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Und wo bleibt die DSGVO?

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  1. Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: maci23 14.09.21 - 12:26

    Eigentlich sollte im Artikel darauf hingewiesen werden, dass das Filmen mit einer solchen Brille. der DSGVO unterliegt.
    Ich lassen mich sicherlich nicht filmen und reden jeden an.

    Ich denke das wird noch Probleme für manche verursachen!

  2. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: chefin 14.09.21 - 12:58

    Das Filmen ist nicht verboten nur das veröffentlichen. Sonst würde man instant alle Dash-cam konfiszieren.

    Das Problem mit dem veröffentlichen geht man aktuell damit an, das man Nutzer deanonymisiert. So ist es möglich, gegen Veröffentlichungen anzugehen und die zu verbieten.

    Selbst Google Streetview ist ja erlaubt, solange es verpixelt wird. Und die Aufnahmen die nicht veröffentlicht wurden, sind höchstwahrscheinlich auch nicht verpixelt, liegen aber noch irgendwo rum.

    Also ganz ruhig bleiben, keine will dir was schlechtes. Und ja, ein schlechter Geschmack bleibt wenn man auf diese Weise filmen kann. Aber inzwischen existieren in Deutschland ca 1 Million Actioncams die bei irgendwelchen Aktivitäten konstant mitfilmen und auch viele Menschen mit drauf haben. Incl mir, der das am Helm hat und bei Motorradtouren mit Kumpels mitfilmt und zusammen schneidet für Erinnerungsfilmchen.

    Die Brille ist also nur ein weiteres Instrument, ich bin mir ganz sicher, das du schon lange auf einigen Filmen drauf bist ohne es zu wissen. Vieleicht sogar bei mir...wer weis.

  3. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: EinKrankerTyp 14.09.21 - 13:52

    Kleine Anmerkung zu den Dashcams: Alle erhältlichen Dashcams dürfen nicht dauerhaft Filmen, da da Grundlose Filmen vom Straßenverkehr verboten ist. Nur wenn die Dashcam einen Crash erkennt (durch Erschütterung der Cam) oder der Benutzer aktiv bestätigt, dass er die letzten X Minuten gespeichert haben will, wird diese Aufnahme dauerhaft gespeichert. Ich vermute dass die Brillen diese Funktionsweise ebenfalls erfüllen müssten, um Komform zu sein.

  4. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: chefin 14.09.21 - 14:35

    korrekt, Dashcams haben diese Funktion. Actioncams nicht. Meine hat 256GB Speicherkarte, schafft also 9,5 std 4k am Stück, benötigt aber alle Std Akkuwechsel dann. Oder ich muss es fest mit einem Netzteil versorgen. Actioncams sind meines wissens ebenfalls nicht illegal auch nicht zb beim Motorradfahrten. Jedenfalls weder in Youtube Videos noch persönlich durch Polizei negativ gerügt worden diesbezüglich.

    Auch wenn man solche Vorsicht Kontrolle Videos sich reinzieht kommen Mopeds mit solchen Cams an, alle schauen auf Blinker, Reifen, Griffe, Auspuff, etc, die Cam am Helm interessiert keinen. Daher halte ich das mit den Dashcam und ihren 3minuten Stückchen inzwischen für überholt. Es wird letzendlich keiner überprüfen. Weils nicht interessiert. Zur Not deklariere ich als Actioncam und erledigt.

    Man sollte sich da auch mal die ganze Dashcamvideochannels auf Youtube anschauen, was da inzwischen so alles veröffentlicht wird. Lediglich noch Nummernschilder und Gesichter verpixelt. Und keinen interessiert es noch. Also das mit dem Löschen wenn nichts passiert ist, existiert auch nur noch auf dem Papier.

  5. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: dummzeuch 14.09.21 - 15:03

    chefin schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das Filmen ist nicht verboten nur das veröffentlichen.

    Das Filmen mit versteckten Kameras (z.B. "Knopflochkameras") ist in Deutschland verboten. Und man könnte argumentieren, dass diese in der Brille verbaute Kamera zumindest nicht offensichtlich ist.

  6. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: gadthrawn 14.09.21 - 19:10

    chefin schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > korrekt, Dashcams haben diese Funktion. Actioncams nicht. Meine hat 256GB
    > Speicherkarte, schafft also 9,5 std 4k am Stück, benötigt aber alle Std
    > Akkuwechsel dann. Oder ich muss es fest mit einem Netzteil versorgen.
    > Actioncams sind meines wissens ebenfalls nicht illegal auch nicht zb beim
    > Motorradfahrten. Jedenfalls weder in Youtube Videos noch persönlich durch
    > Polizei negativ gerügt worden diesbezüglich.
    >
    > Auch wenn man solche Vorsicht Kontrolle Videos sich reinzieht kommen Mopeds
    > mit solchen Cams an, alle schauen auf Blinker, Reifen, Griffe, Auspuff,
    > etc, die Cam am Helm interessiert keinen. Daher halte ich das mit den
    > Dashcam und ihren 3minuten Stückchen inzwischen für überholt. Es wird
    > letzendlich keiner überprüfen. Weils nicht interessiert. Zur Not deklariere
    > ich als Actioncam und erledigt.
    >
    > Man sollte sich da auch mal die ganze Dashcamvideochannels auf Youtube
    > anschauen, was da inzwischen so alles veröffentlicht wird. Lediglich noch
    > Nummernschilder und Gesichter verpixelt. Und keinen interessiert es noch.
    > Also das mit dem Löschen wenn nichts passiert ist, existiert auch nur noch
    > auf dem Papier.


    Das mit meinen interessiert es ist so lange der Fall, bis du jemand erwischst der klagt. Verboten ist auch Action Cam im öffentlichen Raum

  7. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: Kein Kostverächter 15.09.21 - 09:23

    Falsch. Das Filmen ist nicht verboten, genauso wie das Filmen mit Smartphones nicht verboten ist. Außerdem., wo kommt die Vorstellung her, dass diese Brillen dauerhaft filmen würden? Ich dachte, hier lesen Leute mit technischem Sachverstand...

    Bis die Tage,

    KK

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  8. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: Huso 15.09.21 - 09:35

    Nur die Kameras dienen nicht dazu Videoaufnahmen zu machen, sondern für AR. Aber das werden die Forentrolle in Deutschland wohl niemals raffen ...

  9. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: ConstantinPrime 15.09.21 - 10:14

    Diese Aussage ist zum einen völlig widersprüchig und zum anderen aus nicht ganz richtig.

    Zunächst einmal, wie soll eine Dashcam Videomaterial speichern wenn sie nicht dauerhaft aufnehmen darf?

    Wenn eine Dashcam erst aufzeichnen dürfte wenn sie einen Crash erkennt wäre sie völlig nutzlos, der Crash ist dann nämlich schon passiert und die Aufnahme völlig nutzlos.

    Zum anderen gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018) das besagt, dass Dashcams sehr wohl dauerhaft aufnehmen, sofern die Aufnahmen automatisch wieder nach einer bestimmten Zeit überspielt werden. Bei einem Unfall ist es dann auch erlaubt das diese Aufnahmen zeitlich unbegrenzt gespeichert werden.

  10. Re: Und wo bleibt die DSGVO?

    Autor: Dingens_Urghss 15.09.21 - 12:45

    gadthrawn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > chefin schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > korrekt, Dashcams haben diese Funktion. Actioncams nicht. Meine hat
    > 256GB
    > > Speicherkarte, schafft also 9,5 std 4k am Stück, benötigt aber alle Std
    > > Akkuwechsel dann. Oder ich muss es fest mit einem Netzteil versorgen.
    > > Actioncams sind meines wissens ebenfalls nicht illegal auch nicht zb
    > beim
    > > Motorradfahrten. Jedenfalls weder in Youtube Videos noch persönlich
    > durch
    > > Polizei negativ gerügt worden diesbezüglich.
    > >
    > > Auch wenn man solche Vorsicht Kontrolle Videos sich reinzieht kommen
    > Mopeds
    > > mit solchen Cams an, alle schauen auf Blinker, Reifen, Griffe, Auspuff,
    > > etc, die Cam am Helm interessiert keinen. Daher halte ich das mit den
    > > Dashcam und ihren 3minuten Stückchen inzwischen für überholt. Es wird
    > > letzendlich keiner überprüfen. Weils nicht interessiert. Zur Not
    > deklariere
    > > ich als Actioncam und erledigt.
    > >
    > > Man sollte sich da auch mal die ganze Dashcamvideochannels auf Youtube
    > > anschauen, was da inzwischen so alles veröffentlicht wird. Lediglich
    > noch
    > > Nummernschilder und Gesichter verpixelt. Und keinen interessiert es
    > noch.
    > > Also das mit dem Löschen wenn nichts passiert ist, existiert auch nur
    > noch
    > > auf dem Papier.
    >
    > Das mit meinen interessiert es ist so lange der Fall, bis du jemand
    > erwischst der klagt. Verboten ist auch Action Cam im öffentlichen Raum

    Das ist falsch, meine Kollegen dürfen sich auf mit der TV Kamera vor das Brandenburger Tor stellen und dort aufnahmen machen inkl. Tausender Menschen.

    Wie bei allen aufnahmen in der Öffentlichkeit gilt das Recht am eigenen Bild, dies hängt aber Stark von dem eigentlichen Motiv ab.

    Fahre ich wie z.b auch Chefin mit einer Kamera am Helm Motorrad. Ist das gestattet solange die Aufnahme z.b. nicht der Verkehrsüberwachung dient. Der eigentliche Zweck ist ja die eigene Tour aufzunehmen und nicht Max Mustermann an der Ampel.

    Wenn jetzt aber jemand direkt vor dir steht und die ins Gesicht filmt, sieht das etwas anders aus.

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