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Gerichte dürften keine Vorabverpflichtung zur Prüfung aufstellen
Autor: Patric Urbaneck 29.04.10 - 00:25
Würden irgendwelche Gerichte Rapidshare dazu verpflichten, die Inhalte vor der Zurverfügungstellung hinsichtlich etwaiger Rechteverstöße zu kontrollieren, würde das einer - verfassungsrechtlich verbotenen - Zensur gleichkommen.
Sicher: die Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, aber wenn ein Unternehmen gerichtlich gezwungen würde, eine solche Zensur vorzunehmen (man kann ja nicht vorn vornherein ausschließen, dass über die hochgeladenen Files - was auch immer sich dahinter verbergen mag - Meinungen ausgedrückt werden sollen), dann würde der Staat mittelbar die privatrechtlich Organisierten Unternehmen für ihre Zensurzwecke instrumentalisieren. Durch das Gebot, was ein Gericht in dieser Form aussprechen würde, würde es als staatliches Organ, das an die Grundrechte gebunden ist, damit gegen das Zensurverbot verstoßen



