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So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: LX 12.04.12 - 12:34
Die Amis tun nicht mal mehr so, als wären sie an etwas anderem interessiert als dem Erfolg einer ihrer Industriegrößen. Mit Rechtsstaat hat das leider nicht mehr viel zu tun.
Gruß, LX -
Re: So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: Paykz0r 12.04.12 - 12:58
^^Es darf gar nicht möglich sein, das ein Gereicht Entscheidet das man in anderen Ländern nicht vor Gericht gehen darf... Damit stellt man die legimität andere Gerichte ja direkt in Frage...
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Re: So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: Dragos 12.04.12 - 13:01
Paykz0r schrieb:
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> ^^Es darf gar nicht möglich sein, das ein Gereicht Entscheidet das man in
> anderen Ländern nicht vor Gericht gehen darf... Damit stellt man die
> legimität andere Gerichte ja direkt in Frage...
sehe ich auch so, ich verstehe die welt nicht mehr -
Re: So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: Nasjer 12.04.12 - 13:11
Paykz0r schrieb:
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> ^^Es darf gar nicht möglich sein, das ein Gereicht Entscheidet das man in
> anderen Ländern nicht vor Gericht gehen darf... Damit stellt man die
> legimität andere Gerichte ja direkt in Frage...
Der Gedanke kam mir auch sofort. Wusste bis eben nicht mal, dass sowas möglich bzw in den USA rechtens ist. ^^ -
Re: So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: Local_Horst 12.04.12 - 13:14
War mir bis dato unbekannt, dass so etwas überhaupt möglich ist. Einer inländischen Firma gerichtlich zu verbieten, gegen ein anderes Unternehmen im Ausland eine Klage einzureichen, klingt schon sehr suspekt. Wenn den Amis dieses Deutsche Urteil nicht gefallen hätte, sie bräuchten es sich ja nicht zu Eigen machen.
Aber im Grunde kann man froh sein, das diese Klage nicht ein europäisches Gericht belastet. Wäre nice, wenn die US-Justiz alle ihre streitsüchtigen Patent-Trolle zurück pfeift und das im eigenen Land klärt. Aber tun die wohl nur in Fällen, in denen ihre eigenen Interessen, bzw. dessen mit dem größten Geldkoffer, betroffen sind und geschützt werden müssen. -
Nein, das ist rechtens.
Autor: elitezocker 12.04.12 - 13:27
Denn gerade für diese Fälle gibt es Wirtschaftsabkommen zwischen den Staaten. Diese Verträge sind individuell verhandelt.
Überwacht wird das Ganze durch den "Transatlantischen Wirtschaftsrat"
http://de.wikipedia.org/wiki/Transatlantischer_Wirtschaftsrat
Mein Uralt Nick aus Zeiten der XBox 360 Elite
Kann man etwas anderes unter Elitezocker verstehen? シ -
Re: Nein, das ist rechtens.
Autor: Local_Horst 12.04.12 - 13:57
elitezocker schrieb:
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> Denn gerade für diese Fälle gibt es Wirtschaftsabkommen zwischen den
> Staaten. Diese Verträge sind individuell verhandelt.
>
> Überwacht wird das Ganze durch den "Transatlantischen Wirtschaftsrat"
> de.wikipedia.org
Diese Wirtschaftsabkommen muss schon sehr individuell sein, wenn man daraus ableiten kann, dass Motorola nicht gegen MS im Ausland klagen darf. :)
Dieser Entscheid berührt auch gar nicht den anderen Partner in diesem Abkommen. Das wäre der Fall, hätte das US-Gericht einem deutschen Gericht untersagt, dieses Verfahren zu führen. Aber so bleibt alles in US, die haben ihren Kindern einfach befohlen nicht im anderen Garten zu spielen. Also hat das nichts mit einem länderübergreifenden Abkommen zu tun.
Und dieser Transatlantische Wirtschaftsrat ist in meinen Augen nur ein lobbyfinanziertes Politiker-Kaffeekränzchen. -
Re: So etwas nennt man dann wohl staatlich verordnetes unlauteres Geschäftsgebahren
Autor: Anglizismus 12.04.12 - 15:02
Es gilt Artikel 133 GG.