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Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: _Winux_ 21.03.17 - 10:33
Was sagen denn die Sender (bzw. deren Werbekunden) dazu, wenn ihre Werbung entfernt und dafür andere Werbung eingespielt wird? Immerhin entgeht damit dem Sender Geld bzw. dem Werbekunden Reichweite?
Zumindest dürfte es nur mit Zustimmung der Sender gehen - aber wo sollte deren Interesse daran liegen?
Vor ein paar Jahren gab es mal ein "TV-Switch-System" welches in Hotels die Werbung der Sender gegen eigene "Beiträge" ersetzen sollte. Dagegen haben die Sender m.W. erfolgreich geklagt. -
Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: Dino13 21.03.17 - 10:38
Nichts, den Artikel nicht gelesen? Passiert nur bei Sendern welche das auch wollen. Aktuell nur bei Sport1.
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Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: LH 21.03.17 - 10:40
_Winux_ schrieb:
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> Zumindest dürfte es nur mit Zustimmung der Sender gehen
Sicherlich. Und so wie es hier klingt, wurde dies in Zusammenarbeit mit dem Sender durchgeführt.
> aber wo sollte deren Interesse daran liegen?
Mehr Umsatz. Zielgerichtete Werbung ist teurer als das Gießkannenprinzip, entsprechend können sie den Werbeslot teurer an die Werbekunden verkaufen.
Gleichzeitig ist die Gruppe an möglichen Werbenden Firmen größer, da nun auch Werbung von Firmen gezielt geschaltet werden kann, die bisher wegen einer zu "engen" Zielgruppe keinen Nutzen von der Ausspielung an Millionen nicht-Kunden hatten. -
Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: TW1920 21.03.17 - 13:29
LH schrieb:
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> _Winux_ schrieb:
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> > Zumindest dürfte es nur mit Zustimmung der Sender gehen
>
> Sicherlich. Und so wie es hier klingt, wurde dies in Zusammenarbeit mit dem
> Sender durchgeführt.
>
> > aber wo sollte deren Interesse daran liegen?
>
> Mehr Umsatz. Zielgerichtete Werbung ist teurer als das Gießkannenprinzip,
> entsprechend können sie den Werbeslot teurer an die Werbekunden verkaufen.
> Gleichzeitig ist die Gruppe an möglichen Werbenden Firmen größer, da nun
> auch Werbung von Firmen gezielt geschaltet werden kann, die bisher wegen
> einer zu "engen" Zielgruppe keinen Nutzen von der Ausspielung an Millionen
> nicht-Kunden hatten.
Jup richtig. Dadurch steigt die Nachfrage, was den Preis anhebt. Zudem hat man so Feedback wie viele das tatsächlich sehen. Beim Ferneher sind es ja normal nur Schätzungen und Hochrechnungen. Zudem kann man auch zwei verschiedene Werbungen für ein Produkt schalten - je nach Zuschauer eine andere Version usw.
Die Werbekunden haben so eine gezieltere Reichweite, der Sender hat höhere Erlöse für die selbe Zeit und Zattoo bekommt auch noch was vom Kuchen ab. Win-Win-Win würde ich sagen.
TW1920
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Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: theFiend 21.03.17 - 15:05
_Winux_ schrieb:
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> Was sagen denn die Sender (bzw. deren Werbekunden) dazu, wenn ihre Werbung
> entfernt und dafür andere Werbung eingespielt wird? Immerhin entgeht damit
> dem Sender Geld bzw. dem Werbekunden Reichweite?
Die "Reichweite" und "Quote" wird ja nicht über alle Zuschauer gemessen, sondern nur über die paar Hundert ausgewählten Leute mit entsprechenden Messgeräten. Insofern würde kein Mensch feststellen das es einen realen Reichweitenverlust gäbe, und die Werbung hätte finanziell den gleichen Wert ;) -
Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: trudodyr 21.03.17 - 22:59
_Winux_ schrieb:
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> Was sagen denn die Sender (bzw. deren Werbekunden) dazu, wenn ihre Werbung
> entfernt und dafür andere Werbung eingespielt wird? Immerhin entgeht damit
> dem Sender Geld bzw. dem Werbekunden Reichweite?
Kein Sender verdient momentan Geld an der Werbung, die über OTT- oder IPTV-Streams ausgestrahlt wird. Deshalb besteht auch senderseitig großes Interesse an DAI, da hier erhebliche Zusatzeinnahmen schlummern. -
Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: _Winux_ 22.03.17 - 08:55
Wie kommst Du darauf, dass sie damit kein Geld verdienen? Die Werbepreise verhandeln sie mit den Kunden (bzw. die Agenturen untereinander). Warum sollten die belegbaren Streamingzahlen nicht zu den "normalen" Einschaltquoten dazukommen? Vorausgesetzt natürlich, sie spielen mengenmäßig eine relevante Rolle.
Das Argument, dass sich Zattoo und TV-Sender die Einnahmen teilen leuchtet aber ein. Ich schaue trotzdem keine Werbung. -
Re: Zulässigkeit der Werbeausblendung
Autor: trudodyr 22.03.17 - 20:49
_Winux_ schrieb:
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> Wie kommst Du darauf, dass sie damit kein Geld verdienen? Die Werbepreise
> verhandeln sie mit den Kunden (bzw. die Agenturen untereinander). Warum
> sollten die belegbaren Streamingzahlen nicht zu den "normalen"
> Einschaltquoten dazukommen? Vorausgesetzt natürlich, sie spielen
> mengenmäßig eine relevante Rolle.
Bisher spielte die Verbreitung des Fernsehsignals inkl. Werbung außerhalb der traditionellen Wege für die Sender und Werbetreibenden keine Rolle. Erstere verdienen und letztere zahlen nichts für die "zusätzliche" Verbreitung via Internet.
Mag sein, dass sich dies in Deutschland einmal ändert; daher schrieb ich auch "momentan". Wahrscheinlich ist DAI bis dahin schon deutlich weiter und die Thematik wird v.a. unter diesem Aspekt diskutiert und letztlich vertraglich fixiert werden.



