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Übertreibt es nur
Autor: körner 17.05.15 - 14:20
Irgendwann werden die Dinger aus guten Gründen verboten
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Re: Übertreibt es nur
Autor: Sebbi 17.05.15 - 14:43
körner schrieb:
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> Irgendwann werden die Dinger aus guten Gründen verboten
Aus welchen Gründen? Welche Übertreibung? Bist du ein gewerblicher Flieger, der sich über die Auflagen ärgert? -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Anonymer Nutzer 17.05.15 - 16:39
Wenn jeder Trottel damit macht was er will wird es natürlich Auflagen geben. Die Dinger sind sowohl eine Gefahr für die Privatsphäre als auch die Gesundheit. Eigentlich ist dies zwar auch geklärt aber wenn es zu eine Lappalie verkommt wird man sicher die Zügel anziehen.
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Re: Übertreibt es nur
Autor: Anonymer Nutzer 17.05.15 - 16:52
nixidee schrieb:
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> Wenn jeder Trottel damit macht was er will wird es natürlich Auflagen
> geben. Die Dinger sind sowohl eine Gefahr für die Privatsphäre als auch die
> Gesundheit. Eigentlich ist dies zwar auch geklärt aber wenn es zu eine
> Lappalie verkommt wird man sicher die Zügel anziehen.
Die Zügel anziehen? Bwahaha xD
Die einzigen die davon betroffen wären, sind mal wieder die legalen Flieger ohne böse Absichten... Alle anderen scheißen sowieso konsequent auf die Gesetze und tun was sie wollen. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: LinuxMcBook 17.05.15 - 19:07
nixidee schrieb:
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> Wenn jeder Trottel damit macht was er will wird es natürlich Auflagen
> geben. Die Dinger sind sowohl eine Gefahr für die Privatsphäre als auch die
> Gesundheit. Eigentlich ist dies zwar auch geklärt aber wenn es zu eine
> Lappalie verkommt wird man sicher die Zügel anziehen.
Verbietet Fenster, die sind eine Gefahr für die Privatsphäre. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: AlphaStatus 17.05.15 - 19:34
Sebbi schrieb:
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> körner schrieb:
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> > Irgendwann werden die Dinger aus guten Gründen verboten
>
> Aus welchen Gründen? Welche Übertreibung? Bist du ein gewerblicher Flieger,
> der sich über die Auflagen ärgert?
Naja, nehmen wir an ein Perverser nimmt eine Drohne um Leute zu bespannen, die sich in ihrem (eigentlich nicht einsehbaren) Garten sonnen...
Ich sag jetzt nicht, dass das ein Verbotsgrund wäre, aber denk dran wer die Gesetze macht. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: SelfEsteem 17.05.15 - 19:36
körner schrieb:
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> Irgendwann werden die Dinger aus guten Gründen verboten
Ich bin immernoch gespannt, was die guten Gruende sein koennten. Ebenso, wie genau die Uebertreibung wohl aussehen mag. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: AlphaStatus 17.05.15 - 19:38
LinuxMcBook schrieb:
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> nixidee schrieb:
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> > Wenn jeder Trottel damit macht was er will wird es natürlich Auflagen
> > geben. Die Dinger sind sowohl eine Gefahr für die Privatsphäre als auch
> die
> > Gesundheit. Eigentlich ist dies zwar auch geklärt aber wenn es zu eine
> > Lappalie verkommt wird man sicher die Zügel anziehen.
>
> Verbietet Fenster, die sind eine Gefahr für die Privatsphäre.
Wer sich nackt ans Fenster stellt ist selbst Schuld wenn ihn da jemand sieht.
Wer sich nackt in seinen (eigentlich nicht einsehbaren) Garten legt um sich zu sonnen und dann von einem Perversen mit einer Drohne bespannt wird, kann die Person was dafür?
Würdest du dann sagen: "Selbst schuld, was legt der sich auch nackt auf seinen eigenen Grund und Boden, muss ja damit rechnen dass jemand mit ner Drohne vorbei kommt"?
Dann kommt als erstes (falls das nicht schon so ist), dass das Überfliegen von privaten Grundstücken verboten wird.
Dann wird festgestellt, dass die Androhung von Strafen nichts bringt.
Dann kommt der Bundestag mit einem Verbotsvorschlag.
Denk dran, im Bundestag sitzen die gleichen Leute die auch die VDS fordern. Erwarte nichts rationales. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Anonymer Nutzer 17.05.15 - 21:09
AlphaStatus schrieb:
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> LinuxMcBook schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > nixidee schrieb:
> >
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> > > Wenn jeder Trottel damit macht was er will wird es natürlich Auflagen
> > > geben. Die Dinger sind sowohl eine Gefahr für die Privatsphäre als
> auch
> > die
> > > Gesundheit. Eigentlich ist dies zwar auch geklärt aber wenn es zu eine
> > > Lappalie verkommt wird man sicher die Zügel anziehen.
> >
> >
> > Verbietet Fenster, die sind eine Gefahr für die Privatsphäre.
>
> Wer sich nackt ans Fenster stellt ist selbst Schuld wenn ihn da jemand
> sieht.
>
> Wer sich nackt in seinen (eigentlich nicht einsehbaren) Garten legt um sich
> zu sonnen und dann von einem Perversen mit einer Drohne bespannt wird, kann
> die Person was dafür?
Ähm wie jetzt? Eine Kamera gezielt auf ein Fenster zu richten ist ok, aber auf eine Gartenfläche zu richten nicht? -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Anonymer Nutzer 17.05.15 - 21:10
AlphaStatus schrieb:
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> Naja, nehmen wir an ein Perverser nimmt eine Drohne um Leute zu bespannen,
> die sich in ihrem (eigentlich nicht einsehbaren) Garten sonnen...
>
> Ich sag jetzt nicht, dass das ein Verbotsgrund wäre, aber denk dran wer die
> Gesetze macht.
Dir ist offenbar nicht bekannt, dass das bereits verboten ist. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Kaworu 17.05.15 - 22:11
Man hat ja schon bestehende Regeln, überfliegen von fremden Privatgrundstücken ist beispielsweise genausowenig erlaubt wie das Überfliegen von Personen.
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Re: Übertreibt es nur
Autor: LinuxMcBook 18.05.15 - 00:54
Er hat nie davon geredet eine Kamera gezielt auf ein Fenster zu richten.
Was er wohl meint ist, dass Fenster tendenziell eher zur Straße hin gerichtet sind, als Gärten. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Anonymer Nutzer 18.05.15 - 02:56
Ich bin vor garnicht allzu langer Zeit von der Polizei festgehalten worden, nur weil ich ein Rotkehlchen fotografiert habe,was auf dem Gartenzaun von so einem richtigen [Zensiert] saß. Er hat mich dabei gesehen und mir sofort unterstellt,ich hätte seine Privatsphäre verletzt. Darauf habe ich ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass ich mich nicht im geringsten für seine Privatsphäre interessiere und lediglich einen Vogel der auf seinem Zaun saß geknipst habe. Das hat er nicht akzeptiert und wollte das ich ihm meine Kamera über den Zaun herüberreiche, damit er alle Bilder die bereits auf Karte waren in Augenschein nehmen kann. Ich hab ihm dann gesagt das er meinen Fotoapparat auf garkeinen Fall in die Hand bekommt,aber trotzdem angeboten ihm die Bilder zu zeigen. Das hat ihm aber irgendwie nicht gepasst und er hat dann die Polizei gerufen. Die waren aber eigentlich ganz cool und nachdem ich ihnen die Bilder gezeigt hatte konnte ich weiter.
fluppsi schrieb:
>Dir ist offenbar nicht bekannt, dass das bereits verboten ist.
Stimmt natürlich grundsätzlich, allerdings sind Luftbilder gestattet, wenn sie die Privatsphäre von Menschen nicht verletzen und keine militärischen Anlagen oder Vorgänge zeigen. Es gibt in Deutschland quasi kein Recht am Bild der eigenen Sache. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: nasenweis 18.05.15 - 04:29
AlphaStatus schrieb:
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> LinuxMcBook schrieb:
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> > nixidee schrieb:
> >
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> Dann kommt als erstes (falls das nicht schon so ist), dass das Überfliegen
> von privaten Grundstücken verboten wird.
Soviele Quotes, kennt sich ja niemand mehr aus.
Zum einen es ist bereits jetzt verboten über Menschen zu fliegen. Punkt. Genau das müsste man auch um von dem Nackt noch etwas zu erkennen.
Zum anderen merkt man das der Bedenkenträger (bei den vielen Quotes weis ich leider nicht mehr wer das war..) keine Ahnung hat. Schau doch bitte nochmal die Luftbilder der Parrot an. Vielleicht bekommst du dann eine Vorstellung davon wie Nah man ranmüsste um etwas zu erkennen, bei dem Weitwinkel. Alleine von dem Geräusch und dem Downwash das die Rotoren erzeugen wäre da nichts mehr mit unauffällig.
Diese Argumente kommen immer wieder. Manchmal frage ich mich schon wer alles ein Supermodel zur Nachbarin hat, meine Nachbarn möchte ich weder vom Balkon aus noch Per Multikopter "nackt" sehen.
Also darüber braucht man sich wirklich keine sorgen machen. Jede Handykamera über die Hecke in den Garten gehalten sieht da mehr.
Eher hätte ich Angst das mir so ein Kistenflieger (auspacken, laden, losfliegen - keine Versicherung, keine Ahnung vom Luftrecht, keine Ahnung von irgendwas - geschweige denn das man die Akkus nicht leerfliegen soll) in einer Fußgängerzone sein "spielzeug" auf den Kopf schmeist.
Der Perverse wird wohl leichter youp*** und Konsorten aufrufen bevor er sich da die mühe macht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.05.15 04:32 durch nasenweis. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Fettoni 18.05.15 - 08:38
LinuxMcBook schrieb:
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> Verbietet Fenster, die sind eine Gefahr für die Privatsphäre.
Das lustige an Fenstern ist, dass man Vorhänge / Rollläden hat, wenn man nicht möchte, dass man durchs Fenster gesehen wird.
Soll man jetzt seinen Garten mit einer flexiblen Überdachung ausstatten?
Der Hauptgrund, warum ich so eine Drohne nicht über meinem Garten haben möchte ist aber, dass mir das Ding nicht auf den Kopf fällt, wenn es vom 14 Jährigen Nachbarsjungen das 3. Mal geflogen wird. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Dwalinn 18.05.15 - 09:12
Mein Nachbar hat gestern auf seinen Dach gearbeitet (ein paar schindeln ausgebessert) da unser Haus deutlich größer ist konnte er wunderbar in unser Wohnzimmer gucken... und jetzt? So ist das halt, Perverse gibt es genug und einen weg finden sie immer. Natürlich würde eine Drohne das deutlich einfacher machen. Aber deshalb kann man sie nicht komplett verbieten... zudem sind sie auffälliger als wenn mein Nachbar eine Leiter an unsere Mauer (Grundstücksgrenze) legt und dann durch die Büche durchfotografiert.
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Re: Übertreibt es nur
Autor: derdiedas 18.05.15 - 10:43
Wie beim Roman Kill Decision?
Wo sie verboten werden, weil sie die "nationale Sicherheit" bedrohen. Und Modellbauer in den Knast kommen? -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Djinto 18.05.15 - 11:03
"Man hat ja schon bestehende Regeln, überfliegen von fremden Privatgrundstücken ist beispielsweise genausowenig erlaubt wie das Überfliegen von Personen."
Falsch. Der Luftraum ist generell freigegeben, ich muss eine gewisse Sicherheitshöhe beim bemannten Flug halten.
Einfach daran zu erkennen: jeder Modellflugplatz grenzt an fremde Grundstücke und dennoch fliegen die Leute nicht in einer "Box" über dem Platz. Solche "Boxen" werden nur im bemmanten Kunstflug genutzt damit bei Fehlern dir der Segler nicht im Vorgarten einschlägt nach der Trudelübung.
Geregelt in § 16 LuftVO & § 16a LuftVO. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: Phreeze 18.05.15 - 13:04
Djinto schrieb:
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> "Man hat ja schon bestehende Regeln, überfliegen von fremden
> Privatgrundstücken ist beispielsweise genausowenig erlaubt wie das
> Überfliegen von Personen."
>
> Falsch. Der Luftraum ist generell freigegeben, ich muss eine gewisse
> Sicherheitshöhe beim bemannten Flug halten.
> Einfach daran zu erkennen: jeder Modellflugplatz grenzt an fremde
> Grundstücke und dennoch fliegen die Leute nicht in einer "Box" über dem
> Platz. Solche "Boxen" werden nur im bemmanten Kunstflug genutzt damit bei
> Fehlern dir der Segler nicht im Vorgarten einschlägt nach der Trudelübung.
>
> Geregelt in § 16 LuftVO & § 16a LuftVO.
§16 sagt unter Punkt 7: "der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen."
ist eine Drohne ein Luftfahrtsystem ? Was ist "Luftfahrt" ? (ohne zu googlen). Ich denke Punkt 7 ist ein Gummiparagraph der genutzt werden kann, um "Schlaue" auch in ihre Schranken zu weisen. einfach alles was fliegen kann in Paragraph 7 reintun, gut ist, alles verboten. -
Re: Übertreibt es nur
Autor: AlphaStatus 18.05.15 - 13:07
Versteht ihr eigentlich wie ich das meine?
Ich will aufzeigen, welche Argumentation der Gesetzgeber verwenden kann um private Drohnen zu verbieten oder deren Benutzung deutlich einzuschränken.
Ist die VDS sinnvoll gewesen? Nein. Trotzdem war sie 2 Jahre in beschränktem Maß rechtskräftig (mit Einschränkung des § 113b TKG auf schwere Straftaten usw.).
Selbst wenn man es selbst besser weiß, machen wir die Gesetze? Nein,tun wir nicht. Und die Leute die das tun haben wohl kein Drohnen Hobby, zumindest wenn es nicht um bewaffnete Drohnen geht.
Somit besteht tatsächlich sie Möglichkeit eines Verbotes.



