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Das kann ich nur bestätigen
Autor: twothe 21.08.23 - 12:23
Überall in der IT, insbesondere bei ÖR Arbeitgebern, hat sich das Konzept der illegalen Arbeitnehmerüberlassung durchgesetzt. Aber nicht weil alle spontan korrupt geworden sind, sondern weil Nahles damals dieses unsägliche Scheinselbstständigkeitsgesetz durchgesetzt hat, das die komplette Branche lähmt, und dermaßen dämlich ist, dass es eigentlich sofort wieder abgeschafft gehört.
Aber man ist in der Regierung viel zu sehr damit beschäftigt über Fachkräftemangel zu jammern, als mal zu gucken wo eigentlich das Problem liegt. Die Fachkräfte sind da, sie können halt nur oft aus rein bürokratischen Gründen nicht arbeiten.
Mir persönlich geht es gerade ähnlich: ich betreue einen Kunden mit einem äußert komplexen Problem, wo es allein ein Jahr zur Einarbeitung gebraucht hat, bis ich halbwegs selbstständig mit dem Thema arbeiten kann. Und ja, diese Einarbeitung erfolgte natürlich mit intensivem Kontakt mit den Kollegen, so das ein außenstehender den Gedanken bekommen könnte, ich wäre vielleicht sogar bei denen angestellt. Aber eine Dokumentation die ich einfach hätte lesen können - der ITler kennts - gibts halt schlicht nicht.
Und jetzt wo ich so langsam auf eigenen Füßen den Kunden betreuen kann heißt es "Oohhh... da sind ja fast 18 Monate rum, da dürfen sie dann aber nicht mehr weiter für den Kunden arbeiten." Warum? Weiß kein Mensch. Also schummeln wir uns jetzt natürlich um das Gesetz herum, denn anders darf man hier in Absurdistan ja nicht arbeiten. -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: lordguck 21.08.23 - 12:44
Sorry, ich sehe bei der beschriebenen Situation nicht ganz klar. Bis Du (ist das OK?) selbsständig oder wird Du auf Basis eine Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt?
Als Selbstständiger kann Dein Kunde Dich so lange beauftragen, wie er will. Hier ist das Thema Scheinselbstständigkeit zu beachten.
Bist Du über eine Arbeitnehmerüberlassung vermittelt, hat der Eintleiher 18 Monate Zeit Dich auf Herz und Nieren zu prüfen und Deine Arbeitsleistung mit einem geringen unternehmerischen Risiko abzurufen. Nach spätestens 18 Monaten muß der Entleiher sich überlegen, eine andere Kraft einzuarbeiten oder eine permanente Stelle, vorzugsweise für Dich, zu schaffen. Hat er dies nicht getan, ist das nicht Dein Problem und Du solltest Dich nicht instrumentalisieren lassen. Aus dem beschriebenen Arbeitsumfeld (komplizierte Prozesse) scheint es mir, daß eine Stelle zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig ist und Du geeignet bist. Warum verzichtest Du also freiwillig auf die Dir zustehenden Perspektiven wie Lohnerhöhung, Beförderung usw.? Lt. der letzten Rechtssprechung hast Du nämlich als Leiharbeiter kein Anrecht mehr auf vergleichbare Entlohnung zu einer Festanstellung (das konnte vorher über Tarifverträge ausgehebelt werden) -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: uschatko 21.08.23 - 13:16
lordguck schrieb:
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> Als Selbstständiger kann Dein Kunde Dich so lange beauftragen, wie er will.
> Hier ist das Thema Scheinselbstständigkeit zu beachten.
Und da sind wir wieder bei dem unsäglichen Gesetz was die Nahles verbrochen hat. Mit Wohnsitz im Ausland ist es aber deutlich einfacher... -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: minnime 21.08.23 - 14:59
Gerade für Scheinselbstständige ist das Gesetz doch gut. Du hast jetzt also 1,5 Jahre nur für den einen Auftraggeber gearbeitet und dich nicht um Akquise anderer Kunden und allgemeine Weiterbildung gekümmert, das ist ganz schön blöd wenn der Auftrag morgen plötzlich endet, dann stehste da, sei froh das du durch das Gesetzt Anrecht auf Anstellung hast.
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Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: IT-Profit 21.08.23 - 15:01
twothe schrieb:
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> Und jetzt wo ich so langsam auf eigenen Füßen den Kunden betreuen kann
Aha. Du hast bisher unselbständig gearbeitet, aber warst selbständig... Aha... Also scheinselbständig.... -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: IMM0rtalis 21.08.23 - 17:36
Verstehe das Problem auch nicht. Klar ist die sog. Scheinselbstständigkeit manchmal nervig, aber am Ende schützt diese Regelung enorm die Arbeitnehmer. Weil wieso sollte man diese sonst noch beschäftigen? Weil viele könnte man sicher auch als günstige Selbstständige, die sich preislich unterbieten durch Verzicht auf Renteneinzahlung etc, einstellen dann, wenn der Markt da wäre...
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Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: t_e_e_k 21.08.23 - 19:17
Was spricht dagegen, dich für ein hohes Gehalt einzustellen?
Also was hast du dagegen? Was hat die Firma dagegen? -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: twothe 21.08.23 - 21:09
Ok da viele das Problem wohl nicht verstehen:
Mein Kunde hat eine sehr komplexe Anwendung die ich komplett übernehmen soll. Da darin aber unfassbar viele Mannjahre Entwicklung stecken (und praktisch 0 Dokumentation) ist die einzige Möglichkeit die Entwicklung fortzusetzen, wenn ich mit den Mitarbeitern der Firma zusammen arbeite, und dadurch Stück für Stück die Anwendung lerne.
Das klappt soweit auch ganz gut, ich muss allerdings immer noch häufig den Mitarbeiter fragen wenn mal wieder was unbekanntes auftritt. Vertraglich werde ich aktuell nach eingesetzten Stunden bezahlt, das ganze läuft über einen Vermittler. Ich sitze auch zu 100% in meinem Büro, und habe außer über Slack keine weiteren Berührungspunkte.
Soweit so gut, nur sagt das Nahles-Gesetz: "Oh sie betreuen jetzt ja schon seit fast 18 Monate den selben Kunden, und fast überwiegend nur diesen einen. Dann sind sie bestimmt Scheinselbstständig."
Das ist inhaltlich völliger Quatsch, ich hab nur schlicht als Solo-Selbstständiger nach 35-40 Stunden für einen Kunden pro Woche keinen Bock noch nen 2. Kunden nebenbei zu betreuen. Auch Argumente "Was wenn der Kunde morgen kündigt?" sind völlig absurd, weil die dann jemand neuen erst mal ein Jahr lang einarbeiten müssten, das will keiner von uns. Und selbst wenn das irgendwie so käme, dann nehme ich halt den nächsten Auftrag einer der anderen 20 Leute an die nachfragen.
Der Zustand ist also so wie er ist optimal für beide Seiten, nur das wir uns halt irgendwie überlegen müssen wie wir das Scheinselbstständigkeitsgesetz umgehen können, damit ich weiter meinen Kunden betreuen kann.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.08.23 21:10 durch twothe. -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: Mixermachine 21.08.23 - 21:47
Du bist also in Vollzeit nur für einen Kunden tätig und möchtest das für mehrere Jahre sein.
Das klingt stark nach einer regulären Anstellung und nicht nach selbständig.
Mal ehrlich, warum gibt es in der Rechnung den Vermittler?
Sprich mit dem Auftraggeber.
Die Hälfte der Provision kann er behalten, die andere Hälfte gibt er dir und stellt dich fest an.
Da springt für dich doch mehr raus.
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Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: snoxx 21.08.23 - 22:18
Was bitte ist so schwer daran zu verstehen das er das nicht WILL. Das mag in deinen Augen dumm sein aber du kennst halt die ganzen Rahmenbedingungen nicht.
Warum meint der Staat das er das besser weiß als die Betroffenen. Warum ermöglicht man nicht schlicht und einfach dem Selbständigen im Zweifelsfall zu klagen. Das einzige was den Staat etwas angeht ist, das es eben keine Solidarleistungen der Angestellten für Selbständige gibt. Wer bei seiner Selbständigkeit die Alterssicherung vergisst lebt eben in Altersarmut. -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: Magdalis 21.08.23 - 22:50
twothe schrieb:
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> Und jetzt wo ich so langsam auf eigenen Füßen den Kunden betreuen kann
> heißt es "Oohhh... da sind ja fast 18 Monate rum, da dürfen sie dann aber
> nicht mehr weiter für den Kunden arbeiten." Warum? Weiß kein Mensch. Also
> schummeln wir uns jetzt natürlich um das Gesetz herum, denn anders darf man
> hier in Absurdistan ja nicht arbeiten.
Da muss man nicht herumschummeln, solange die Zusammenarbeit mit dem Kunden so gestaltet ist, dass der Kunde keine Weisungsbefugnis hat und Du optimalerweise dein eigenes Arbeitsgerät verwendest. -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: NonesensE 22.08.23 - 09:18
Mixermachine schrieb:
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> Du bist also in Vollzeit nur für einen Kunden tätig und möchtest das für
> mehrere Jahre sein.
> Das klingt stark nach einer regulären Anstellung und nicht nach
> selbständig.
>
> Mal ehrlich, warum gibt es in der Rechnung den Vermittler?
> Sprich mit dem Auftraggeber.
> Die Hälfte der Provision kann er behalten, die andere Hälfte gibt er dir
> und stellt dich fest an.
> Da springt für dich doch mehr raus.
Anders als in den meisten anderen Berufen ist es in der IT keine Seltenheit, als Externer erheblich besser zu verdienen als als Angestellter. Insbesondere im öffentlichen Dienst, wo man schematisch nach Bildungsabschluss in der Tarifstruktur eingruppiert wird. Wenn er nach 18 Monaten ins Angestelltenverhältnis gezwungen wird, springt für ihn deshalb erheblich weniger raus, selbst wenn ein Vermittler wegfällt. -
Re: Das kann ich nur bestätigen
Autor: twothe 22.08.23 - 12:07
Mixermachine schrieb:
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> und stellt dich fest an.
> Da springt für dich doch mehr raus.
Dann ist der Auftraggeber erst mal weisungsbefugt, d.h. ich kann nicht mehr so arbeiten wie ich das für richtig halte, dann muss ich in deren Büro arbeiten, dann kann ich nicht mal ein paar Tage frei machen wenn mir danach ist, dann bekomme ich erheblich weniger Geld, und früher oder später wird das Gespräch kommen warum ich wegen meiner angeschlagenen Gesundheit so viele gelbe Zettel einreiche.
Ich versteh immer nicht was die Leute am Angestelltenverhältnis so toll finden. Wenn ich Bock habe morgen an den Strand zu fahren, dann mach ich das einfach und arbeite von da aus. Und wenn ich dann schön im Liegestuhl mit kaltem Getränk in der Hand auf meinen Laptop schaue, dann wird mein erster Gedanke bestimmt sein wie viel besser es mir doch jetzt ginge, wenn ich irgendwo in einem stickigen, lärmenden Großraumbüro sitzen würde.



