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Aktien
Autor: Magdalis 02.03.23 - 10:33
> Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen müssen ebenso wie Spekulationsgewinne mit Aktien versteuert werden.
@Golem
Das ist grob falsch und sollte unbedingt korrigiert werden. Die "Spekulationsfrist" existiert bei Aktien schon lange nicht mehr.
Im übrigen stellt das Urteil nur das fest, was ohnehin schon bekannt ist. -
Re: Aktien
Autor: AllDayPiano 02.03.23 - 10:39
Was hat das mit der Spekulationsfrist zu tun?
Egal, wie lange die Aktien liegen, es werden 25% KESt auf den Zuwachs fällig. -
Re: Aktien
Autor: Emulex 02.03.23 - 10:42
AllDayPiano schrieb:
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> Was hat das mit der Spekulationsfrist zu tun?
>
> Egal, wie lange die Aktien liegen, es werden 25% KESt auf den Zuwachs
> fällig.
Ja, eben.
Das ist komplett anders als bei Bitcoin oder z.B. Gold - beides unterliegt der Spekulationsfrist und ist somit bei Veräusserung innerhalb eines Jahres dem Einkommen aufzuschlagen.
Danach ist es steuerfrei.
Aktien werden pauschal versteuert - immer. Das war vor - ich glaub - 2008 auch anders. -
Re: Aktien
Autor: AllDayPiano 02.03.23 - 10:54
Ach ok, ja dann stört sich der TO zu recht daran.
Das hatte ich jetzt falsch gelesen. -
Re: Aktien
Autor: fg (Golem.de) 02.03.23 - 11:23
Hallo!
Vielen Dank für den Hinweis. Da der Vergleich mit der Versteuerung von Gewinnen aus Aktiengeschäften in diesem Fall missverständlich sein könnte, haben wir den Hinweis entfernt.
Grüße
Friedhelm Greis
Golem.de -
Re: Aktien
Autor: robinx999 02.03.23 - 12:36
> Danach ist es steuerfrei.
> Aktien werden pauschal versteuert - immer. Das war vor - ich glaub - 2008
> auch anders.
Genau vor 2009 gab es bei Aktien auch eine Haltefrist von einem Jahr. Diese galt für alle Aktien die vor 2009 gekauft wurden und ich meine am 1.1.2019 wurde steuerlich so getan als seien sie verkauft und dann direkt gekauft worden so dass alle Gewinne ab dem 1.1.2019 steuerpflichtig wurden, auch beim Altbestand. -
Re: Aktien
Autor: Peace Ð 02.03.23 - 14:15
Emulex schrieb:
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> AllDayPiano schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Was hat das mit der Spekulationsfrist zu tun?
> >
> > Egal, wie lange die Aktien liegen, es werden 25% KESt auf den Zuwachs
> > fällig.
>
> Ja, eben.
> Das ist komplett anders als bei Bitcoin oder z.B. Gold - beides unterliegt
> der Spekulationsfrist und ist somit bei Veräusserung innerhalb eines Jahres
> dem Einkommen aufzuschlagen.
> Danach ist es steuerfrei.
> Aktien werden pauschal versteuert - immer. Das war vor - ich glaub - 2008
> auch anders.
Immer? Aber doch erst nach dem 1000¤ Freibetrag, oder? -
Re: Aktien
Autor: Emulex 02.03.23 - 14:34
Peace Ð schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> Immer? Aber doch erst nach dem 1000¤ Freibetrag, oder?
Keine Ahnung ob das 1000¤ grad sind, aber ja der Freibetrag gilt natürlich.
Es gibt auch die Möglichkeit alternativ zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn einem das günstiger kommt als die 25%+Soli. -
Re: Aktien
Autor: BlueBird12 02.03.23 - 14:35
Peace Ð schrieb:
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> Emulex schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > AllDayPiano schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Was hat das mit der Spekulationsfrist zu tun?
> > >
> > > Egal, wie lange die Aktien liegen, es werden 25% KESt auf den Zuwachs
> > > fällig.
> >
> > Ja, eben.
> > Das ist komplett anders als bei Bitcoin oder z.B. Gold - beides
> unterliegt
> > der Spekulationsfrist und ist somit bei Veräusserung innerhalb eines
> Jahres
> > dem Einkommen aufzuschlagen.
> > Danach ist es steuerfrei.
> > Aktien werden pauschal versteuert - immer. Das war vor - ich glaub -
> 2008
> > auch anders.
>
> Immer? Aber doch erst nach dem 1000¤ Freibetrag, oder?
Wer mehr als 64.350 Euro brutto im Jahr 2022 verdient hat und nicht privat krankenversichert ist muss sogar Krankenkassenbeiträge auf jegliche Kapitalerträge ab dem 0. Euro bezahlen (ddafür gilt der Freibetrag nicht). Ab 2023 müssen dann diese Beiträge auch auf die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds gezahlt werden, da der Basiszins erstmalig seit über 10 Jahren wieder postitiv ist. Da ja hier im Forum bei golem alle 6 stellig verdienen (zumindest scheint es ja so wenn man mal wieder ein Artikel über Gehälter handelt), dürften das dann ja hier einige sein für die das gilt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.23 14:37 durch BlueBird12. -
Re: Aktien
Autor: Emulex 02.03.23 - 14:38
BlueBird12 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> Wer mehr als 64.350 Euro brutto im Jahr 2022 verdient hat und nicht privat
> krankenversichert ist muss sogar Krankenkassenbeiträge auf jegliche
> Kapitalerträge ab dem 0. Euro bezahlen (ddafür gilt der Freibetrag nicht).
> Ab 2023 müssen dann diese Beiträge auch auf die Vorabpauschale für
> thesaurierende Fonds gezahlt werden, da der Basiszins erstmalig seit über
> 10 Jahren wieder postitiv ist. Da ja hier im Forum bei golem alle 6 stellig
> verdienen (zumindest scheint es ja so wenn man mal wieder ein Artikel über
> Gehälter handelt), dürften das dann ja hier einige sein für die das gilt.
What?
Seit wann denn das?
War das nicht nur bei freiwillig GKV-Versicherten irgendwie relevant?
Edit: Das ist doch ohnehin ungefähr die Beitragsbemessungsgrenze, also wie soll das angehen, dass man dann noch oben drauf was zahlt?
Ich glaub da hast du was falsch verstanden.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.23 14:47 durch Emulex. -
Re: Aktien
Autor: Potrimpo 02.03.23 - 15:15
Sorry, Blödsinn.
Beitrag hinsichtlich Beitragsbemessungsgrenze iin der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Höchstbeitrag.
Der ändert sich kein Jota wegen irgendwelcher Einkünfte.
Auf welchen Pfaden wandelst Du?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.23 15:23 durch Potrimpo. -
Re: Aktien
Autor: BlueBird12 02.03.23 - 22:01
Emulex schrieb:
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> BlueBird12 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> >
> > Wer mehr als 64.350 Euro brutto im Jahr 2022 verdient hat und nicht
> privat
> > krankenversichert ist muss sogar Krankenkassenbeiträge auf jegliche
> > Kapitalerträge ab dem 0. Euro bezahlen (ddafür gilt der Freibetrag
> nicht).
> > Ab 2023 müssen dann diese Beiträge auch auf die Vorabpauschale für
> > thesaurierende Fonds gezahlt werden, da der Basiszins erstmalig seit
> über
> > 10 Jahren wieder postitiv ist. Da ja hier im Forum bei golem alle 6
> stellig
> > verdienen (zumindest scheint es ja so wenn man mal wieder ein Artikel
> über
> > Gehälter handelt), dürften das dann ja hier einige sein für die das
> gilt.
>
> What?
> Seit wann denn das?
> War das nicht nur bei freiwillig GKV-Versicherten irgendwie relevant?
>
> Edit: Das ist doch ohnehin ungefähr die Beitragsbemessungsgrenze, also wie
> soll das angehen, dass man dann noch oben drauf was zahlt?
> Ich glaub da hast du was falsch verstanden.
Wenn du 2022 mehr als 64.350 Euro brutto verdient hast bist du freiwillig gesetzlich versichert.
Sprich du kannst dir aussuchen ob die dich privat versicherst. Wirst du nicht tätig, bleibst du in der gesetzlichen Krankenkasse, aber eben nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Das passiert alles automatisch, du kriegst auch keine Banchrichtigung von der KK. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich drauf hinzuweisen. -
Re: Aktien
Autor: BlueBird12 02.03.23 - 22:11
Potrimpo schrieb:
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> Sorry, Blödsinn.
>
> Beitrag hinsichtlich Beitragsbemessungsgrenze iin der gesetzlichen
> Krankenversicherung ist der Höchstbeitrag.
>
> Der ändert sich kein Jota wegen irgendwelcher Einkünfte.
>
> Auf welchen Pfaden wandelst Du?
Leider kein Blödsinn.
Wie schon deinem Vorposter beschrieben: wenn du 2022 mehr als 64.350 Euro brutto verdient hast (dieses Jahr sind es 66600 Euro?) bist du nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern freiwillig versichert. Auf alle Kapitalerträge müssen dann Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Was du schreibst mit der Beitragsbemessunggrenze gilt nur wenn du privat versichert bist.
Sprich: hast du dich beim überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze privat versichert gild die Beitragsbemessunggrenze. Bleibst du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse fallen wie schon geschrieben für alle Kaptialerträge Krankenkassenbeiträge an (auch für die Vorabpauschale von therausierenden Fonds). -
Re: Aktien
Autor: BlueBird12 02.03.23 - 22:33
Hier mal ein Link dazu:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenkasse-pflichtversichert-freiwillig-oder-privat-29354
Zitat:
"Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. Versicherte zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen."
Edit: ok jetzt bin ich verwirrt.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html
Dort steht im Prinzip dasselbe wie bei der Verbraucherzentrale. Zusätzlich steht odrt aber:
"Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von ... berücksichtig."
Nur wie soll das gehen? Die Beitragsbemessungsgrundlage ist ja niedriger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. wenn man frewillig gesetzlich versichert ist (demensprechend die Jahresabreitsentgeltgrenze überschritten hat) hat man ja sowieso schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, d.h. würden Kapitalerträge ja keine Rolle mehr spielen. Wird aber explizit dort genannt in den Quellen.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.23 22:41 durch BlueBird12. -
Re: Aktien
Autor: BlueBird12 02.03.23 - 22:50
Ok hast Recht.
Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte. Mein Fehler war, dass ich nur von Angestellten ausgegangen bin. Aber Nicht-Angestellte können ja scheinbar bereits unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichert sein und dann könne sie mit dem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dann macht das aus den Quellen auch wieder Sinn.
Asche auf mein Haupt.
Sorry für die entstandende Verwirrung. -
Re: Aktien
Autor: Emulex 03.03.23 - 07:03
BlueBird12 schrieb:
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> Ok hast Recht.
> Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.
> Mein Fehler war, dass ich nur von Angestellten ausgegangen bin. Aber
> Nicht-Angestellte können ja scheinbar bereits unter der
> Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichert sein und dann
> könne sie mit dem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dann
> macht das aus den Quellen auch wieder Sinn.
>
> Asche auf mein Haupt.
> Sorry für die entstandende Verwirrung.
Trotzdem danke fürs recherchieren - so ganz sicher kann man sich ja nie sein was gerade "Stand des Wahnsinns" im Steuerrecht ist ;) -
Re: Aktien
Autor: Potrimpo 03.03.23 - 12:42
Ich habe das gelernt... Mag einen Unterschied bedeuten.
Höchstbeitrag gesetzliche Krankenversicherung xx% der Jahredarbeitsentgeltgrenze.. Nie mehr (jedenfalls seit über 100 Jahren, außer die jetzigen Zusatzbeiträge - kassenabhängig) ca. 75% der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung).
Deswegen auch Maximalbeitrag bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bzw. JYAhresarbeitentgeltgrenze.
Rente ist übrigens die selbe für Personen über 10 Mio oder auch an der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein Mensch der 1 Mio verdient hat wie der mit 100..000 EUR den selben Beitrag, aber auch nur den selben Anspruch.
Edit: Typo
1 mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.23 12:45 durch Potrimpo.



