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Umgehungsmöglichkeiten
Autor: me2 24.03.10 - 11:17
Mal eine Frage, gibt es einen Grund warum ein Händler nicht folgendes machen könnte:
Online-Shop-Angebot:
- Produkt P zum Preis X
Amazon-Angebot:
- Kombination aus "Produkt P + 1 Tüte Gummibärchen" zum Preis: X+G
wobei G ungefähr der Höhe der Amazongebühren entspricht.
Es sind ja dann zwei unterschiedliche Angebote, die nicht miteinander vergleichbar sind.
Statt Gummibärchen kann das auch etwas beliebiges anderes sein, aber es sollte aus Händlersicht natürlich unter der Amazongebühr G liegen und für den Kunden im Regelfall eigentlich nutzlos, aber gerade noch als Alibi für einen höheren Preis ausreichen. Zum Beispiel ein hübscher Kieselstein würde auch funktionieren, da man für Dekoartikel ja sowieso beliebige Preise rechtfertigen kann.
Wenn das mehrere Händler so machen würden und eventuell etwas ähnliches verwenden, dann würde die Tüte Gummibärchen oder der hübsche Kieselstein sogar zum Symbol für "Es gibt einen Online-Shop, wo du das Angebot ohne Gummibärchen/Kieselstein billiger haben kannst."
/me -
Re: Umgehungsmöglichkeiten
Autor: BUfr 25.03.10 - 10:22
Hi me2,
prinzipiell keine falsche Denkweise, aber gerade im Bereich Elektronik, in dem Kunden nach ganz bestimmten Artikeln suchen, sind solche Bundles
a. schwer zu vermitteln,
b. in Preissuchmaschinen nicht leicht zu finden und
c. bei Amazon als neuer Artikel gelistet, so dass das Angebot im Marketplace nicht mer am "eigentlichen" Artikel mit angeboten wird.
Wurde auch alles schon versucht, weil z.B. an Zubehör mehr verdient werden kann als am Elektronik-Artikel selber.
Viele Grüße,
BUfr