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Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 28.03.17 - 15:29
Der Supermarkt mit Lebensmitteln bietet Grundversorgung an. Von besteht hier in Deutschland eine gewisse Versorungspflicht gegenüber allen Kunden, ohne individuelle Einzelprüfung jedes Kunden (worauf die Konto-Identifizierung ja hinausläuft)
Ist der Laden dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet dann gilt das einfach für jeden, der reinspazieren kann.
Ein Konto kriegt bei Amazon ja nicht jeder.
Bei unserer Rechtslage kann so ein Amazon Go markt also ohnehin nicht existieren. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: theonlyone 28.03.17 - 15:33
> Ein Konto kriegt bei Amazon ja nicht jeder.
Inwiefern ? Wer wird den da abgelehnt ?
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Gibt auch heute schon automatische Tankstellen, Karte rein, wird aufgeladen, man tankt selbst und fährt weg.
Auch Selbstbedienungs Bäcker gibts schon lange in Deutschland, sogar welche ganz ohne Kasse, da lädt man sich eine Karte auf, weil man sich in dem "Shop" anmeldet und läuft da durch, packt sich ein was man will und am Ausgang steckt man die Karte rein, der Einkauf wird bezahlt und man geht.
Funktioniert alles, problematisch ist das alles nicht. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: BlaM 4cheaters.de 28.03.17 - 15:52
Ich denke diese "Versorungspflicht" könnte man nur unterstellen wenn es beispielsweise keine weitere Einkaufsmöglichkeit im Ort gibt. Ansonsten kann sich ein Supermarkt mit Sicherheit raussuchen mit wem er Handel betreiben möchte und mit wem nicht (Thema: Vertragsfreiheit).
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Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 28.03.17 - 16:02
BlaM 4cheaters.de schrieb:
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> Ich denke diese "Versorungspflicht" könnte man nur unterstellen wenn es
> beispielsweise keine weitere Einkaufsmöglichkeit im Ort gibt.
Nope, gilt immer, gibt meines Wissens dazu BGH Urteile in denen es um Hausverbote ging.
theonlyone schrieb:
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> > Ein Konto kriegt bei Amazon ja nicht jeder.
>
> Inwiefern ? Wer wird den da abgelehnt ?
>
Wenn man mal eins hatte und das gesperrt wurde. Oder wenn das vom Ehepartner gesperrt wurde, da sperrt Amazon gerne das andere gleich mit. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: ichbinsmalwieder 28.03.17 - 16:16
quineloe schrieb:
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> Der Supermarkt mit Lebensmitteln bietet Grundversorgung an. Von besteht
> hier in Deutschland eine gewisse Versorungspflicht gegenüber allen Kunden,
> ohne individuelle Einzelprüfung jedes Kunden (worauf die
> Konto-Identifizierung ja hinausläuft)
>
> Ist der Laden dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet dann gilt das
> einfach für jeden, der reinspazieren kann.
>
> Ein Konto kriegt bei Amazon ja nicht jeder.
>
> Bei unserer Rechtslage kann so ein Amazon Go markt also ohnehin nicht
> existieren.
Was du dir da so zusammenreimst in deinem eigenartigem Universum...
1. gibt es so etwas wie eine "Versorgungspflicht" nicht
2. Darf sich jeder Händler seine Kunden aussuchen
3. sind Läden, für die man ein Kundenkonto braucht, nichts neues (z.B. Metro)
4. bekommt jeder ein Amazon-Konto, ausser er hat sich daneben benommen (Schufa) -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 28.03.17 - 17:02
1. BGH Urteil glauben oder "ichbinsmalwieder"... schwere Entscheidung
2. Nein, siehe 1.
3. Metro ist kein allgemeiner Publikumsverkehr.
4. Schufa? So ein Unfug. Wenn amazon dir oder eine dir nahestehenden Person das Konto gesperrt hat *kriegst du kein neues*. Habe ich vorhin schon geschrieben. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: ichbinsmalwieder 28.03.17 - 17:32
quineloe schrieb:
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> 1. BGH Urteil glauben oder "ichbinsmalwieder"... schwere Entscheidung
Leider behauptest du nur, dass es so ein BGH-Urteil gibt.
Ich behaupte: Es gibt keins.
Du darfst es mir aber gerne nennen falls es doch eins gibt. Ich lerne gerne dazu.
> 2. Nein, siehe 1.
Selbstverständlich darf sich nach wie vor jede Person aussuchen, mit wem sie Verträge eingeht und mit wem nicht.
> 3. Metro ist kein allgemeiner Publikumsverkehr.
Natürlich. Jeder darf da einkaufen, er muss sich nur vorher ein Kundenkonto erstellen lassen.
1:1 dieselbe Situation wie bei Amazon.
> 4. Schufa? So ein Unfug. Wenn amazon dir oder eine dir nahestehenden Person
> das Konto gesperrt hat *kriegst du kein neues*. Habe ich vorhin schon
> geschrieben.
Schufa war nur ein Beispiel.
Natürlich kann man sich auch auf andere Weise daneben benehmen, sodass man "Hausverbot" bei Amazon bekommt. Ist bei Aldi und Rewe auch nicht anders. Bei Amazon ist's nur ärgerlicher. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: plutoniumsulfat 28.03.17 - 17:42
ichbinsmalwieder schrieb:
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> > 3. Metro ist kein allgemeiner Publikumsverkehr.
>
> Natürlich. Jeder darf da einkaufen, er muss sich nur vorher ein Kundenkonto
> erstellen lassen.
> 1:1 dieselbe Situation wie bei Amazon.
Falsch, Metro ist Großhändler. Entsprechend bekommt man dort nur ein Kundenkonto, wenn man ein Gewerbe betreibt (oÄ). -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: Areon 28.03.17 - 17:47
Keine Ahnung woher du die Info hast, aber Offiziell haben im Metro nur Leute Zutritt die ein Gewerbe/Institution haben bzw. Selbstständig sind oder von ihrem Unternehmen eine Karte erhalten haben um dort einzukaufen, was Unternehmer inoffiziell mit ihren Zusatzkarten machen, ob die die an andere Personen geben die nicht bei denen angemeldet sind ist dahingestellt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.03.17 17:48 durch Areon. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 28.03.17 - 19:17
ichbinsmalwieder schrieb:
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>
> Schufa war nur ein Beispiel.
> Natürlich kann man sich auch auf andere Weise daneben benehmen, sodass man
> "Hausverbot" bei Amazon bekommt. Ist bei Aldi und Rewe auch nicht anders.
> Bei Amazon ist's nur ärgerlicher.
1. Aldi und Rewe dürfen dir kein grundloses Hausverbot geben. Amazon darf aber grundlos User aussperren. Daher ist der Vergleich schlicht nicht passend.
2. BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77 -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: amagol 28.03.17 - 19:25
quineloe schrieb:
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> 2. BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1979-07-13/i-zr-138_77/ ?
Ich bin mir nicht sicher was das (Hausverbot gegen Testkaeufer) mit dem Thread zu tun hat? -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 28.03.17 - 19:38
Wende es auf die anderen Urteile an, die sich darauf beziehen.
Ist Basiswissen, sorry isso. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: amagol 28.03.17 - 23:28
quineloe schrieb:
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> Wende es auf die anderen Urteile an, die sich darauf beziehen.
>
> Ist Basiswissen, sorry isso.
Wie du meinst. Es ist an den Haaren herbeigezogen. Denn selbst wenn du kein Hausverbot hast, muss dir niemand was verkaufen.
Ausserdem ist ja schon die Grundannahme "dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet" ungueltig, da ein Amazon Go Laden eben grade nur fuer Amazon-Kunden geoeffnet ist. Genauso wie einige Genossenschaftslaeden dich nur Einkaufen lassen wenn du dort Mitglied bist. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: Reudiga 29.03.17 - 09:25
Ich denke das Thema passt nicht so ganz.
1. Jeder kann sich ja bei Amazon anmelden, wenn man dort einkaufen will.
2. Gibt es ja sicher uach im Ort andere Läden
3. Gibt es auch Großmärkte, wo ich als normaler Kunde auch kaufen könnte. (wäre ich da angemeldet)
Im Grunde gibs das System mit Kundenerfassung ja, Großmärkte machen sowas ja nur. Und lassen eben nur Kunden rein, die sich dort angemeldet haben mit ihrem Gewerbe.
Und Einkaufen kann man dort auch normale Warengrößen. -
Vertragsfreiheit
Autor: Berner Rösti 29.03.17 - 09:30
quineloe schrieb:
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> Der Supermarkt mit Lebensmitteln bietet Grundversorgung an. Von besteht
> hier in Deutschland eine gewisse Versorungspflicht gegenüber allen Kunden,
> ohne individuelle Einzelprüfung jedes Kunden (worauf die
> Konto-Identifizierung ja hinausläuft)
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Jeder Händler darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte betreibt und mit wem nicht.
Eine Versorgungspflicht analog zur Beförderungspflicht bei Taxis gibt es im Einzelhandel nicht. -
Re: Vertragsfreiheit
Autor: der_wahre_hannes 29.03.17 - 11:13
Berner Rösti schrieb:
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> In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Jeder Händler darf sich
> aussuchen, mit wem er Geschäfte betreibt und mit wem nicht.
Solange man sich nicht "anders verhält als normale Kunden" darf ein Supermarkt niemanden rausschmeißen oder gar den Zutritt verwehren. Das Geschäft ist ja für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: ichbinsmalwieder 29.03.17 - 12:52
quineloe schrieb:
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> Wende es auf die anderen Urteile an, die sich darauf beziehen.
Urteile sind immer Einzelfallurteile, auch BGH-Urteile.
Wenn die Umstände anders sind, kann man sie auch nicht übertragen.
> Ist Basiswissen, sorry isso.
"isso" ist also dein "Argument".
Naja, so kann man auch eine Diskussion beenden. -
Re: Vertragsfreiheit
Autor: Berner Rösti 29.03.17 - 13:47
der_wahre_hannes schrieb:
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> Berner Rösti schrieb:
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> > In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Jeder Händler darf sich
> > aussuchen, mit wem er Geschäfte betreibt und mit wem nicht.
>
> Solange man sich nicht "anders verhält als normale Kunden" darf ein
> Supermarkt niemanden rausschmeißen oder gar den Zutritt verwehren. Das
> Geschäft ist ja für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet.
Insofern er für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet hat. Wenn der Zutritt nur Kunden gewährt wird, dann nicht. ;) -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: Berner Rösti 29.03.17 - 14:38
ichbinsmalwieder schrieb:
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> quineloe schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Wende es auf die anderen Urteile an, die sich darauf beziehen.
>
> Urteile sind immer Einzelfallurteile, auch BGH-Urteile.
> Wenn die Umstände anders sind, kann man sie auch nicht übertragen.
>
> > Ist Basiswissen, sorry isso.
>
> "isso" ist also dein "Argument".
> Naja, so kann man auch eine Diskussion beenden.
"isso" ist die Abkürzung für "Ich schrei sonst!" -
Re: Wenn man kein Amazonkonto hat?
Autor: quineloe 29.03.17 - 17:47
Was weiß ein Schweizer schon von Deutschland.



