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Excel-Tabelle?
Autor: ichthyophobia 13.01.23 - 14:30
In meinem Unternehmen gibt es Vertrauensarbeitszeit und Mitarbeitende, die mitten in der Nacht noch etwas committen oder E-Mails versenden, bekommen meist nur einen kleinen Stubser, daß sowas nicht unbedingt sein sollte. Diese sollten durch so ein Gesetz definitiv geschützt werden.
Würde es aber dann für den Arbeitgeber ausreichen, dem Arbeitnehmer eine Excel-Vorlage zu geben, mit der Vorgabe, dieser füllt diese gewissenhaft aus? Dann brauche ich auch kein kostenintensives Zeiterfassungssystem. -
Re: Excel-Tabelle?
Autor: _2xs 13.01.23 - 15:14
ichthyophobia schrieb:
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> In meinem Unternehmen gibt es Vertrauensarbeitszeit und Mitarbeitende, die
> mitten in der Nacht noch etwas committen oder E-Mails versenden, bekommen
> meist nur einen kleinen Stubser, daß sowas nicht unbedingt sein sollte.
> Diese sollten durch so ein Gesetz definitiv geschützt werden.
>
> Würde es aber dann für den Arbeitgeber ausreichen, dem Arbeitnehmer eine
> Excel-Vorlage zu geben, mit der Vorgabe, dieser füllt diese gewissenhaft
> aus? Dann brauche ich auch kein kostenintensives Zeiterfassungssystem.
Wir benutzen auch eine Excel-Tabelle zur Zeiterfassung. Diese tun wir nun als pdf abspeichern, damit eine Unveränderbarkeit gewährleistet ist. Ich bezweifle sehr stark, daß dieses Prozedere dem Gesetz entspricht, denn es ging ja darum die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen. Die MA können jetzt ja immer noch, ob mit Druck oder ohne, eine zu Ihren ungunsten verfälschte Arbeitszeiterfassung abgeben.
So wie ich es früher gehört hatte ging es ja darum, daß die MA nicht mehr Ihre tatsächlich geleisteten Überstunden verschenken. So wie es jetzt bei uns gehandhabt wird hat halt nur noch die Unveränderbarkeit überlebt. -
Re: Excel-Tabelle?
Autor: Stepinsky 13.01.23 - 18:35
Nach meiner Kenntnis ist auch eine Excel Tabelle akzeptiert. So wurde es zumindest in den Kommentaren nach der Urteilverkündigung dargestellt.
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Re: Excel-Tabelle?
Autor: retsamemit 15.02.23 - 09:51
Eine Excel-Tabelle wird vermutlich auch ausreichen, die Art der Aufzeichnung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben oder definiert wurde. Grundsätzlich sollte man aber überlegen, welcher Aufwand hinter einer manuellen Erfassung steckt und ob die Erfassung der Arbeitszeiten genau genug erfolgt.
Mit einer digitalen Zeiterfassung ist das deutlich einfacher und die Erfassung und Bewertung erfolgt immer korrekt. Auch sind solche Zeiterfassungssysteme, wie z.B. vom Timemaster (www. timemaster.de) in der Regel sehr preiswert und amortisieren sich damit in kürzester Zeit. Ich würde daher nicht auf Excel setzen, da hier auch die gesetzlichen Pausenregelungen unter Umständen nicht genau beachtet werden.



