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Wenn deren Teile in der Ukraine gefunden wurden...
Autor: Harryhh 10.02.23 - 14:11
...wird das interessant, wegen was am Ende die Verantwortlichen angeklagt werden.
"Beihilfe zum Mord"?
"Terrorismus"?
Oder nur Verstoß gegen Sanktionen/Außenhandelsgesetze?
Harry -
Re: Wenn deren Teile in der Ukraine gefunden wurden...
Autor: Verleihnix 10.02.23 - 15:00
das ist ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz / Außenwirtschaftsverordnung
eine Strafe ist nach § 17 AWG zu erwarten
https://www.buzer.de/gesetz/10679/a181579.htm
Natürlich könnte man über weitere Strafnormen nachdenken aber in einem Rechtsstaat braucht es sowohl Beweise, eine zumindest bedingt eine schlüssige Kausalkette und zumindest bedingten Vorsatz. Dieses dem Herrn A. eher nicht nachzuweisen sein. -
Re: Wenn deren Teile in der Ukraine gefunden wurden...
Autor: Celsi 10.02.23 - 15:35
Mit Blick auf das, was Russland heute ist, ist das m. E. im schlimmsten Falle "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung"
/möchtegernjuristenmodus off -
Re: Wenn deren Teile in der Ukraine gefunden wurden...
Autor: unbuntu 10.02.23 - 15:51
Verleihnix schrieb:
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> Natürlich könnte man über weitere Strafnormen nachdenken aber in einem
> Rechtsstaat braucht es sowohl Beweise, eine zumindest bedingt eine
> schlüssige Kausalkette und zumindest bedingten Vorsatz. Dieses dem Herrn A.
> eher nicht nachzuweisen sein.
Wenn Smart Impex über Umwege an Fast Impex verkauft, beide Unternehmen demselben Gesellschafter gehören und dem Zwischenhändler auch Smart Impex gehört, dann ist das sicherlich purer Zufall und kein Vorsatz. ;)
Linux ist das beste Betriebssystem, das ich jemals gesehen habe.
- Albert Einstein -
Re: Wenn deren Teile in der Ukraine gefunden wurden...
Autor: JanJM 12.02.23 - 13:57
unbuntu schrieb:
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> Verleihnix schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Natürlich könnte man über weitere Strafnormen nachdenken aber in einem
> > Rechtsstaat braucht es sowohl Beweise, eine zumindest bedingt eine
> > schlüssige Kausalkette und zumindest bedingten Vorsatz. Dieses dem Herrn
> A.
> > eher nicht nachzuweisen sein.
>
> Wenn Smart Impex über Umwege an Fast Impex verkauft, beide Unternehmen
> demselben Gesellschafter gehören und dem Zwischenhändler auch Smart Impex
> gehört, dann ist das sicherlich purer Zufall und kein Vorsatz. ;)
Sie haben offensichtlich nicht den Einwand von Verleihnix erfasst.
In unserem Rechststaat ist der zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale erforderlich. Verleihnix redet hier von weiteren Strafnormen wie zum Beispiel Beihilfe zum Mord. Hierfür müsste u. A.(!) nachgewiesen werden, dass durch die Beihilfe der Tod mindestens eines Menschen billigend in Kauf genommen wurde.
Ich sage genauso wenig wie Verleihnix nicht, dass das nicht nachzuweisen sein würde, es ist aber eben deutlich schwieriger.
Was durch das Firmengeflecht hingegen sehr leicht nachweißen sein dürfte, ist Vorsatz in Bezug auf § 17 AWG. -
Gut das RUSI hilft! Weitere Infos …
Autor: Yian 14.02.23 - 08:49
RUSI https://de.wikipedia.org/wiki/Royal_United_Services_Institute



