-
Richtig so
Autor: AlphaStatus 02.12.14 - 11:10
Das Strafrecht sollte zwischen finanziellen Delikten und welchen mit direktem Personenachaden für Leib und Leben unterscheiden.
Letzteres kann so dark wie möglich bestraft werden, für ersteres sind 250 Jahre grob unverhältnismäßig.
Da ist das deutsche System besser. -
Re: Richtig so
Autor: Denkanstoss 02.12.14 - 11:47
Wenn sich also ein Anlageberater mit Deinen Ersparnissen verzockt, Du dadurch nicht mehr oder weniger in deine Altersvorsorge investieren kann, Du dadurch voll in die Altersarmut rutscht, gesundheitlichen Schaden davon trägst soll dieser Berater mit einer Bewährungsstrafe davon kommen? Es ist ja nicht direkt ein körperlicher Schaden entstanden nach Deiner Auffassung...
-
Re: Richtig so
Autor: phre4k 02.12.14 - 12:13
Na ja, i.d.R. kommen Versicherungen für so etwas auf. Und wer zum Anlageberater geht, weiß genau, dass er zockt. Oder (= wenn er es nicht weiß) ist so dumm, dass er es verdient hat, abgezogen zu werden.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 02.12.14 12:13 durch phre4k. -
Re: Richtig so
Autor: Icestorm 02.12.14 - 12:29
phre4k schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Na ja, i.d.R. kommen Versicherungen für so etwas auf. Und wer zum
> Anlageberater geht, weiß genau, dass er zockt. Oder (= wenn er es nicht
> weiß) ist so dumm, dass er es verdient hat, abgezogen zu werden.
Ein Anlageberater, der seinen Kunden rät, wie sie ihr Vermögen auf Festverzinsliche, Staatspapiere, Pfandbriefe und sichere DAX-Titel aufteilen, soll zocken? -
Ja.
Autor: Yes!Yes!Yes! 02.12.14 - 12:58
"Anlegen" ist immer "Zocken". Man kann das Risiko nur minimieren, nicht völlig eliminieren.
-
Re: Richtig so
Autor: S-Talker 02.12.14 - 13:52
phre4k schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Na ja, i.d.R. kommen Versicherungen für so etwas auf. Und wer zum
> Anlageberater geht, weiß genau, dass er zockt. Oder (= wenn er es nicht
> weiß) ist so dumm, dass er es verdient hat, abgezogen zu werden.
Betrug und Diebstahl sind Betrug und Diebstahl. Ob Versicherungen dafür aufkommen ist doch unerheblich. Versicherungen verteilen den Diebstahl doch nur auf viele. Das Geld ist ja nicht "plötzlich wieder da".
AlphaStatus schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das Strafrecht sollte zwischen finanziellen Delikten und welchen mit
> direktem Personenachaden für Leib und Leben unterscheiden.
>
> Letzteres kann so dark wie möglich bestraft werden, für ersteres sind 250
> Jahre grob unverhältnismäßig.
>
> Da ist das deutsche System besser.
Das mag für uns Deutsche unvorstellbar klingen, aber vielen Ländern - wie den USA - sterben Menschen vorzeitig, weil sie sich keine KV und Behandlungen leisten können.
Deswegen gibt es bei uns 15 Jahre und in den USA 250 Jahre für finanzielle Delikte. Klingt für mich fair. -
Re: Richtig so
Autor: Jasmin26 02.12.14 - 14:43
Was ist daran fair ?
-
Re: Richtig so
Autor: Denkanstoss 02.12.14 - 19:24
Falsche Frage. Wo ist der Zusammenhang zwischen der KV und dem Strafrecht?



