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Und wer unterschreibt bei versichertem Versand? kwT

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  1. Und wer unterschreibt bei versichertem Versand? kwT

    Autor: corruption 29.03.15 - 12:44

    kwt

  2. Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: demon driver 29.03.15 - 12:55

    Abgelegt gilt dann als zugestellt, ohne Unterschrift. Und das Risiko geht mit dem Akt der Ablage auf den Empfänger über. Hat mich auch etwas Überwindung gekostet, sowas einzurichten, aber Bequemlichkeit und Rücksicht auf Nachbarn haben gewonnen. Bisher funktioniert es gut...

  3. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: Osterschlumpf 29.03.15 - 20:59

    > Abgelegt gilt dann als zugestellt, ohne Unterschrift. Und das Risiko geht
    > mit dem Akt der Ablage auf den Empfänger über. Hat mich auch etwas
    > Überwindung gekostet, sowas einzurichten, aber Bequemlichkeit und Rücksicht
    > auf Nachbarn haben gewonnen. Bisher funktioniert es gut...

    Das Risiko wäre mir viel zu groß. MDM zum Beispiel verschickt gerne mal Münzen. Wenn so eine Münze verschwindet, wird es schnell teuer. Klar, bei Paketen bis 20 Euro wäre es verschmerzbar, aber man kann ja nicht sagen "Das nächste Paket gilt nicht" oder man weiß auch nie, was die Oma zu Weihnachten verschickt.

    Rücksicht auf Nachbarn geht einfacher: Zettel an den Briefkasten "Pakete beim Nachbarn abgeben verboten" direkt neben "Keine Werbung" und unter "Keine Kostenlosen Zeitungen" und dann den Nachbarn bitten, nichts an zu nehmen. Dauert ggf. 1 Jahr, aber dann wissen es 80% der Fahrer.

    Was auch häufig geht: Zettel an den Briefkasten: @UPS: "Bitte das heutige Paket einmalig unterm Rasenmäher verstecken. $name$datum$unterschrift$ Danke." Wenn der Zettel weg ist, ist das Paket da. Dumm nur wenn jemand Rasen mähen will am selben Tag und sich wundert, warum das Ding so schwer anspringt.

  4. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: Anonymer Nutzer 29.03.15 - 21:02

    demon driver schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Abgelegt gilt dann als zugestellt, ohne Unterschrift. Und das Risiko geht
    > mit dem Akt der Ablage auf den Empfänger über.

    Aha. Und wie will die Post nachweisen, dass zugestellt wurde? Der Bote kann ja sonst was erzählen.

  5. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: NaruHina 29.03.15 - 22:02

    In diesem Fall wird das Paket mitgenommen, sofern es via einschreiben mit Unterschrift ist, geg. Ein zweiter zustellversuch oder eben die benachrichtigungskarte.

  6. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: crazypsycho 29.03.15 - 23:48

    Osterschlumpf schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Rücksicht auf Nachbarn geht einfacher: Zettel an den Briefkasten "Pakete
    > beim Nachbarn abgeben verboten" direkt neben "Keine Werbung" und unter
    > "Keine Kostenlosen Zeitungen" und dann den Nachbarn bitten, nichts an zu
    > nehmen. Dauert ggf. 1 Jahr, aber dann wissen es 80% der Fahrer.

    Problem dabei ist nur, dass der Bote nicht auf den Briefkasten schaut. Der drückt erstmal nur auf die Klingel. Macht keiner auf, so gibt es er beim Nachbarn ab.
    Eventuell sieht er es wenn er das Kärtchen einwirft, aber dann ist es schon zu spät.
    Und die Boten wechseln ja auch mal.
    Besser gleich bei der Bestellung angeben, dass man keine Nachbarschaftsabgabe will.

    > Was auch häufig geht: Zettel an den Briefkasten: @UPS: "Bitte das heutige
    > Paket einmalig unterm Rasenmäher verstecken. $name$datum$unterschrift$
    > Danke." Wenn der Zettel weg ist, ist das Paket da. Dumm nur wenn jemand
    > Rasen mähen will am selben Tag und sich wundert, warum das Ding so schwer
    > anspringt.

    Das geht nicht. Du musst schon die richtige Vollmacht ausfüllen, nicht einfach irgendeinen Zettel hinhängen.
    Gut es mag Boten geben die es auch so machen, die fälschen dann aber deine Unterschrift. Dadurch machen die sich strafbar und sind für den Verlust voll haftbar.

  7. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: 3247 29.03.15 - 23:57

    crazypsycho schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Problem dabei ist nur, dass der Bote nicht auf den Briefkasten schaut. Der
    > drückt erstmal nur auf die Klingel. Macht keiner auf, so gibt es er beim
    > Nachbarn ab.

    Ich wäre schon froh, wenn die faule *** überhaupt bei mir klingeln würde und nicht gleich alles beim Nachbarn abgeben würde.

    Claus

  8. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: MCCornholio 30.03.15 - 01:06

    Hausratversicherung zahlt in gewissen Grenzen auch für außen gelagerte Gegenstände zb. in Mietlagern oder Autos.

  9. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: cat24max1 30.03.15 - 05:05

    Ich habe in den letzten Wochen viele Pakete in den USA bekommen, UPS, USPS und FedEx, und NIE wurde eins geklaut.

  10. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: Lemo 30.03.15 - 07:41

    cat24max1 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich habe in den letzten Wochen viele Pakete in den USA bekommen, UPS, USPS
    > und FedEx, und NIE wurde eins geklaut.

    Joa, und nu?
    Das heißt ja nicht, dass sowas nie passiert. Es passiert nämlich leider doch. ;)

  11. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: S-Talker 30.03.15 - 10:45

    demon driver schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Abgelegt gilt dann als zugestellt, ohne Unterschrift. Und das Risiko geht
    > mit dem Akt der Ablage auf den Empfänger über. Hat mich auch etwas
    > Überwindung gekostet, sowas einzurichten, aber Bequemlichkeit und Rücksicht
    > auf Nachbarn haben gewonnen. Bisher funktioniert es gut...

    Sicher?

    Ich dachte, dass es wie bei der Packstation funktioniert. Zugestellt ist es dort erst, wenn man es entnommen hat.

  12. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: chefin 30.03.15 - 11:20

    Packstationen sind öffentlich, also jedem zugänglich. Daher wird das ein bischen anders gehandhabt. Ein Paketkasten den nur du öffnen kannst, ist eben keine Paketstation und damit ist das "entnehmen" keine notwendige Handlung mehr. Du wirst ja sicher nicht vor Gericht argumentieren: ich habe meinen Briefkasten nicht geleert, folglich gilt die Rechnung als nicht zu gestellt und ich muss sie nicht zahlen. Erstmal ordentlich zustellen bitte.

    Aber so ist es eben nicht und bei DEINEM Paketkasten gilt dann auch das du ihn regelmässig Leeren musst.

  13. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: plutoniumsulfat 30.03.15 - 12:48

    Vor Gericht wird sowas eh nciht kommen, denn dazu müsste derjenige, der die Rechnung ausgestellt hat, erst einmal nachweisen, dass du die Rechnung erhalten hast.

  14. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: crazypsycho 30.03.15 - 18:55

    fluppsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > demon driver schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Abgelegt gilt dann als zugestellt, ohne Unterschrift. Und das Risiko
    > geht
    > > mit dem Akt der Ablage auf den Empfänger über.
    >
    > Aha. Und wie will die Post nachweisen, dass zugestellt wurde? Der Bote kann
    > ja sonst was erzählen.

    Der Kunde hinterlegt bei DHL eine Vollmacht. Dadurch kann der Bote das Paket einfach in die Box ablegen.
    Natürlich ist ein gewisses Vertrauen zu dem Boten notwendig.

  15. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: crazypsycho 30.03.15 - 20:22

    plutoniumsulfat schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Vor Gericht wird sowas eh nciht kommen, denn dazu müsste derjenige, der die
    > Rechnung ausgestellt hat, erst einmal nachweisen, dass du die Rechnung
    > erhalten hast.

    Das ist kein Problem. Denn der Rechnungssteller hat ja den Beleg der Post inklusive Zustellungsbericht.
    Es ist dann dein Problem wenn aus der Box das ganze gestohlen wird. Dafür unterschreibst du vorher.

  16. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: plutoniumsulfat 31.03.15 - 13:03

    Schon mal einen Zustellbericht bekommen? Welchen Beleg?

    In der Realität gibt es wohl erst mal ein paar Mahnungen und irgendwann kommt auch jemand, den man ernst nehmen sollte.

  17. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: crazypsycho 31.03.15 - 19:01

    Erstmal hat der Absender eine Quittung (=Beleg) mit Paketnummer, welche das Abschicken bestätigt.
    Online in der Sendungsverfolgung ist dann klar ersichtlich das erfolgreich abgeliefert wurde.

    Bestreitet der Empfänger den Empfang, so kann ein Nachforschungsantrag erfolgen.
    Der ergibt das die Sendung beim Kunden eingegangen ist (lässt sich anhand der Scans des Pakets ohne weiteres nachvollziehen).
    Der Absender hat somit seine Pflicht erfüllt und Anspruch auf Bezahlung der Rechnung.

    Wenn der Absender das Geld einklagt, so wird er ziemlich sicher recht bekommen, da die Sache eindeutig ist.
    Der Empfänger kann das ja seiner Versicherung melden, sofern er gegen Diebstahl versichert ist. Ansonsten hat er da halt Pech.

  18. Re: Keiner, wie schon bisher bei vereinbarten Ablageorten

    Autor: plutoniumsulfat 31.03.15 - 20:23

    Seit wann gibt es das denn für Briefe?

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