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Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: picaschaf 14.02.15 - 18:15
Ich kenne die Hintergründe nicht, aber wenn es wirklich so war wie es hier geschrieben steht könnte ich ja schon wieder kotzen. Wie kann sich irgendjemand anmaßen jemand anderem vorzuschreiben welche Aktien man verkaufen darf? Und dann auch noch vor Gericht damit Recht bekommen?
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: ad (Golem.de) 14.02.15 - 18:36
picaschaf schrieb:
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> Ich kenne die Hintergründe nicht, aber wenn es wirklich so war wie es hier
> geschrieben steht könnte ich ja schon wieder kotzen. Wie kann sich
> irgendjemand anmaßen jemand anderem vorzuschreiben welche Aktien man
> verkaufen darf? Und dann auch noch vor Gericht damit Recht bekommen?
es war ein vergleich - kein urteil
Mit freundlichen Grüßen
ad (Golem.de) -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: PeterGriffing 14.02.15 - 18:37
Das hat schon seine Richtigkeit. Nur weil jemand ein Großteil der Aktien besitzt, sollte dieser nicht auf Kosten der anderen Aktionäre machen dürfen, was er will. Stell dir mal vor, du wärst Anteilseigner und der Preis fällt deswegen und damit dein Vermögen. Und das ohne dass sich etwas am Stimmrechtverhältnis ändert. Zumindest ich würde das als unfair empfinden.
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: George99 14.02.15 - 18:38
Zum Kotzen finde ich eher, dass da nicht alle Aktionäre gleich sind, sondern einige Aktien 10 Stimmen besitzen, andere eine und viele gar keine. Und dass eine Aktie das Stimmrecht verliert, wenn sie verkauft wird.
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: drvsouth 14.02.15 - 19:05
Das ist eigentlich ganz normal. Gibt in Deutschland auch Stammaktien mit Stimmrecht und Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aber dafür mit höherer Dividendenausschüttung.
Außerdem weiß man ja vorher, was man kauft. -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Poolk 14.02.15 - 19:36
Lol. Was denkst du denn wie die Börse funktioniert?
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Das Original 15.02.15 - 00:37
wo lebst du denn, threadstarter, weisst du überhaupt von was du redest. :)
wären die bestimmung noch viel rigider, würde vieles in der wirtschaft besser klappen als es das zur zeit tut, denn spontane, nicht vorher öffentlich angekündigte an- und verkäufe durch die großen player bzw durch die geschäftsführer und mitarbeiter innerhalb des fraglichen unternehmens sind einer der gefährlichsten hebel in wirtschaftskrisen.
das heimlich verkaufen ist nicht umsonst verboten, und auch dass es fristen gibt, und anderen aktionären im streitfalle rechtsmittel zur verfügung stehen, hat gute gründe.
wem diese regeln nicht passen, dar hat die möglichkeit auf fremdkapital durch mitbesitzer zu verzichten und statt einer AG einen inhabergeführten betrieb zu gründen, der bei jeder investition von krediten seiner hausbank abhängig ist.
die reglen die zur zeit herrschen, schränken die beiden herren nciht nur in ihrem eigenen handeln ein, sondern sie dienen unter anderem auch ihrem schutz - da andere sich ja auch an dieser regeln halten müssen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.02.15 00:39 durch Das Original. -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Niantic 15.02.15 - 06:30
picaschaf schrieb:
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> Ich kenne die Hintergründe nicht, aber wenn es wirklich so war wie es hier
> geschrieben steht könnte ich ja schon wieder kotzen. Wie kann sich
> irgendjemand anmaßen jemand anderem vorzuschreiben welche Aktien man
> verkaufen darf? Und dann auch noch vor Gericht damit Recht bekommen?
Sozialismus eben. Dank obama halt jetzt auch in den usa. Die zeiten in denen man eigentum hatte mit dem man machen kann was man will sind leider vorbei -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Anonymer Nutzer 15.02.15 - 06:56
Selten solchen Schwachsinn gelesen.
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Anonymer Nutzer 15.02.15 - 06:57
picaschaf schrieb:
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> Ich kenne die Hintergründe nicht,...
Dann informier dich bevor du solchen mist schreibst. -.- -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Anonymer Nutzer 15.02.15 - 07:43
Tut er doch hier... Warum googeln wenn ich Leute fragen kann die mir meine Frage individuell beantworten?
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Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: ThaKilla 15.02.15 - 08:10
Ja warum selbst informieren wenn dir jeder Hinz und Kunz sagen kann was er will.
Ob es am Ende richtig ist weißt du erst wenn du... ja "gegoogelt" (besser: seblst danach gesucht) hast.
Da soll es so eine Online Enzyklopedie geben die alles wissen an einem Ort kanalisiert... wie hieß das noch gleich? Oh mir fällts wieder ein Brockhaus... nein stimmt war doch Wikipedia.
Dort einfach mal AG... oder Aktienverkaufsrecht... oder einfach nur Aktien eingeben und du kannst dir die Info abrufen.
Da muss der Mensch heute schon nicht mehr Wissen im Kopf behalten und wird dann sogar noch zu Faul das nachzuschlagen... frechheit. -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Baron Münchhausen. 15.02.15 - 11:23
picaschaf schrieb:
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> Ich kenne die Hintergründe nicht, aber wenn es wirklich so war wie es hier
> geschrieben steht könnte ich ja schon wieder kotzen. Wie kann sich
> irgendjemand anmaßen jemand anderem vorzuschreiben welche Aktien man
> verkaufen darf? Und dann auch noch vor Gericht damit Recht bekommen?
Ja das kann das Gericht machen und das zurecht. Wenn dich das Thema interessiert dann schau einfach mal nach dem Thema Aktiensplit 2014 im April von Google.
Die, die nicht wie ich vor dem pseudo-Splitt verkauft haben sind die gearschten gewesen. Und die, die in Deutschland waren doppelt, weil hier der Split nicht als Split behandelt wurde und man somit für 50% der Aktien die man besessen hat ohne Gewinne zu machen plötzlich 25% + 5,5% soli als Steuern zahlen musste.
Ferner wurde dann der Wert der Aktien mehrere Tage nach dem eigentlich Split berechnet, als der Wert gestiegen war, sodass man angeblich mehr erhalten hat, als man hatte und damit auch mehr Steuern. Das ist etwa so als würde ich sagen, dass für die Hälfte deines Hauses jetzt Steuern anfallen und wir warten noch ein wenig, bis die Immobilienpreise steigen und berechnen diese dann.
Warum das so ist? Weil die Information an die Behörden so von Google gegeben wurde. Und grundsätzlich haben sie die Rechte der Aktionäre damit ausgedünnt. Wenn sie jetzt die stimmrechtlose Aktien, die sie generiert haben auch noch verkaufen könnten, wäre das ja wohl das non-plus-ultra Prozedere Aktien zu verkaufen ohne je die Stimmenmehrheit zu verlieren.
Dass man ihnen das erst über Gerichtsverfahren verbieten musste und sie es eigentlich vor haben zweit was für kleine raffinierte Kanaken das sind ;)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.02.15 11:28 durch Baron Münchhausen.. -
Peinlich
Autor: DrWatson 15.02.15 - 11:38
Das Original schrieb:
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> wo lebst du denn, threadstarter, weisst du überhaupt von was du redest. :)
Das fällt ganz schnell auf einen zurück, wenn man selbst im dunklen tappt:
> wem diese regeln nicht passen, dar hat die möglichkeit auf fremdkapital
> durch mitbesitzer zu verzichten
Den Aktionären gehört da Eigen- und nicht das Fremdkapital.
> wären die bestimmung noch viel rigider, würde vieles in der wirtschaft
> besser klappen als es das zur zeit tut,
Naja, als würde durch mehr und härtere Gesetze einfach alles besser werden. Dann wäre in totalitären Staaten ja alles eine Wolke.
> denn spontane, nicht vorher
> öffentlich angekündigte an- und verkäufe durch die großen player bzw durch
> die geschäftsführer und mitarbeiter innerhalb des fraglichen unternehmens
> sind einer der gefährlichsten hebel in wirtschaftskrisen.
Dass das nicht erlaubt ist, schreibst du ja selbst im nächsten Absatz.
> die reglen die zur zeit herrschen, schränken die beiden herren nciht nur in
> ihrem eigenen handeln ein, sondern sie dienen unter anderem auch ihrem
> schutz - da andere sich ja auch an dieser regeln halten müssen.
Das ist eine Binsenweisheit. Wären beiden Herren in ihrem Handeln an der Stelle nicht eigeschränkt würde das schließlich auch für alle gelten.
Those who cannot remember the past are condemned to repeat it.
–George Santayana -
Re: Per Gerichtsurteil vorgeschrieben welche Aktien man verkaufen darf?
Autor: Trockenobst 15.02.15 - 15:30
Baron Münchhausen. schrieb:
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> haben auch noch verkaufen könnten, wäre das ja wohl das non-plus-ultra
> Prozedere Aktien zu verkaufen ohne je die Stimmenmehrheit zu verlieren.
Es gab immer schon mehrere Aktientypen. Man sollte sich auch hierzu
den Börsengang von Alibaba ansehen, der nur in den USA funktioniert hat
aber in China mit den Regeln der dortigen Börse nicht :D
> Dass man ihnen das erst über Gerichtsverfahren verbieten musste und sie es
> eigentlich vor haben zweit was für kleine raffinierte Kanaken das sind ;)
Im Kapitalismus gewinnt der mit mehr Geld, mehr Motivation und besseren Anwälten. Und vor allem: mit der größten Chuzpe im jeweiligen Zeitgeist. 99.9% lassen alles mit sich machen und wenn man dann doch zahlen muss sind es Bruchteile von dem was man hätte zahlen müssen wenn man es richtig macht.
Somit ist das verhalten eingeplant, weil das System solches Verhalten wenn nicht gutheißt, dann auf jedenfalls nicht ahndet. HSBC hat 100 von Milliarden von Drogengeld gewaschen und zahlten popelige 2 Milliarden "Rekordstrafe". Die Bank drohte einfach ihre 50.000 US-Mitarbeiter rauszuwerfen und sich von den USA zurückzuziehen. So ging auch niemand in den Knast.
Jeder andere der solche Hebel hat, würde sie auch nutzen. Da sind wir alle nur Armutssozialisten ;^p



