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Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

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  1. Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: lost_bit 17.02.20 - 07:37

    (kt)

  2. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: BangerzZ 17.02.20 - 07:57

    Wird teuer wenn da jedes mal ein Polizei oder Zoll-Beamter in die USA reisen muss.

  3. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: lost_bit 17.02.20 - 08:12

    Es ging mir dabei eher um die Situation hier in Deutschland. XD

  4. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: drvsouth 17.02.20 - 08:51

    Wenn du das vertraglich vereinbarst, daß auch dein Arbeitgeber deine Tasche kontrollieren darf, ist das völlig ok.

    In meinem Kabelinternetvertrag steht auch drin, daß ich einem Techniker nach Terminvereinbarung Zugang zur Kabeldose und Verteiler gewähren muß. Anders käme mein Anbieter ja gar nicht an sein Eigentum dran.
    Soll der jedes Mal die Polizei mitbringen, wenn er meine Wohnung betreten will?

  5. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: elgooG 17.02.20 - 09:03

    In den USA läuft das eben anders. Arbeitnehmerrechte und Persönlichkeitsrechte sind da stark eingeschränkt. Da ist Apple weder Musterschüler noch Sorgenkind und es ist keine Seltenheit, dass man von der eigenen Entlassung erst dann erfährt, wenn Morgens die Schlüsselkarte nicht mehr funktioniert und man nur mehr einen Karton mit persönlichen Gegenständen aus dem Büro in die Hand gedrückt bekommt. Auch, dass die Security entlassene Mitarbeiter wie Schwerverbrecher abführt ist nichts Besonderes.

  6. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: Fettoni 17.02.20 - 09:18

    drvsouth schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn du das vertraglich vereinbarst, daß auch dein Arbeitgeber deine Tasche
    > kontrollieren darf, ist das völlig ok.

    Ich bin kein Jurist, aber das bezweifle ich stark. Reinschreiben können die das zwar, aber vor Gericht hält das denke ich nicht stand.

  7. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: Thurius 17.02.20 - 09:23

    lost_bit schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > (kt)




    „Sind Taschenkontrollen beim Verlassen des Betriebsgeländes aufgrund einer Betriebsvereinbarung zugelassen, kann der Arbeitgeber sie auch nach Abmeldung von der Arbeitszeit durchführen.“

    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/zulaessigkeit-von-taschenkontrollen-nach-arbeitsschluss/details/anzeige/?type=999&cHash=3eebc78ce3c70bb0fcdbabd3ddda2286

  8. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: drvsouth 17.02.20 - 09:38

    Fettoni schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > drvsouth schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Wenn du das vertraglich vereinbarst, daß auch dein Arbeitgeber deine
    > Tasche
    > > kontrollieren darf, ist das völlig ok.
    >
    > Ich bin kein Jurist, aber das bezweifle ich stark. Reinschreiben können die
    > das zwar, aber vor Gericht hält das denke ich nicht stand.

    Wenn ich den Kontrollen vertraglich zustimme, sehe ich da kein Problem.
    Ich könnte auch einem Tätowierer vertraglich erlauben, mich zu verletzen, obwohl er das gesetzlich nicht darf.
    Wenn ich den Kontrollen nicht mehr zustimmen will, dann wird halt der Arbeitsvertrag hinfällig.

  9. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: trinkhorn 17.02.20 - 09:50

    Gerade im Arbeitsrecht gibt es viele Ausnahmen wo eben (Dienst)verträge das geltende Recht nicht aushebeln können, weil davon auszugehen ist, dass diese Verträge nur in einzelnen Punkten ausgehandelt, aber im Endeffekt von Seite des Arbeitgebers vorgegeben werden, der ganz andere Juristische Ressourcen hat als der Arbeitnehmer. Daher wird der Arbeitnehmer vor einigen unzulässigen Klauseln geschützt.
    So zumindest in Deutschland. In den USA kann das ganz anders aussehen.

  10. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: Fettoni 17.02.20 - 10:09

    drvsouth schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn ich den Kontrollen vertraglich zustimme, sehe ich da kein Problem.
    > Ich könnte auch einem Tätowierer vertraglich erlauben, mich zu verletzen,
    > obwohl er das gesetzlich nicht darf.
    > Wenn ich den Kontrollen nicht mehr zustimmen will, dann wird halt der
    > Arbeitsvertrag hinfällig.

    Wenn es so wäre gäbe es in Deutschland ausschließlich Arbeitsverträge, die den Arbeitnehmer stark benachteiligen.
    So einfach ist es aber zum Glück nicht. Schau dir mal die unzähligen Urteile zu Arbeitsverträgen an (mal als Beispiel die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten").

  11. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: Fettoni 17.02.20 - 10:27

    Ich finde es ja interessant, dass sie zwar eindeutig entschieden haben, dass es außerhalb der Arbeitszeit passieren darf, aber gleichzeitig die Frage offen lassen, ob die Zeit bezahlt werden muss.

    > Ausdrücklich offen ließ das LAG die vergütungsrechtliche Frage, ob ein durch die Kontrollen
    > entstehender Mehraufwand an Zeit vom Arbeitgeber als Arbeitszeit zu bezahlen sei.

    > Das Gericht hat offen gelassen, ob für die Zeit der Kontrolle ein Entgeltanspruch besteht. Dies ist
    > meiner Ansicht nach der Fall. Jeder Betroffene sollte daher die Bezahlung einfordern.

  12. Re: Taschenkontrolle darf nur die Polizei bzw. Zoll. Sonst niemand! (Kt)

    Autor: Wiki-Nger 18.02.20 - 08:44

    In den USA gibt es ähnliche Kontrollen sogar an Supermarktausgängen, z.B. bei Costco, Walmart, Best Buy… Du wirst aufgefordert, Deinen Kassenbon vorzuzeigen, und Dein Einkaufswagen und gegebenenfalls sogar Deine Taschen werden kontrolliert.

    Im Falle von Costco (ein Großhändler ähnlich wie Metro) ist das wohl sogar zulässig, weil Du Dich beim Abschluss der Mitgliedschaft – ohne die man dort nicht einkaufen darf – damit einverstanden erklärst, oder eher erklären musst. Bei den anderen machen viele freiwillig mit, weil sie entweder sehr nett oder sich anscheinend ihrer verfassungsmäßigen Rechte nicht bewusst sind.

    Ich habe neulich eine Geschichte gelesen, wo ein Kunde bei Best Buy mit der (verdachtsunabhängigen) Kontrolle nicht einverstanden war, und einfach gehen wollte. Ein Sicherheitsangestellter versuchte dann, ihn am Verlassen des Ladens zu hindern. Genannter Kunde hat Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet, ich wünsche ihm vor Gericht alles Gute!

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