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Implikation für Retro-gaming
Autor: CmdrJameson 20.04.23 - 12:08
Bislang ist ja (in D) das gesamte Streaming von Games eine Grauzone. Wurde vor Jahren auf der Twitchcon mal auseinandergenommen, theoretisch muss jeder Streamer erst beim Rechteinhaber die Erlaubnis einholen, einen Titel im Stream zu spielen (außer der sagt pauschal: Sind wir fein mit - aber z.B. Nintendo hat ja öfter auch Youtubern Videos gekillt, die recht früh nach Release schon späte Sachen / Ende von nem Spiel zeigten).
Bei Retrogaming war das so eine Sache: Rein rechtlich müsste man als Streamer auch da die alten Rechteinhaber ausfindig machen - besonders wenn es die Firma nicht mehr gibt war das aber schwierig. Ein pauschales "abandonware"-Gedöns gibts da tatsächlich nicht. Man war aber abgesichert, wenn man pauschal belegen konnte, dass man einen ausreichenden Aufwand betrieben hat, um die Rechteinhaber ausfindig zu machen und das ergebnislos war.
Bei diesen Titeln hier war es aber wohl so, dass da noch Rechteinhaber bestanden, sonst hätte Atari die ja nicht kaufen können. Die Frage ist aber auch hier: Haben sie nur die Namensrechte erworben, oder auch die Rechte an den alten, originalen Spielen?
Genau wegen solchem Kram gibts z.B. kein Remake von No One Lives Forever - die Distributionsrechte, Namensrechte und Rechte an den Assets verteilen sich auf mehrere Organisationen, und die haben offenbar keinen Bock auf eine Einigung. -
Re: Implikation für Retro-gaming
Autor: Garius 20.04.23 - 19:23
Meines Wissens nach ist da rechtlich noch gar nichts geregelt. Welches Gesetz greift denn deiner Meinung nach bei Spielen?
Bei Film und anderen ähnlichen Medien greift ja die Fair use-Regel. Gut möglich, dass das auch beim Spiele Streaming so stattfinden wird.



