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Hat nichts mit "Right to repair" zu tun

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  1. Hat nichts mit "Right to repair" zu tun

    Autor: Steven Lake 26.10.23 - 09:16

    Der Witz ist ja, dass es mittlerweile zum Standard wird, dass Hersteller jede unautorisierte Reparatur unterbinden und ihre Konditionen aufzwingen. Bei einem iPhone kann man nicht den Akku austauschen, ohne dass das Gerät meldet, ein unautorisierter Akku wurde eingebaut. Gesetzlich ist es auch verboten dass ich entsprechende Software herstelle, die diese Blockade umgeht. Man muss es auch hinnehmen dass das Gerät zurückgesetzt wird, obwohl es technisch gar nicht notwendig ist.

    In DE habe ich als Verbraucher die Wahl während der Gewährleistung die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch zu wählen, außer das eine oder andere ist nicht verhältnismäßig. Dies ist kostenlos, wenn der Defekt schon beim Kauf bestanden hat.
    Garantien sind für Verbraucher eigentlich Wertlos, da es sich immer um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt und ich deren Konditionen ausgesetzt bin. Ich würde eher eine Verlängerung der Gewährleistung haben.

    Einzig neu wäre die Verpflichtung dass Produkte auch nach der Gewährleistung repariert werden muss. Machen ja durchaus die Hersteller, aber das ist teilweise so unattraktiv, dass ein neues Gerät kaufen billiger ist, als zu reparieren. Was bringt es dem Verbraucher, wenn Preise und Konditionen völlig überzogen sind? Ich will in den Shop um die Ecke gehen können und der kann ohne Probleme mein Gerät reparieren, zu einem vernünftigen Preis.

    Man muss doch einfach mal Produkte von damals mit heute vergleichen. Damals hatte man im Handbuch ganze Schaltpläne und alles war vernünftig beschriftet und man konnte es prima reparieren. Heutzutage braucht es erstmal ein spezielles Set, damit man das Gerät geöffnet bekommt, weil man Spezialschrauben und Kleber verwendet.
    Es ist auch quatsch zu behaupten, da es ja so komplex sei, dass es sich ja nicht lohnt. Autos die ja angeblich zu komplex sein repariert zu werden, kommen immer noch mit Schaltplänen für Werkstätten. Mein Sony Fernseher hat ein öffentlich abrufbares Dokument, was zeigt wie man das Gerät öffnet und ein paar Komponenten sind beschrieben. Dies ist zwar fürs Recycling vorgesehen, aber man gibt Infos raus.
    Man könnte die Schaltpläne alle veröffentlichen und man erspart dann den Leuten das Reverse Engineering. Es ist ja auch durchaus günstiger sich dann dafür ein Handwerker zu holen, der dann bei mir in der Wohnung das Gerät reparieren kann, anstatt das Gerät durchs ganze Land zu schicken.

  2. Re: Hat nichts mit "Right to repair" zu tun

    Autor: tk (Golem.de) 26.10.23 - 10:34

    Hallo!

    Die EU selbst spricht von "Recht auf Reparatur", meint damit aber in der Tat etwas anderes - eben das, was im Artikel beschrieben wird. Wir haben das Missverständnis beseitigt.

    Gruß,

    tk (Golem.de)

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