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Konformität
Autor: blbm9 11.03.24 - 13:36
Bilder 1-3 (und vielleicht sogar 4) entsprechen wohl kaum den Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze.
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Re: Konformität
Autor: M.P. 11.03.24 - 14:08
Meinst Du, das hängt an den Möbeln, oder dem, was man da als "Dekoration" draufgestellt hat?
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Re: Konformität
Autor: blbm9 11.03.24 - 19:06
M.P. schrieb:
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> Meinst Du, das hängt an den Möbeln, oder dem, was man da als "Dekoration"
> draufgestellt hat?
An den Möbeln konkret. Die HU Berlin informiert:
"die Breite der Arbeitsfläche muß mindestens 1200 mm, besser aber 1600 mm, die Tiefe 800-900 mm betragen" und "Nennbeleuchtungsstärke von 500 Lux", das halte ich bei diesem Filzgehäuse-Tisch schon mal nicht gegeben.
"[es] sind höhenverstellbare Drehstühle einzusetzen. Die Lehne der Stühle muß verstellbar sein", das ist mit den Küchenstühlen/Schalenstühlen meist nicht ganz erreichbar. Auf Bild 2 gibt's ja nicht mal eine Lehne (Barhocker).
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.03.24 19:08 durch blbm9. -
Re: Konformität
Autor: -Olga- 11.03.24 - 20:44
Es gilt Folgendes:
Verpflichtend einzuhalten ist für einen Arbeitgeber die Arbeitsstättenverordnung, darin hier relevant der Anhang 6, das sind die ehemaligen Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung. Darin stehen jedoch im Wesentlichen zu erreichende Ziele drin, keine Maße, um diese Ziele zu erreichen.
Die Maße finden sich in den "halbverpflichtend" einzuhaltenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASRs) und weiteren Informationen. "Halbverpflichtend" deshalb, weil diese Vorgaben zwar nicht auf der einen Seite zwingend einzuhalten sind, dann, bei Nichteinhaltung, aber eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und das gleiche Sicherheitsniveau erreicht werden muss. Also besser gleich einhalten.
Konkrete Maße für Tisch und Stuhl finden sich z.B. in der DGUV-Information 215-410.
Zu Hause gilt (eigentlich):
Ist es ein "Telearbeitsplatz" hat der Arbeitgeber (eigentlich) alles zu stellen, inkl. Tisch und Stuhl. Machen viele Arbeitgeber aber nicht, auf der anderen Seite muss kein AG überhaupt Telearbeit anbieten. Da sollte man dann vielleicht nicht so stark auf die Ausstattung pochen, denn statt der Ausstattung gibt es dann u.U. den Entzug der Telearbeit.
Bietet der Arbeitgeber "mobiles Arbeiten" an, ergibt sich daraus keine Ausstattungsverpflichtung des AGs, auch wenn "mobil" meist "zu Hause" bedeutet. Jedoch kann der AG dann den Ausübungsort nicht vorschreiben, es spricht arbeitsrechtlich also nichts dagegen, sich ein angenehmes Plätzchen zu suchen und von dort aus zu arbeiten.
In meiner Bewertung sind die Ikea-Möbel, je nach Anspruch, selbst für zu Hause nur knapp geeignet, für einen langjährigen Bürobetrieb eher nicht. Allenfalls für ein junges Startup, welchem droht, noch nicht einmal die ersten zwei Jahre zu überstehen und in dem nur junge Leute arbeiten, die mehr Wert auf den Stil als auf die Ergonomie legen. ;-)
Nachtrag:
Die gezeigten Bürostühle würde ich noch nicht einmal im Home-Office für einen halben Tag in der Woche haben wollen, die sind für eine geeignete Sitzposition bei Bildschirmarbeit überhaupt nicht geeignet.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.03.24 20:49 durch -Olga-. -
Re: Konformität
Autor: M.P. 12.03.24 - 10:11
Da hat der Katalog-Designer die Möbel sicher eher nach Attraktivität des Fotos eingerichtet, die Stühle und Stehhocker sind sicherlich nicht konform für einen Dauer-Bildschirmarbeitsplatz ...
Wenn die Filz-Höhle, der Sitz-Hocker und der kleine Stehtisch als Alternative zum normalen Arbeitsplatz gedacht ist, wird der auch konform sein. Es wird ja sogar empfohlen, seine Arbeitsposition häufiger zu wechseln. (Stehend, Hocker usw ...)



