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Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Kondom 03.03.16 - 17:46
> Nach Paragraf 95a ist es verboten, eine private Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist.
Wenn man die technischen "Schutzmaßnahmen" leicht "umgehen" kann, ist diese Schutzmaßnahme wirkungslos und nicht mehr existent. Also was für einen Schutz meint der §95a? -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Eve666 03.03.16 - 17:54
Technisch kein DRM, denn DRM-Systeme kann man grundsätzlich umgehen. Juristisch betrachtet, ist das aber wieder etwas anderes. Juristen interpretieren das gerne nach Gutdünken um habe ich so den Eindruck.
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Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 03.03.16 - 18:37
Kondom schrieb:
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> Wenn man die technischen "Schutzmaßnahmen" leicht
> "umgehen" kann, ist diese Schutzmaßnahme wirkungslos
> und nicht mehr existent. Also was für einen Schutz
> meint der §95a?
Da muss man etwas vorsichtig sein: Die meisten Schließmechanismen sind gegen ein simples Brecheisen (mit dem auch körperlich schwache Laien umgehen können) auch wirkungslos, trotzdem ist das Aufbrechen von Schlössern Sachbeschädigung und das Betreten verschlossener Örtlichkeiten Einbruch - selbst dann, wenn man dort nichts entwendet. Die Analogie hakt natürlich an etlichen Ecken ... Sie soll auch nur verdeutlichen, dass der Gesetzgeber häufig auf Analogien zu bekannten Sachverhalten aus der "greifbaren" Welt zurückgreift.
Der Kopierschutz, egal wie "wirksam" er tatsächlich ist, drückt (ebenso wie beispielsweise ein schwaches Schloss an der Gartentür) zweifelsfrei den Wunsch des Lizenzgebers (~ des Gartenbesitzers) aus, dass Medium möge nicht kopiert (~ der Garten möge nicht betreten werden). Selbst das Umgehen eines schwachen Kopierschutzes (~ das Knacken eines schwachen Schlosses am Gartentor) ist eine willentliche Zuwiderhandlung, bei der man sich nicht mehr damit herausreden kann, der Wunsch des Lizenzgebers (+ des Gartenbesitzers) wäre einem nicht bekannt gewesen und die entsprechenden Hinweise auf dem Datenträger (~ der Gartentür) habe man übersehen.
So weit, so gut (oder doch zumindest akzeptabel). Bizarr wird es erst dadurch, dass der Gesetzgeber das Recht auf Privatkopie einerseits eindeutig einräumt, aber andererseits Publishern die Möglichkeit schafft, dieses zu unterbinden. Ein wenig so, als dürfte man überall nackt baden - außer dort, wo man sich die Badehose nicht ausziehen darf. Hirnfick par excellence. :-P -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: DennisHansch 03.03.16 - 19:17
Ich vermute wenn eine Privatkopie mit Hilfe eines "gewöhnlichen" / vorinstallierten Brennsoftware erstellt wird, ohne dabei erahnen zu können damit einen Schutz zu umgehen, ist dieser offensichtlich nicht wirksam.
Anders würde ich es beurteilen wenn extra AnyDVD und co. besorgt werden um den Schutz zu knacken.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.16 19:27 durch DennisHansch. -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Bautz 06.03.16 - 21:59
Einzige Lösung also: Dort schon mit ohne Badehose auftauchen.
Schöne Analogie. -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Rulf 06.03.16 - 23:48
da der schutz auf geschützten dvd/bd keinwegs vor dem kopieren schützt sondern nur einen abspielschutz darstellt, kann hier auch kein kopierschutz umgangen werden...
die urheberrechtsbesitzer möchten nur ihre produkte in unterschiedlichen märkten zu den dort max erzielbaren preisen verkaufen... -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 08.03.16 - 20:15
Rulf schrieb:
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> da der schutz auf geschützten dvd/bd keinwegs vor
> dem kopieren schützt sondern nur einen abspielschutz
> darstellt, kann hier auch kein kopierschutz umgangen
> werden...
Wenn Du die Zeit, das Geld und die Nerven hast, diese (keineswegs abwegige) Rechtsauffassung durch sämtliche Instanzen zu prozessieren - immer zu! Meinen Segen hättest du und ich würde sicherlich auch dafür spenden. -
Re: Schutzmaßnahme die umgangen werden kann ist kein Schutz
Autor: Rulf 08.03.16 - 22:45
leider gibt es zu dem thema schon urteile en masse...
in die urteile der ach soo unabhängigen deutschen richterschaft gingen bisher aber nur die ausführungen der sachverständigen der medienindustrie...
egal wie hanebüchen und nachweislich vor fehler strotzend diese auch waren...
das gemeine volk hat beim gesetzgeber einfach keine lobby...