1. Foren
  2. Kommentare
  3. Wirtschaft-Forum
  4. Alle Kommentare zum Artikel
  5. › Gerichtsurteil: Gewinne aus…

Verständnisfrage

  1. Thema

Neues Thema


  1. Verständnisfrage

    Autor: dirk1405 02.03.23 - 13:07

    D.h. dass das Auszahlen wie bisher Steuerpflichtig ist.
    Das reine Bezahlen mit Bitcoin aber weiterhin normal ohne Steuergedöns möglich ist oder?

  2. Re: Verständnisfrage

    Autor: Emulex 02.03.23 - 13:25

    dirk1405 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > D.h. dass das Auszahlen wie bisher Steuerpflichtig ist.
    > Das reine Bezahlen mit Bitcoin aber weiterhin normal ohne Steuergedöns
    > möglich ist oder?

    Das mag ein noch nicht vom Finanzamt begriffenes Problem sein, aber ganz sicher wäre auch das steuerpflichtig wenn es auffällt.
    Vergleichbar mit Gold.
    Wenn du Gold kaufst und innerhalb eines Jahres veräusserst - egal ob im Tausch mit Sachwerten oder Geld - ist der eventuelle Gewinn (=Wert zum Zeitpunkt der Veräusserung abzüglich Anschaffungskosten) zu versteuern.

    Das ist natürlich keine Steuerberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht anhand von Erfahrungswerten und persönlichem Wissen rund um das Thema.

  3. Re: Verständnisfrage

    Autor: Shred 02.03.23 - 13:34

    Im Artikel steht:

    > "Bitcoin, Ethereum und Monero sind wirtschaftlich betrachtet als Zahlungsmittel anzusehen."

    Ich würde das so interpretieren:

    - Du kaufst etwas und bezahlst direkt mit Bitcoin: kein Steuergedöns.
    - Du verkaufst Bitcoin gegen Euro und kaufst dann etwas von den Euro: Steuergedöns.

    Es kommt also vermutlich darauf an, ob die Rechnung in Bitcoin oder Euro ausgestellt ist.

    Disclaimer: Das ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung. Im konkreten Fall konsultiere bitte einen Anwalt oder Steuerberater.

  4. Re: Verständnisfrage

    Autor: Peace Ð 02.03.23 - 14:14

    Am wichtigsten ist doch hier eh der Punkt mit dem einen Jahr. Ich verstehe das doch richtig, dass man nichts versteuern muss, wenn Kauf und Verkauf der Kryptowährung über ein Jahr auseinander liegen, oder?
    Wichtig ist dann hierbei, dass man eine genaue Übersicht behalt, wenn man dieselbe Währung nachkaufen sollte, da hier mWn auch die genaue Menge von Kauf und Verkauf ausschlaggebend sind. Bsp.: Ich kaufe 1 BTC am 01.01.2023 und kaufe 1 weitere BTC am 01.06.2023. Würde ich am 01.02.2024 nur 1 BTC verkaufen, fallen keine Steuern an, da der erste Kauf über ein Jahr zurück liegt. Verkaufe ich jedoch beide BTC, muss ich für den Verkauf des als zweites gekauften BTC Steuern zahlen, da dessen Kauf noch nicht ein Jahr her wäre.

    Greift hierfür eigentlich auch der 1000¤ Freibetrag? Crypto- und Aktienverkäufe teilen sich ebenjenen, richtig?



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.23 14:17 durch Peace Ð.

  5. Re: Verständnisfrage

    Autor: Magdalis 02.03.23 - 14:20

    Emulex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > dirk1405 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > D.h. dass das Auszahlen wie bisher Steuerpflichtig ist.
    > > Das reine Bezahlen mit Bitcoin aber weiterhin normal ohne Steuergedöns
    > > möglich ist oder?
    >
    > Das mag ein noch nicht vom Finanzamt begriffenes Problem sein, aber ganz
    > sicher wäre auch das steuerpflichtig wenn es auffällt.

    Angesichts der Besteuerungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums für Staking, würde ich als Laie es auch so verstehen.
    Erwähnenswert ist aber auch, dass es für private Veräußerungsgewinne eine pauschale Freigrenze von 600¤/Jahr gibt.
    Ein gelegentlicher Pizzakauf reicht da nicht aus, um einen steuerpflichtigen Zugewinn zu realisieren.

  6. Re: Verständnisfrage

    Autor: Emulex 02.03.23 - 14:32

    Peace Ð schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Am wichtigsten ist doch hier eh der Punkt mit dem einen Jahr. Ich verstehe
    > das doch richtig, dass man nichts versteuern muss, wenn Kauf und Verkauf
    > der Kryptowährung über ein Jahr auseinander liegen, oder?

    Ja.

    > Wichtig ist dann hierbei, dass man eine genaue Übersicht behalt, wenn man
    > dieselbe Währung nachkaufen sollte, da hier mWn auch die genaue Menge von
    > Kauf und Verkauf ausschlaggebend sind. Bsp.: Ich kaufe 1 BTC am 01.01.2023
    > und kaufe 1 weitere BTC am 01.06.2023. Würde ich am 01.02.2024 nur 1 BTC
    > verkaufen, fallen keine Steuern an, da der erste Kauf über ein Jahr zurück
    > liegt. Verkaufe ich jedoch beide BTC, muss ich für den Verkauf des als
    > zweites gekauften BTC Steuern zahlen, da dessen Kauf noch nicht ein Jahr
    > her wäre.

    Ja denke das stimmt so, wenn man mehrere hat: fifo - first in, first out.

    >
    > Greift hierfür eigentlich auch der 1000¤ Freibetrag? Crypto- und
    > Aktienverkäufe teilen sich ebenjenen, richtig?

    Siehe die andere Antwort von Magdalis, da kenn ich mich nicht so aus.

  7. Re: Verständnisfrage

    Autor: Peace Ð 02.03.23 - 14:33

    Magdalis schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Emulex schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > dirk1405 schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > D.h. dass das Auszahlen wie bisher Steuerpflichtig ist.
    > > > Das reine Bezahlen mit Bitcoin aber weiterhin normal ohne Steuergedöns
    > > > möglich ist oder?
    > >
    > > Das mag ein noch nicht vom Finanzamt begriffenes Problem sein, aber ganz
    > > sicher wäre auch das steuerpflichtig wenn es auffällt.
    >
    > Angesichts der Besteuerungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums für
    > Staking, würde ich als Laie es auch so verstehen.
    > Erwähnenswert ist aber auch, dass es für private Veräußerungsgewinne eine
    > pauschale Freigrenze von 600¤/Jahr gibt.
    > Ein gelegentlicher Pizzakauf reicht da nicht aus, um einen
    > steuerpflichtigen Zugewinn zu realisieren.


    Wie genau sieht's denn mit dem Staking aus, was Besteueung angeht? Gibt's da Besonderheiten zu beachten? Generell muss man dafür wohl VIEL staken, um überhaupt was nennenswertes verdienen zu können.
    Lag die Freigrenze nicht bei 801¤/Jahr und wurde jetzt auf 1000¤ angehoben?

  8. Re: Verständnisfrage

    Autor: Potrimpo 02.03.23 - 15:12

    AFAIR sind das immer noch 600 Euro pro Jahr.

  9. Re: Verständnisfrage

    Autor: Peace Ð 02.03.23 - 15:30

    Potrimpo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > AFAIR sind das immer noch 600 Euro pro Jahr.


    Okay, dann reden wir wahrscheinlich von verschiedenen Dingen und ich muss mein Wissen erweitern. Ich rede vom Steuerfreibetrag: Jeder Person steht für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres ab 2023 ein Freibetrag von 1.000 Euro zu. Bis 2022 waren es nur 801 Euro. Quelle: Finanztip

    Auch mein Freibetrag bei Trade Republic wurde automatisch von 801 auf 1000¤ erhöht.

    Von welchem Freibetrag/welcher Freigrenze sprichst du also? Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte nur gefährliches Halbwissen meinerseits ausschließen.

  10. Re: Verständnisfrage

    Autor: Itchy 02.03.23 - 19:46

    Die 1000 Euro Freibetrag gelten für Einkünfte aus Kapitalanlagen. Also Gewinne bzw. Zinsen aus Aktien, Fonds, ETFs, Spareinlagen, Anleihen usw.

    Laut Gericht sind Kryptowährungen aber keine Kapitalanlage, sondern eben "sonstige Wirtschaftsgüter" die Du privat kaufst und verkaufst. Vergleichbar wie wenn Du irgendwelche limitierten Nike-Sneaker kaufst und später gewinnbringend verkaufst.

  11. Re: Verständnisfrage

    Autor: Magdalis 02.03.23 - 23:23

    Peace Ð schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Von welchem Freibetrag/welcher Freigrenze sprichst du also? Versteh mich
    > bitte nicht falsch, ich möchte nur gefährliches Halbwissen meinerseits
    > ausschließen.

    Private Veräußerungsgewinne sind eine andere Kategorie als Kapitaleinkünfte
    und haben eine eigene Freigrenze, die (meines Wissens) bei 600¤ liegt.
    Ich glaube, dass bei Überschreiten dieser Grenze sogar der gesamte Gewinn versteuert werden muss.

    Ein privater Veräußerungsgewinn entsteht, wenn Du Vermögensgegenstände (zB. Kunst, Schmuck, Oldtimer)
    unterjährig mit Gewinn weiterverkaufst. Immobilien fallen auch darunter, aber mit einer anderen Frist.

  12. Re: Verständnisfrage

    Autor: Magdalis 02.03.23 - 23:38

    Peace Ð schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie genau sieht's denn mit dem Staking aus, was Besteueung angeht? Gibt's
    > da Besonderheiten zu beachten? Generell muss man dafür wohl VIEL staken, um
    > überhaupt was nennenswertes verdienen zu können.

    Stelle gerade fest, dass da einiges entschärft wurde, seit ich mich damit beschäftigt hatte.

    https://divly.com/de/guides/staking-steuern-deutschland

    Ich war noch auf dem Stand, dass die Haltefrist sich dadurch auf zehn Jahre verlängern sollte. Davon ist man offenbar wieder abgerückt.

    Aber dass für die Steuerberechnung der Tag des Zugangs der Rewards maßgeblich ist, macht es immer noch ziemlich kompliziert, sofern die genutzte Handelsplattform das nicht für einen übernimmt.

  13. Re: Verständnisfrage

    Autor: dirk1405 03.03.23 - 10:21

    Naja im Prinzip ist ja BTC nichts anderes als eine Währung mit höheren Schwankungen.
    Das liegt auch daran, dass die Währung von keiner "Regierung" kontrolliert wird.

    Ich nutze z.b. ein BTC Konto, wo ich auch mit einer Kreditkarte bezahlen kann.
    D.h. wenn ich einkaufen gehe, werden mir direkt die BTC vom Konto abgebucht.
    Ich zahle mir BTC nicht aus oder wandle es in Euro um.

    Natürlich ist es irgendwo gut wenn da reguliert wird, dass kein Unfug getrieben wird, aber ich finde es aktuell schon etwas heftig.
    Meine Eltern z.b. haben 2k was sie an Weihnachten von ihren Eltern bekommen haben auf das Konto eingezahlt. Die Sparkasse oder Finanzamt (weiß nicht mehr genau) wollte da wissen woher das Geld kommt. Darf man kein Bargeld mehr besitzen?
    Das finde ich persönlich schon eine zu heftige Kontrolle.
    Ich gewöhne mir mittlerweile echt wieder an mehr Bargeld zuhause zu sammeln und auch Bargeld vermehrt auszugeben (abgesehen von der BTC Karte) weil ich diese ganze "Kontrolle" überhaupt nicht mag. Wenn mich einer Fragen würde, woher das Geld kommen würde, würde ich nicht sagen von meiner Oma zu Weihnachten sondern "Es geht euch verdammt noch mal nix an"
    Ich kann die Leute die paras schieben mittlerweile echt verstehen...

  1. Thema

Neues Thema


Um zu kommentieren, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich. Sie müssen ausserdem in Ihrem Account-Profil unter Forum einen Nutzernamen vergeben haben. Zum Login

Stellenmarkt
  1. Projektmanager*in / Digitalisierungspartner*in
    Stadt Oberhausen, Oberhausen
  2. (Senior) Content Manager KI-Texte (w|m|d)
    ADAC e.V., München
  3. IT Security and Audit Professional (m/w/d)
    Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Nürnberg
  4. IT-Softwareentwickler mit dem Schwerpunkt Datenbanken (w/m/d)
    awk AUSSENWERBUNG GmbH, Koblenz

Detailsuche


Golem pur
  • Golem.de ohne Werbung nutzen

Anzeige
Top-Angebote
  1. 39,99€ (UVP 99,99€)
  2. 74,99€ (UVP 129€) - noch nie günstiger!
  3. u. a. MSI MEG Z690 DDR5 ATX-Mainboard für 269€ statt 310€


Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


  1. Do Kwon: Terra-Luna-Gründer wird vorerst nicht ausgeliefert
    Do Kwon
    Terra-Luna-Gründer wird vorerst nicht ausgeliefert

    Eigentlich sollte Do Kwon wegen des Zusammenbruchs der Kryptowährung Terra aus Montenegro abgeschoben werden - das Berufungsgericht wies die Entscheidung zurück.

  2. Wechselakku: Nio schafft mehr als 1.000 km mit 150-kWh-Batterie
    Wechselakku
    Nio schafft mehr als 1.000 km mit 150-kWh-Batterie

    Auf langen Strecken sollen Nio-Fahrzeuge künftig einen 150-kWh-Akku nutzen können. Die Energiedichte der Welion-Zellen ist ungewöhnlich groß.

  3. Gebrochene Platine: Vorsicht bei schweren Grafikkarten
    Gebrochene Platine
    Vorsicht bei schweren Grafikkarten

    Schon Mittelklasse-GPUs haben häufig große Kühlkörper. Nutzer sollten besonders vor dem Transport sicherstellen, dass die Platine nicht zu stark belastet wird.


  1. 14:50

  2. 14:40

  3. 13:45

  4. 13:30

  5. 13:15

  6. 13:00

  7. 12:45

  8. 12:30