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Rechtliche Hindernisse in Deutschland
Autor: borg 03.12.13 - 19:08
In Deutschland ist kein autonomer Flug von unbemannten Fluggeräten
erlaubt.
Auch bei FPV muss ein Spotter mit direkter Sicht auf das Fluggerät
und Eingreifmöglichkeit in die Steuerung vorhanden sein. Das Abwerfen
von Ladung ist verboten (ausser Wasser/Sandbalast bei Ballons bzw.
Luftschiffen bzw. Schleppleinen beim Segelflug und
Schlepptransparente unter streng reglementierten Bedingungen).
Übrigens das Abschiessen eines ferngesteuerten Flugzeuges - auch über
dem eigenen Grundstück, selbst wenn nur eine Zwille verwendet wird,
ist ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr. Auch dann, wenn
"nur" Nachbars mit Kamera ausgestattete "Spielzeug-Kopter"
runtergeholt wird.
Wer jedoch meint "einfach so" einen momentan überall im
Eihnachtsgeschäft angebotenen 80¤-Heli einfach im Garten fliegen
lassen zu dürfen, ist ebenfalls auf dem Holzweg. Es gelten für ihn
die Vorschriften für Modellflug, Versicherungspflicht (nicht die
Familienhaftpflicht) und Luftfahrtgesetze. -
Re: Rechtliche Hindernisse in Deutschland
Autor: Sebbi 04.12.13 - 10:45
borg schrieb:
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> Wer jedoch meint "einfach so" einen momentan überall im
> Eihnachtsgeschäft angebotenen 80¤-Heli einfach im Garten fliegen
> lassen zu dürfen, ist ebenfalls auf dem Holzweg. Es gelten für ihn
> die Vorschriften für Modellflug, Versicherungspflicht (nicht die
> Familienhaftpflicht) und Luftfahrtgesetze.
Naja, manche Haftpflichtversicherungen beinhalten auch kleine Motorflugmodelle und nicht nur den Drachenflug. Und wenn nicht, so eine Zusatzversicherung kostet ja nicht die Welt und so ein kleiner Weihnachtsheli darf durchaus in Gärten geflogen werden ... oder gibt's schon die 5+ Kilo Modelle mit Benzinmotor für so wenig Geld zu haben? ;-) -
Re: Rechtliche Hindernisse in Deutschland
Autor: OmegaForce 04.12.13 - 11:50
Sebbi schrieb:
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> borg schrieb:
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> >
> > Wer jedoch meint "einfach so" einen momentan überall im
> > Eihnachtsgeschäft angebotenen 80¤-Heli einfach im Garten fliegen
> > lassen zu dürfen, ist ebenfalls auf dem Holzweg. Es gelten für ihn
> > die Vorschriften für Modellflug, Versicherungspflicht (nicht die
> > Familienhaftpflicht) und Luftfahrtgesetze.
>
> Naja, manche Haftpflichtversicherungen beinhalten auch kleine
> Motorflugmodelle und nicht nur den Drachenflug. Und wenn nicht, so eine
> Zusatzversicherung kostet ja nicht die Welt und so ein kleiner
> Weihnachtsheli darf durchaus in Gärten geflogen werden ... oder gibt's
> schon die 5+ Kilo Modelle mit Benzinmotor für so wenig Geld zu haben? ;-)
Nein gibt es nicht :) und nein es ist auch nicht verboten. Ein Weihnachtsgeschenk zu nutzen dafür braucht man keine Versicherung und auch keinen Zusatzt. Gut jetzt wird bestimmt das Ding kommen, "wenn man den Nachbarn damit", ja kenn ich schon die Geschichte, sofern man dies nicht Mutmaßlich tut. Und z.B. nur im Drehen mal eben das Nachbars Grundstück, mit ner Linse, erwicht gibts da keine Problemme.