom Handy lässt, genau so wie
> es das Gesetz und die Sicherheit deiner Mitbürger vorsieht?
Das habe ich im ersten Moment zwar auch gedacht, aber ich glaube er wollte damit nur aussagen, dass bei hoher Geschwindigkeit die Datenverbindung nicht steht, sei es im Auto (auf dem Beifahrersitz?) oder im Zug. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: BallerBasti 30.04.14 - 09:19
Atrocity schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wie wäre es wen Du im Auto einfach die Finger vom Handy lässt, genau so wie
> es das Gesetz und die Sicherheit deiner Mitbürger vorsieht?
Wenn das Handy in einer Halterung ist, darf er es auch bedienen. So wie andere ihr Navi oder das Radio bedienen.
Ob das gut ist sei mal so dahingestellt. Aber gesetzlich kein Problem. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Atrocity 30.04.14 - 09:34
Könntest Du dazu ein Urteil o.Ä. verlinken?
Klingt komisch dass man mit Halterung SMS schreiben dürfte oder im Netz surfen... aber zuzutrauen wäre es dem Gesetzgeber. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: robinx999 30.04.14 - 09:37
Atrocity schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Könntest Du dazu ein Urteil o.Ä. verlinken?
>
> Klingt komisch dass man mit Halterung SMS schreiben dürfte oder im Netz
> surfen... aber zuzutrauen wäre es dem Gesetzgeber.
wie wäre es mit dem Gesetzestext?
http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
---
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
---
da ist nur von Aufnehmen oder halten die rede. Also wenn man es nicht festhält sollte man es bedienen dürfen, ähnlich wie man ja auch sein Radio bedienen darf, ob es sinvoll ist, das bleibt natürlich eine andere frage. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Atrocity 30.04.14 - 09:40
Krass. Danke für die Info! (Nein, ich werde das trotzdem nicht machen)
-
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: bazoom 30.04.14 - 09:56
Ich weiß nicht, aber irgendwie habe ich den leisen Verdacht er hat das nicht so ganz ernst gemeint... ;)
-
"aufgenommen oder gehalten werden muss"
Autor: Yes!Yes!Yes! 30.04.14 - 09:58
Wiedermal ein genial gut durchdachter Gesetzestext.
Da bei den meisten mir bekannten Händies inzwischen Freisprech-Funktion direkt eingebaut ist, muss man sie nicht aufnehmen und halten. Ob man es trotzdem tut, ist laut Gesetz ja ganz klar scheissegal. Steht da ja nicht. -
Re: "aufgenommen oder gehalten werden muss"
Autor: spagetti_code 30.04.14 - 10:03
Yes!Yes!Yes! schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Da bei den meisten mir bekannten Händies inzwischen Freisprech-Funktion
> direkt eingebaut ist, muss man sie nicht aufnehmen und halten.
Zum Telefonieren nicht, wohl aber zum Wählen oder Abnehmen.
Freisprechen ist auch nicht Verboten, ob über Bluetooth, oder das Handy mit Lautsprecher auf dem Beifahrersitz liegt, ist egal. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Lehmroboter 30.04.14 - 10:03
Wo doch der eine oder andere von der Gesetzeslage überrascht ist, hier noch ein paar Beispiele, was ebenso unter "Benutzung" fällt und somit einen "Doppelpunkt" kostet, sofern das Mobiltelefon dabei in der Hand gehalten wird:
- die Uhrzeit/den aktuellen Track/... nachsehen
- schauen wer gerade anruft ohne den Anruf abzunehmen (bzw. um danach per Freisprecheinrichtung anzunehmen)
Unwahrscheinlicher, aber auf der Suche nach einer Ausrede reingefallen:
- mit dem Telefon am Kopf zu kratzen, gestkulieren etc. ist natürlich auch eine Benutzung
Nicht strafbewehrt sollte es m.E. dagegen sein, das Telefon zum Zwecke der Ortsverlagerung in die Hand zu nehmen (z.B. aus der Tasche auf das Armaturenbrett, zum Beifahrer geben etc.)
Die Punkte haben sich nach mit Punktereform faktisch verdoppelt, da die Strafe bei 1 Punkt geblieben ist, trotz Halbierung der Punkteobergrenze. Das meinte ich mit "Doppelpunkt".
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.04.14 10:04 durch Lehmroboter. -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Vincent-VEC 30.04.14 - 10:05
elitezocker schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> wenn mal wieder wegen fehlender Datenverbindung die
> Spracheingabe nicht funktioniert. Z.B. aus dem schnell
> fahrenden PKW heraus.
Auch, wenn das nicht ganz ernst gemeint war:
[www.youtube.com]
sollte man sich mal ansehen. Dann packt man das Handy während der Fahrt freiwillig nicht mehr an. Auch als Beifahrer darf man übrigens auf den Verkehr achten und den Fahrer vor Gefahren warnen. Ist nicht verboten. ;-) -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: mbirth 30.04.14 - 10:28
Viel besser finde ich die Gegenbeispiele...
Z.B. eine glimmende Kippe bei 180 km/h im Fußraum "angeln" steht nicht unter Strafe. Ebenso das Fummeln der Zigarette aus der Schachtel oder das Suchen des Feuerzeugs.
Also so gesehen kann man bei voller Fahrt eigentlich alles machen, solange man kein Handy in der Hand hält... -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: Lehmroboter 30.04.14 - 11:05
"Alles andere" wird soweit ich weiß von §21 (1) "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ..." und natürlich §1 der StVO geregelt.
Das wird vermutlich aber nur in Sonderfällen geahndet. Also z.B. wenn es zum Unfall kam und der Fahrer dies als "Entschuldigung" anführt. Oder bei von außen offensichtlichen Verstößen wie z.B. dem Zeitunglesen (mit Zeitung auf Lenkrad). -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: robinx999 30.04.14 - 11:21
> Das wird vermutlich aber nur in Sonderfällen geahndet. Also z.B. wenn es
> zum Unfall kam und der Fahrer dies als "Entschuldigung" anführt. Oder bei
> von außen offensichtlichen Verstößen wie z.B. dem Zeitunglesen (mit Zeitung
> auf Lenkrad).
Ich weiss nicht das letzte was ich gelsen habe war die Zeitung sogar noch OK http://www.rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/naegel-schneidende-lkw-fahrer-aid-1.393384 wobei der Artikel von 2007 ist und ich nicht weiss ob sich was geändert hat.
---
Er hat aber schon einen Spezialisten am Steuer gefilmt, der sich die Fingernägel auf der Autobahn schnitt. „Einige lesen Zeitung“, bemerkt Hettinger. Das sei zwar gefährlich, aber nicht strafbar. „Wir halten die Leute nur bei Ordnungswidrigkeiten und Vergehen an.“ Dazu gehöre die Zeitungslektüre eben nicht.
--- -
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: ibsi 30.04.14 - 13:48
Hatte auch mal einen Bericht gesehen, da hatten die einen LKW Fahrer angehalten weil die ein Smartphone gesehen haben. War aber "nur" ein Buch.. war also in Ordnung.
-
Re: Endlich wieder eine Tastatur
Autor: norinofu 30.04.14 - 14:47
Hm, wie wird Salat essen eingestuft?
Hab neulich einen UPS Fahrer auf der Autobahn gesehen, der hatte morgens um 7:30 Uhr die Salatschüssel auf dem Lenkrad stehen und hat den genüsslich bei 120 Sachen gegessen, das nenne ich Fastfood.



