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Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: elknipso 24.11.20 - 11:21
Das ist ja auch vollkommen logisch und richtig so.
In der Praxis wird es eh nur dazu kommen wenn ein Käufer unberechtigt Geld über Paypal zurück bekommen hat, zum Beispiel durch vorspielen falscher Tatsachen. Wenn die Rückerstattung gerechtfertigt war, wird kein Händler so wahnsinnig sein, den Rechtsweg dagegen zu bestreiten. -
Re: Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: Zerberus1010 24.11.20 - 13:04
Richtig und logisch?
Du kaufst Ware, schickst die defekte zurück und musst dann dennoch zahlen?
der VERKÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL und AKZEPTIERT, dass Kunden ihr Geld zurückfordern können. Der KÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL, dass er Geld Zurückfordern darf.
Der Käufer und Verkäufer haben einen Vertrag in dem sie die Richtlinen von Paypal akzeptieren.
Eine zurück gebuchte Forderung erlischt ja nicht, es sei denn der Vertrag wurde mit Rücksendung der Ware aufgehoben.
Dann versteh ich die Mahnung und das Urteil nicht. -
Re: Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: elknipso 24.11.20 - 13:11
Zerberus1010 schrieb:
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> Richtig und logisch?
>
> Du kaufst Ware, schickst die defekte zurück und musst dann dennoch zahlen?
Darum geht es nicht.
Hier hat der Käufer offensichtlich irgendwas widerrechtliches gemacht, sonst wäre der Händler nicht so wahnsinnig und würde dagegen gerichtlich vorgehen.
>
> der VERKÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL und AKZEPTIERT, dass Kunden ihr
> Geld zurückfordern können. Der KÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL, dass er
> Geld Zurückfordern darf.
> Der Käufer und Verkäufer haben einen Vertrag in dem sie die Richtlinen von
> Paypal akzeptieren.
Das hat damit nichts zu tun.
> Eine zurück gebuchte Forderung erlischt ja nicht, es sei denn der Vertrag
> wurde mit Rücksendung der Ware aufgehoben.
Genau, und aus dem Grund geht der Händler dagegen vor, weil er sein Geld wieder haben will, dass ihm augenscheinlich rechtswidrig entzogen wurde. -
Re: Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: ntldr 24.11.20 - 13:44
elknipso schrieb:
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> Zerberus1010 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Richtig und logisch?
> >
> > Du kaufst Ware, schickst die defekte zurück und musst dann dennoch
> zahlen?
>
> Darum geht es nicht.
> Hier hat der Käufer offensichtlich irgendwas widerrechtliches gemacht,
> sonst wäre der Händler nicht so wahnsinnig und würde dagegen gerichtlich
> vorgehen.
Der Händler geht (noch) gar nicht gerichtlich vor, sondern hat bislang nur eine Mahnung gesendet. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass der Käufer irgendetwas widerrechtliches gemacht hat. Die einfachere Erklärung ist, dass die Ware in der Retourenannahme aus irgendeinem Grund nicht zur Bestellung zugeordnet wurde. Da geht dann irgendwann intern ein Ticket auf: "Käufer hat das Geld, aber die Rücksendung ist nicht eingegangen" und die Mahnung geht fast automatisch raus. Der Mitarbeiter im Büro des Händlers geht ja nicht extra im Lager auf Paketsuche. -
Re: Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: quineloe 24.11.20 - 13:52
Zerberus1010 schrieb:
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> Dann versteh ich die Mahnung und das Urteil nicht.
Die Mahnung und das Urteil sind zwei völlig getrennte Verfahren. Der Käufer des defekten Gegenstandes hat eine Mahnung erhalten.
Geurteilt wurde aber in einem völlig anderen Fall! Das ist einfach schlampig artikuliert.
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Re: Das ist ja auch vollkommen logisch
Autor: Lacrimula 24.11.20 - 16:29
Zerberus1010 schrieb:
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> Richtig und logisch?
>
> Du kaufst Ware, schickst die defekte zurück und musst dann dennoch zahlen?
>
> der VERKÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL und AKZEPTIERT, dass Kunden ihr
> Geld zurückfordern können. Der KÄUFER hat einen VERTRAG mit PAYPAL, dass er
> Geld Zurückfordern darf.
> Der Käufer und Verkäufer haben einen Vertrag in dem sie die Richtlinen von
> Paypal akzeptieren.
>
> Eine zurück gebuchte Forderung erlischt ja nicht, es sei denn der Vertrag
> wurde mit Rücksendung der Ware aufgehoben.
>
> Dann versteh ich die Mahnung und das Urteil nicht.
Der Käufer hat ja nach § 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung und kann sich entweder für die Mangelbeseitigung oder Neuware entscheiden. Je nach Verhältnismäßigkeit hat der Verkäufer hier aber auch noch mitzureden.
Diese Mitsprache wird dem Händler durch eigenmächtiges Zurückschicken der Waren jedoch genommen, denn er könnte auch jemanden vorbeischicken, der die Sache repariert etc.
Deshalb vermute ich, dass der Käufer einfach nicht mit dem Händler kommuniziert hat und direkt, weil es ja bequemer ist, den Käuferschutz aktiviert hat.
Hatte mal bei Ebay ein Handy verkauft, was zwei Jahre lang tadellos lief und vor dem Versenden auf Funktion überprüft wurde. Der Kunde schrieb mir dann, dass der Akku sehr warm würde und nicht richtig laden würde. Zudem hätte bereits einen Reparataturservice angefragt, der es für 100¤ machen würde (Verkaufspreis des Mobiltelefons waren 180¤). Als ich darum bat, mir den Schaden glaubwürdiger zu machen, da der Kunde bei Gebrauchtartikeln in der Beweispflicht ist, schraubte er plötzlich runter, dass die Akkureparatur doch nur für 50¤ gemacht werden könne.
Auch das lehnte ich ab, weil ich aufgrund der allgemeinen Kommunikation das Gefühl hatte, dass der Kerl einfach nur ein neues Akku auf meine Kosten haben wollte. Er war nämlich auch auf meinen Vorschlag, mir das Handy zurückzuschicken, nicht eingegangen. Merkwürdig, oder?
Zack, hatte er den Käuferschutz aktiviert und die 180¤ zurückgebucht. Ergebnis war, dass der Kunde die Ware UND das Geld hatte und ich mit nichts da stand.
Ich sehe das als eindeutige Aushebelung des deutschen Rechts und ich bin froh, dass Paypal damit nicht durchkommt. Es gibt einen Grund, warum die Nacherfüllung so gestaltet ist, wie sie ist und Paypal kann sich da kein eigenes Süppchen kochen, um eine höhere Kundenfreundlichkeit vorzugaukeln.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.11.20 16:34 durch Lacrimula.